4 Berichterstattung nach GRI (GRI-Index)
Erklärung zur Verwendung | Die SZKB hat die in diesem GRI-Inhaltsindex zitierten Informationen für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 gemäss dem GRI-Standards erstellt. |
Verwendeter Standard | GRI 1 Foundation 2021 |
Verwendeter Branchen-Standard | Keiner, da der Bankenstandard noch nicht verfügbar ist. |
Genereller Hinweis | Es erfolgt prinzipiell keine Offenlegung nach Regionen, da die SZKB lediglich im Kanton Schwyz tätig ist. |
GRI-Standard/ andere Quelle | Offenlegung | Ort der Offenlegung | Offenlegung/Auslassung |
Die Organisation und die Prinzipien der Berichterstattung | |||
GRI 2: General Disclosures 2021 | 2–1 Organisatorische Angaben | 1.1 Unternehmensprofil Geschäftsbericht | Die Organisation besteht aus folgenden Organen: Bankrat (Oberleitungsorgan), Geschäftsleitung und Revisionsstelle (interne Revision). |
2–2 Unternehmenseinheiten, die in die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Organisation einbezogen wurden | Geschäftsbericht | Die Unternehmen, an denen die SZKB eine dauernde direkte oder indirekte wesentliche Beteiligung hält, sind im Geschäftsbericht aufgeführt. Der Nachhaltigkeitsbericht der SZKB enthält keine Informationen über diese Unternehmen. | |
2–3 Berichtszeitraum, Häufigkeit und Kontaktstelle | 1.2 Berichterstattung mit Nachhaltigkeitsfokus 1.3 Kontaktstelle | ||
2–4 Neudarstellung von Informationen | Es gibt keine Änderungen aufgrund organisatorischer Anpassungen (Akquisition von Unternehmen, Änderungen der juristischen Struktur, Outsourcing). Alle Zielsetzungen zu Klimabelangen werden im Kapitel 5 Klimabericht offengelegt. Es gab kein Wechsel der Messmethode oder von Ähnlichem, lediglich Weiterentwicklungen von bestehenden Methoden und Prozessen. Dies hat im Bereich der finanzierten Emissionen zu einem Restatement der Vorjahreszahlen geführt. | ||
2–5 Externe Prüfung | 1.2 Berichterstattung mit Nachhaltigkeitsfokus | Es fand keine externe Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts statt. | |
Governance | |||
GRI 2: General Disclosures 2021 | 2–6 Aktivitäten, Wertschöpfungskette und andere Geschäftsbeziehungen | 1.1 Unternehmensprofil Geschäftsbericht | Die SZKB bietet insbesondere folgende Dienstleitungen an: • Hypothekarkredite • Firmenkredite • Lombardkredite • Anlageberatung • Vermögensverwaltung • Vorsorgeberatung • Kontoführung • Zahlungsverkehr |
2–9 Führungsstruktur und Zusammensetzung | Geschäftsbericht 1.4 Verankerung der Nachhaltigkeit in der Organisation | ||
2–10 Nominierungs- und Auswahlverfahren für das höchste Kontrollorgan | Geschäftsbericht | ||
2–11 Vorsitz des höchsten Kontrollorgans | Geschäftsbericht | ||
2–12 Rolle des höchsten Leitungsorgans bei der Aufsicht über das Management der Auswirkungen | Geschäftsbericht 1.4 Verankerung der Nachhaltigkeit in der Organisation | ||
2–13 Delegation der Verantwortung für das Management der Auswirkungen | 1.4 Verankerung der Nachhaltigkeit in der Organisation | ||
2–14 Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung | 1.2 Berichterstattung mit Nachhaltigkeitsfokus 1.4 Verankerung der Nachhaltigkeit in der Organisation Geschäftsbericht | ||
2–15 Interessenkonflikte | 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt Umgang mit Interessenkonflikten | ||
2–16 Kommunikation von kritischen Anliegen | Geschäftsbericht | ||
2–17 Gesammeltes Wissen des höchsten Kontrollorgans | Geschäftsbericht | ||
2–18 Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans | Der Bankrat führt jährlich eine Selbstevaluation durch. | ||
2–19 Vergütungspolitik | Geschäftsbericht 2.2.3 «Vergütung der obersten Gremien» 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt «Vergütungsmodell» | Die Vergütung der Geschäftsleitung wird nur gesamthaft und nicht pro Person ausgewiesen. | |
2–20 Verfahren zur Festlegung der Vergütung | Geschäftsbericht 2.2.3 «Vergütung der obersten Gremien» 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt «Vergütungsmodell» | ||
Strategie, Richtlinien und Praktiken | |||
GRI 2: General Disclosures 2021 | 2–22 Anwendungserklärung zur Strategie für nachhaltige Entwicklung | Geschäftsbericht Nachhaltigkeitsbericht, speziell Kapitel 1 Einordnung und Strategie der Nachhaltigkeit bei der SZKB | |
2–23 Verpflichtungserklärung zu Grundsätzen und Handlungsweisen | 1.5 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB, Abschnitt «Die Nachhaltigkeitsambitionen und -zielsetzungen der SZKB» 2.2.2 «Diversität und Integration» 2.4.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen 2.5.2 «Regulatorische Compliance» 2.5.3 «Gesundes Wachstum» 2.5.4 «Reputation» 5 Klimabericht | ||
2–24 Einbeziehung der Verpflichtungserklärungen zu Grundsätzen und Handlungsweisen | 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen 2.5.2 «Regulatorische Compliance» 5 Klimabericht | Die SZKB setzt unterschiedliche Strategien, Prozesse und Massnahmen um, um ihre Wirkungen auf Mensch, Gesellschaft und Umwelt kontinuierlