4 Berichterstattung nach GRI (GRI-Index)
Erklärung zur Verwendung | Die SZKB hat die in diesem GRI-Inhaltsindex zitierten Informationen für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 in Anlehnung an die GRI-Standards gemeldet. |
Verwendeter Standard | GRI 1 Foundation 2021 |
Verwendeter Branchen-Standard | Keiner, da der Bankenstandard noch nicht verfügbar ist. |
Genereller Hinweis | Es erfolgt prinzipiell keine Offenlegung nach Regionen, da die SZKB lediglich im Kanton Schwyz tätig ist. |
GRI-Standard/ andere Quelle | Offenlegung | Ort der Offenlegung | Offenlegung/Auslassung |
Die Organisation und die Prinzipien der Berichterstattung | |||
GRI 2: General Disclosures 2021 | 2–1 Organisatorische Angaben | 1.1 Unternehmensprofil Geschäftsbericht | Die Organisation besteht aus folgenden Organen: Bankrat (Oberleitungsorgan), Geschäftsleitung und Revisionsstelle (interne Revision). |
2–2 Unternehmenseinheiten, die in die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Organisation einbezogen wurden | Geschäftsbericht | Die Unternehmen, an denen die SZKB eine dauernde direkte oder indirekte wesentliche Beteiligung hält, sind im Geschäftsbericht aufgeführt. Der Nachhaltigkeitsbericht der SZKB enthält keine Informationen über diese Unternehmen. | |
2–3 Berichtszeitraum, Häufigkeit und Kontaktstelle | 1.3 Nachhaltigkeitsbericht 1.4 Kontaktstelle | ||
2–4 Neudarstellung von Informationen | Der Nachhaltigkeitsbericht wurde für 2023 zum zweiten Mal erstellt. Es gibt keine Änderungen aufgrund organisatorischer Anpassungen (Akquisition von Unternehmen, Änderungen der juristischen Struktur, Outsourcing), Wechsel der Messmethoden oder Ähnlichem. Im Nachhaltigkeits- bericht 2023 wurden keine Zahlen aus dem Nachhaltigkeitsbericht 2022 korrigiert. | ||
2–5 Externe Prüfung | 1.3 Nachhaltigkeitsbericht | Es fand keine externe Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts statt. | |
Governance | |||
GRI 2: General Disclosures 2021 | 2–6 Aktivitäten, Wertschöpfungskette und andere Geschäftsbeziehungen | 1.1 Unternehmensprofil Geschäftsbericht | Die SZKB bietet insbesondere folgende Dienstleitungen an: • Hypothekarkredite • Firmenkredite • Lombardkredite • Anlageberatung • Vermögensverwaltung • Vorsorgeberatung • Kontoführung • Zahlungsverkehr |
2–9 Führungsstruktur und Zusammensetzung | Geschäftsbericht 1.5 Verankerung der Nachhaltigkeit in der Organisation | ||
2–10 Nominierungs- und Auswahlverfahren für das höchste Kontrollorgan | Geschäftsbericht | ||
2–11 Vorsitz des höchsten Kontrollorgans | Geschäftsbericht | ||
2–12 Rolle des höchsten Leitungsorgans bei der Aufsicht über das Management der Auswirkungen | Geschäftsbericht 1.5 Verankerung der Nachhaltigkeit in der Organisation | ||
2–13 Delegation der Verantwortung für das Management der Auswirkungen | 1.5 Verankerung der Nachhaltigkeit in der Organisation | ||
2–14 Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung | 1.3 Nachhaltigkeitsbericht 1.5 Verankerung der Nachhaltigkeit in der Organisation Geschäftsbericht | ||
2–15 Interessenkonflikte | 2.5.3 «Reputation», Abschnitt Interessenkonflikte | ||
2–16 Kommunikation von kritischen Anliegen | Geschäftsbericht | ||
2–17 Gesammeltes Wissen des höchsten Kontrollorgans | Geschäftsbericht | ||
2–18 Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans | Der Bankrat führt jährlich eine Selbstevaluation durch. | ||
2–19 Vergütungspolitik | Geschäftsbericht 2.2.4 «Vergütung der obersten Gremien» | Die Vergütung der Geschäftsleitung wird nur gesamthaft und nicht pro Person ausgewiesen. | |
2–20 Verfahren zur Festlegung der Vergütung | Geschäftsbericht 2.2.4 «Vergütung der obersten Gremien» | ||
Strategie, Richtlinien und Praktiken | |||
GRI 2: General Disclosures 2021 | 2–22 Anwendungserklärung zur Strategie für nachhaltige Entwicklung | Geschäftsbericht Nachhaltigkeitsbericht, speziell Kapitel 1 Einordnung und Strategie der Nachhaltigkeit bei der SZKB | |
2–23 Verpflichtungserklärung zu Grundsätzen und Handlungsweisen | 1.6 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB, Abschnitt Die Nachhaltigkeitsambitionen der SZKB 2.2.2 «Diversität und Integration» 2.4.1 Relevanz, Zielsetzung, Konzepte und Massnahmen 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Konzepte und Massnahmen 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Konzepte und Massnahmen 2.5.2 «Regulatorische Compliance» 2.5.3 «Reputation», Abschnitt Interessenkonflikte | ||
2–24 Einbeziehung politischer Verpflichtungen | 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Konzepte und Massnahmen 2.5.2 «Regulatorische Compliance» 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Beschaffungswesen | Die SZKB setzt unterschiedliche Strategien, Prozesse und Massnahmen um, um ihre Wirkungen auf Mensch, Gesellschaft und Umwelt kontinuierlich zu verbessern. Informationen dazu finden sich in den jeweiligen Beschreibungen der Managementansätze in den Kapiteln 2.1.1, 2.2.1, 2.3.1, 2.4.1, 2.5.1, 3.1, 4.1. | |
2–25 Verfahren zur Beseitigung negativer Auswirkungen | 2.2.2 «Diversität und Integration», Abschnitt Diskriminierung 2.2.2 «Diversität und Integration», Abschnitt Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 2.5.3 «Reputation», Abschnitt Whistleblowing | Die SZKB setzt unterschiedliche Strategien, Prozesse und Massnahmen um, um ihre Wirkungen auf Mensch, Gesellschaft und Umwelt kontinuierlich zu verbessern. Informationen dazu finden sich in den jeweiligen Beschreibungen der Managementansätze in den Kapiteln2.1.1, 2.2.1, 2.3.1, 2.4.1, 2.5.1, 3.1, 4.1. | |
2–26 Verfahren für das Einholen von Beratung und das Vorbringen von Bedenken | 2.1.2 «Kundenzufriedenheit, Abschnitt Beschwerdemanagement | ||
2.5.3 «Reputation», Abschnitt Whistleblowing | |||
2–27 Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen | 2.5.5 Beurteilung der Effektivität und nächste Schritte | ||
2–28 Mitgliedschaft in Verbänden und Interessengruppen | 2.3.2 «Generationen und Lokales Engagement», Abschnitt Mitgliedschaften | ||
Stakeholder-Engagement | |||
GRI 2: General Disclosures 2021 | 2–29 Ansatz für die Einbindung von Stakeholdern Disclosures | 1.6 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB, Abschnitt Wesentliche Themen | |
Wesentliche Themen | |||
GRI 3: Material Topics 2021 | 3–1 Verfahren zur Bestimmung der wesentlichen Themen | 1.6 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB, Abschnitt Wesentliche Themen | |
3–2 Liste der wesentlichen Themen | 1.6 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB, Abschnitt Wesentliche Themen | ||
Stossrichtung verantwortungsvolles Geschäftsverhalten Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber der Kundschaft | |||
GRI 3: Material Topics 2021 | 3–3 Management der wesentlichen Themen | 1.6 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB, Abschnitt Wesentliche Themen | |
416: Kundengesundheit und -sicherheit 2016 | 416–1 Beurteilung der Auswirkungen verschiedener Produkt- und Dienstleistungskategorien auf die Gesundheit und Sicherheit | Die SZKB stellt keine Produkte oder Dienstleistungen her, die Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit haben. | |
416–2 Verstösse im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf die Gesundheit und Sicherheit | Die SZKB stellt keine Produkte oder Dienstleistungen her, die Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit haben. Entsprechend gab es 2023 (wie im Vorjahr) keine Verstösse. | ||
GRI 417 Marketing und Kennzeichnung 2016 | 417–1 Anforderungen für die Produkt- und Dienstleistungsinformationen und Kennzeichnung | Für die SZKB nicht anwendbar. | |
417–2 Verstösse im Zusammenhang mit Produkt- und Dienstleistungs- informationen und der Kennzeichnung | Im Jahr 2023 (wie auch im Vorjahr) gab es keine erheblichen Verstösse gegen Gesetze, Vorschriften oder freiwillige Verhaltensregeln im Zusammenhang mit Produkt- und Dienstleistungsinformationen. | ||
417–3 Verstösse im Zusammenhang mit Marketing und Kommunikation | Im Jahr 2023 (wie auch im Vorjahr) gab es keine erheblichen Verstösse gegen Gesetze, Vorschriften oder freiwillige Verhaltensregeln im Zusammenhang mit Marketing und Kommunikation. | ||
GRI 416: Schutz der Kundendaten 2016 | 418–1 Begründete Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes und den Verlust von Kundendaten | 2023 fanden (wie im Vorjahr) keine extern meldepflichtigen Vorfälle statt. | |
Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber Mitarbeitenden | |||
GRI 3: Material Topics 2021 | 3–1 Verfahren zur Bestimmung der wesentlichen Themen | 1.6 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB, Abschnitt Wesentliche Themen 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung, Konzepte und Massnahmen | Alle im Homeoffice ausgeführten Arbeiten der Mitarbeitenden unterliegen den arbeitsrecht- lichen Verträgen. |
GRI 2: General Disclosures 2021 | 2–7 Angestellte Mitarbeitende | Anhang 2 Kennzahlen über die Mitarbeitenden | Bei der SZKB haben alle Mitarbeitenden aktuell entweder das männliche oder das weibliche Geschlecht. Es gibt keine Mitarbeitenden, welche erklärt haben, dass sie einem anderen oder keinem Geschlecht angehören. Während dem Berichtsjahr gab es (wie im Vorjahr) keine wesentlichen Schwankungen bezüglich der Anzahl Mitarbeitenden. |
2–8 Beschäftigte, die nicht angestellt sind | Die SZKB beschäftigt keine Mitarbeitenden im Abrufverhältnis. Die SZKB arbeitet mit verschiedenen ausgewiesenen Fachpersonen im Auftragsverhältnis zusammen. | ||
2–21 Verhältnis der Jahresgesamtvergütung | 2.2.4 «Vergütung der obersten Gremien» | ||
2–30 Tarifverträge | Die SZKB hat eigene Anstellungsbedingungen, die sich an der Schweizer Gesetzgebung, branchen- üblichen Konditionen und den Unternehmens- werten der SZKB orientieren. Keine Mitarbeitenden der SZKB unterstehen einem Tarifvertrag. | ||
GRI 401: Beschäftigung 2016 | 401–1 Neu eingestellte Angestellte und Angestelltenfluktuation | Anhang 2 Kennzahlen über die Mitarbeitenden | |
401–2 Betriebliche Leistungen, die nur vollzeitbeschäftigten Angestellten, nicht aber Zeitarbeitnehmende oder teilzeitbeschäftigten Angestellten angeboten werden | 2.2.2 «Diversität und Integration», Abschnitt Anstellungsbedingungen | Alle betrieblichen Leistungen stehen allen SZKB-Mitarbeitenden (in allen Betriebsstätten) (teilzeitbereinigt) zur Verfügung. | |
401–3 Elternzeit | 2.2.2 «Diversität und Integration», Abschnitt Chancengleichheit | ||
GRI 402: Arbeitnehmer- Arbeitgeber- Verhältnis 2016 | 402–1 Mindestmitteilungsfrist für betriebliche Veränderungen | Die SZKB hat keine Mindestmitteilungsfristen (ausser bei vertraglichen Änderungen, bei denen die gesetzlichen Fristen eingehalten werden). | |
GRI 403: Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2018 | 403–1 Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz | 2.2.2 «Diversität und Integration», Abschnitt Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz | |
403–2 Gefahrenidentifizierung, Risikobewertung und Untersuchung von Vorfällen | 2.2.2 «Diversität und Integration», Abschnitt Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz | ||
Angabe 403–3 Arbeitsmedizinische Dienste | 2.2.2 «Diversität und Integration», Abschnitt Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz | ||
Angabe 403–4 Mitarbeiterbeteiligung, Konsultation und Kommunikation zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz | 2.2.2 «Diversität und Integration», Abschnitt Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz | ||
403–5 Mitarbeiterschulungen zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz | 2.2.2 «Diversität und Integration», Abschnitt Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz | ||
403–6 Förderung der Gesundheit der Mitarbeitenden | 2.2.2 «Diversität und Integration», Abschnitt Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz | ||
403–7 Vermeidung und Abmilderung von direkt mit Geschäftsbeziehungen verbundenen Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz | 2.2.2 «Diversität und Integration», Abschnitt Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz | ||
403–8 Mitarbeiter, die von einem Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz abgedeckt sind | Es sind alle Mitarbeitenden (also 100%) abgedeckt. | ||
403–9 Arbeitsbedingte Verletzungen | 2.2.2 «Diversität und Integration», Abschnitt Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz | Das Verletzungs- und Erkrankungsrisiko im Finanzsektor ist im Vergleich zu anderen Branchen gering. Die ausgewiesenen Ausfalltage enthalten auch Unfälle ausserhalb des Arbeitsumfelds. Im Berichtsjahr kam es zu keinen arbeitsbedingten Todesfällen. | |
403–10 Arbeitsbedingte Erkrankungen | 2.2.2 «Diversität und Integration», Abschnitt Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz | Die ausgewiesenen Ausfalltage enthalten alle krankheits- bedingten Ausfalltage, auch solche, die in keinem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. | |
GRI 404: Aus- und Weiterbildung 2016 | 404–1 Durchschnittliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Jahr und angestellte Personen | 2.1.3 «Datenschutz / Kundendaten / Privacy»,Abschnitt Mitarbeitersen- sibilisierung und -training 2.2.2 «Diversität und Integration», Abschnitt Aus- und Weiterbildung 2.5.2 «Regulatorische Compliance», Abschnitt Regulatorische Compliance | Die Anzahl Stunden für die Teilnahme an internen und externen Aus- und Weiterbildungsangeboten sind nicht verfügbar. |
Angabe 404–2 Programme zur Verbesserung der Kompetenzen der Angestellten und zur Übergangshilfe | 2.2.2 «Diversität und Integration», Abschnitt Aus- und Weiterbildung | ||
Angabe 404–3 Prozentsatz der Angestellten, die eine regelmässige Beurteilung ihrer Leistung und ihrer beruflichen Entwicklung erhalten | 2.2.2 «Diversität und Integration», Abschnitt People Days | Alle Mitarbeitenden (ohne das Teilzeitreinigungspersonal) bekommen eine regelmässige Beurteilung. | |
GRI 405: Diversität und Chancengleichheit 2016 | 405–1 Diversität in Kontrollorganen und unter Angestellten | Geschäftsbericht 2.2.2 «Diversität und Integration», Abschnitt Chancengleichheit Anhang 2 Kennzahlen über die Mitarbeitenden | |
405–2 Verhältnis des Grundgehalts und der Vergütung von Frauen zum Grundgehalt und zur Vergütung von Männern | 2.2.2 «Diversität und Integration», Abschnitt Lohngleichheit | Auf die Offenlegung der durchschnittlichen Bezahlung für Männer und Frauen innerhalb jeder Angestelltenkategorie (Level) wird verzichtet. | |
GRI 406: Nichtdiskriminierung 2016 | 406–1 Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemassnahmen | 2.2.2 «Diversität und Integration», Abschnitt Diskriminierung | 2023 wurden (wie im Vorjahr) keine Diskriminierungsvorfälle gemeldet. |
GRI 407: Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen 2016 | 407–1 Betriebsstätten und Lieferanten, bei denen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen bedroht sein könnte | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Beschaffungswesen | Die SZKB garantiert ihren Mitarbeitenden das allge- meine Recht auf Vereinigungsfreiheit. Sie haben das Recht, ohne vorherige Geneh- migung durch die SZKB, Arbeitnehmerorganisationen ihrer Wahl zu bilden oder sich solchen anzuschliessen. Die SZKB diskriminiert keine Arbeitnehmenden aufgrund ihrer Mitgliedschaft in einer solchen Organisation oder ihrer Teilnahme an gewerkschaftlichen Aktivitäten. |
Eigener Standard | Anzahl Streiks und Massenentlassungen | Im Geschäftsjahr 2023 kam es wie schon in den Vor- jahren zu keinen Streiks und keinen Massen- entlassungen bei der SZKB. | |
Verantwortungsvolles Unternehmen gegenüber dem lokalen Umfeld | |||
GRI 3: Material Topics 2021 | 3–3 Management der wesentlichen Themen | 1.6 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB, Abschnitt Wesentliche Themen 2.3.1 Relevanz, Zielsetzung, Konzepte und Massnahmen | |
GRI 204: Beschaffungspraktiken 2016 | 204–1 Anteil der Ausgaben für lokale Lieferanten | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Werbematerial/Kampagnen | |
GRI 408: Kinderarbeit 2016 | 408–1 Betriebsstätten und Lieferanten mit einem erheblichen Risiko für Vorfälle von Kinderarbeit | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Beschaffungswesen | Bei allen Betriebsstätten der SZKB und den direkten Lie- feranten besteht kein erhebliches Risiko für Kinder- arbeit. |
GRI 409: Zwangs- oder Pflichtarbeit 2016 | 409–1 Betriebsstätten und Lieferanten mit einem erheblichen Risiko für Vorfälle von Zwangs- oder Pflichtarbeit | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Beschaffungswesen | Bei allen Betriebsstätten der SZKB und den direkten Lie- feranten besteht kein erheb- liches Risiko für Kinderarbeit. |
GRI 410: Sicherheitspraktiken 2016 | 410–1 Sicherheitspersonal, das in Menschenrechtspolitik und -verfahren geschult wurde | Kein Schulungsbedarf, da die SZKB kein Sicherheitspersonal, welches quasi-hoheitlich auftritt, beschäftigt. | |
GRI 411: Rechte Angabe 2016 | 411–1 Vorfälle, in denen die Rechte der indigenen Völker indigenen Völker verletzt wurden | Die SZKB hat keine Kenntnisse über Vorfälle, in denen Rechte der indigenen Völker verletzt wurden. | |
GRI 413: Lokale Gemeinschaften 2016 | 413–1 Betriebsstätten mit Einbindung der lokalen Gemeinschaften, Folgenabschätzungen und Förderprogrammen | 2.3.1 Relevanz, Zielsetzung, Konzepte und Massnahmen 4.2 «Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen | |
413–2 Geschäftstätigkeiten mit erheblichen oder potenziellen negativen Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften | 2.3.1 Relevanz, Zielsetzung, Konzepte und Massnahmen | ||
Eigener Standard | Zugangsstellen in dünn besiedelten oder strukturschwachen Gebieten | 2.1.2 «Kundenzufriedenheit», Abschnitt Zugang zu den SZKB-Dienstleistungen | |
Verantwortungsvolles Unternehmen gegenüber der Umwelt | |||
GRI 3: Material Topics 2021 | 3–3 Management der wesentlichen Themen | 1.6 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB, Abschnitt Wesentliche Themen 2.4.1 Relevanz, Zielsetzung, Konzepte und Massnahmen Anhang 1 Offenlegung der methodischen Grundlagen, Kapitel 1.6 Betriebliche CO2e- Emissionen | |
GRI 301: Materialien 2016 | 301–1 Eingesetzte Materialien nach Gewicht oder Volumen | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie | |
301–2 Eingesetzte recycelte Ausgangsstoffe | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Materialien (Papier, Wasser, Abfall) | ||
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie | |||
301–3 Wiederverwertete Produkte und ihre Verpackungsmaterialien | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Materialien (Papier, Wasser, Abfall) 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie | ||
GRI 302: Energie 2016 | 302–1 Energieverbrauch innerhalb der Organisation | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie Anhang 1 Offenlegung der methodischen Grundlagen, Kapitel 1.6 Betriebliche CO2e-Emissionen | |
302–2 Energieverbrauch ausserhalb der Organisation | 2.2.3 «Geschäftsverkehr/Pendelverkehr» 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie Anhang 1 Offenlegung der methodischen Grundlagen, Kapitel 1.6 Betriebliche CO2e-Emissionen | ||
302–3 Energieintensität | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie | ||
302–4 Verringerung des Energieverbrauchs | 2.4.1 Relevanz, Zielsetzung, Konzepte und Massnahmen 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie Anhang 1 Offenlegung der methodischen Grundlagen, Kapitel 1.6 Betriebliche CO2e-Emissionen | ||
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie Anhang 1 Offenlegung der methodischen Grundlagen, Kapitel 1.6 Betriebliche CO2e-Emissionen Anhang 1 Offenlegung der methodischen Grundlagen, Kapitel 1.6 Betriebliche CO2e-Emissionen | |||
302–5 Senkung des Energiebedarfs für Produkte und Dienstleistungen | Für die SZKB nicht anwendbar. | ||
GRI 303: Wasser und Abwasser 2018 | 303–1 Wasser als gemeinsam genutzte Ressource | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Materialien (Papier, Wasser, Abfall) | |
303–2 Umgang mit den Auswirkungen der Wasserrückführung | Die SZKB führt 100% des Schmutzwassers Kläranlagen zu. | ||
303–3 Wasserentnahme | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie | Die SZKB bezieht das von ihr benötigte Wasser nur von offiziellen Wasserversorgern. | |
303–4 Wasserrückführung | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Materialien (Papier, Wasser, Abfall) 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie | ||
303–5 Wasserverbrauch | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Materialien (Papier, Wasser, Abfall) 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie | ||
GRI 305: Emissionen 2016 | 305–1 Direkte THG-Emissionen (Scope 1) | 2.4.1 Relevanz, Zielsetzung, Konzepte und Massnahmen 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie Anhang 1 Offenlegung der methodischen Grundlagen, Kapitel 1.6 Betriebliche CO2e-Emissionen | |
305–2 Indirekte energiebedingte THG-Emissionen (Scope 2) | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie Anhang 1 Offenlegung der methodischen Grundlagen, Kapitel 1.6 Betriebliche CO2e-Emissionen | ||
305–3 Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3) | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie Anhang 1 Offenlegung der methodischen Grundlagen, Kapitel 1.6 Betriebliche CO2e-Emissionen | ||
305–4 Intensität der THG-Emissionen | 2.4.1 Relevanz, Zielsetzung, Konzepte und Massnahmen 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie 2.2.5 Beurteilung der Effektivität und nächste Schritte | ||
305–5 Senkung der THG-Emissionen | 2.4.1 Relevanz, Zielsetzung, 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie Konzepte und Massnahmen 2.2.5 Beurteilung der Effektivität und nächste Schritte | ||
305–6 Emissionen Ozon abbauender Substanzen (ODS) | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Kältemittel | ||
305–7 Stickstoffoxide (NOx), Schwefeloxide (SOx) und andere signifikante Luftemissionen | Keine relevanten Emissionen. | ||
GRI 306: Abfall 2020 | 306–1 Anfallender Abfall und erhebliche abfallbezogene Auswirkungen | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Materialien (Papier, Wasser, Abfall) 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie | |
306–2 Management erheblicher abfallbezogener Auswirkungen | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Materialien (Papier, Wasser, Abfall) 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie | ||
306–3 Angefallener Abfall | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie | ||
306–4 Von Entsorgung umgeleiteter Abfall | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Materialien (Papier, Wasser, Abfall) 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie | ||
306–5 Zur Entsorgung weitergeleiteter Abfall | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Materialien (Papier, Wasser, Abfall) 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie | ||
GRI 308: Umweltbewertung der Lieferanten 2016 | 308–1 Neue Lieferanten, die anhand von Umweltkriterien überprüft wurden | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Beschaffungswesen | |
308–2 Negative Umweltauswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Massnahmen | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Beschaffungswesen | ||
GRI 414: Soziale Bewertung der Lieferanten 2016 | 414–1 Neue Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien überprüft wurden | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Beschaffungswesen | |
414–2 Negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Massnahmen | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Beschaffungswesen | ||
Verantwortungsvolles Unternehmen gegenüber dem Finanzsektor | |||
GRI 3: Material Topics 2021 | 3–3 Management der wesentlichen Themen | 1.6 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB, Abschnitt Wesentliche Themen 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Konzepte und Massnahmen | |
GRI 207: Steuern 2019 | 207–1 Steuerkonzept | 2.5.4 «Gesundes Wachstum», Abschnitt Steuern | |
207–2 Tax Governance, Kontrolle und Risikomanagement | Die SZKB ist als eine selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts von direkten Gewinn- und Kapitalsteuern auf Ebene Bund, Kanton und Gemeinden befreit. | ||
207–3 Einbeziehung von Stakeholdern und Management von steuerlichen Bedenken | Die SZKB ist als eine selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts von direkten Gewinn- und Kapitalsteuern auf Ebene Bund, Kanton und Gemeinden befreit. | ||
207–4 Länderbezogene Berichterstattung | Für die SZKB nicht relevant, da die SZKB nur in der Schweiz tätig ist. | ||
Eigener Standard | Geschäftsfelder, die auf Risiken im Zusammenhang mit unversteuerten Kundengeldern geprüft wurden | 2.5.4 «Gesundes Wachstum», Abschnitt Steuern | |
Bestätigte Fälle mit unversteuerten Kundengeldern und ergriffene Massnahmen | 2.5.4 «Gesundes Wachstum», Abschnitt Steuern | ||
Rechtsverfahren wegen Insiderhandel und Marktmanipulation | 2023 war die SZKB (wie im Vorjahr) in kein Rechts- verfahren wegen Insider- handel oder Markt- manipulation verwickelt. | ||
GRI 205: Korruptionsbekämpfung | 205–1 Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Beschaffungswesen 2.5.2 «Regulatorische Compliance», Abschnitt Regulatorische Compliance | Die in- und extern vorgegebenen Regelungen gelten für alle Bereiche und Filialen der SZKB. |
205–2 Kommunikation und Schulungen zu Richtlinien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung | 2.5.2 «Regulatorische Compliance», Abschnitt Regulatorische Compliance | ||
205–3 Bestätigte Korruptionsvorfälle und ergriffene Massnahmen | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Beschaffungswesen | Für das Berichtsjahr 2023 (wie im Vorjahr) hat die SZKB keine Hinweise auf mögliche Korruptionsfälle ihrer Mitarbeitenden erhalten. Es sind daher keine spezifischen Massnahmen nötig. | |
GRI 206: Wettbewerbswidriges Verhalten 2016 | 206–1 Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten, Kartell- und Monopolbildung | 2023 kam es wie 2022 zu keinem Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbs- widrigem Verhalten, Kartell- und Monopolbildung. | |
GRI 415: Politische Einflussnahme 2016 | 415–1 Parteispenden | Die SZKB verzichtet auf eine politische Einflussnahme. Die SZKB hat 2023 CHF 2'000 als Beitrag zur Kantonsratspräsidentenfeier geleistet. Ansonsten bezahlte die SZKB 2023 keine Beiträge an politische Parteien oder einzelne Politikerinnen oder Politiker. Die SZKB ist politisch und konfessionell neutral und bezieht keine politischen Positionen. Interessen der Kantonalbanken beziehungsweise des Finanzplatzes, wie zum Beispiel politische Vernehmlassungen oder Initiativen, werden über die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) und den Verband Schweizerischer Kantonalbanken (VSKB) vertreten. Die SZKB ist Mitglied in beiden Organisationen. | |
Stossrichtung verantwortungsvolles Finanzieren | |||
GRI 3: Material Topics 2021 | 3–3 Management der wesentlichen Themen | 1.6 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB, Abschnitt Wesentliche Themen und Zielsetzung | |
3.1 Relevanz, Zielsetzung, Konzepte und Massnahmen | |||
Eigener Standard | Zusammensetzung des Kreditgeschäfts nach Region, Grösse der Unternehmen und Branche | 3.2 «Finanzierung einer nachhaltigen Immobilie», Abschnitt Finanzierungsportfolio | |
Kreditgeschäft mit speziellem gesellschaftlichem Nutzen | 3.2 «Finanzierung einer nachhaltigen Immobilie», Abschnitt Finanzierungsportfolio | ||
Stossrichtung verantwortungsvolles Anlegen | |||
GRI 3: Material Topics 2021 | 3–3 Management der wesentlichen Themen | 1.6 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB, Abschnitt Wesentliche Themen 4.1 Relevanz, Zielsetzung, Konzepte und Massnahmen | |
Eigener Standard | Volumen und Anteil nachhaltige Vermögensverwaltungsmandate | 4.2 «Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen», Abschnitt Ethik-Linie der SZKB inkl. Tabelle Kennzahlen im Anlagebereich | |
Volumen und Anteil nachhaltige Anlagefonds | 4.2 «Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen», Abschnitt Ethik-Linie der SZKB inkl. Tabelle Kennzahlen im Anlagebereich | ||
Interaktion in Umwelt und Sozialfragen mit Unternehmen, die in Portfolios der Institution gehalten werden | 4.2 «Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen», Abschnitt Wahrnehmung der Aktionärsstimmrechte |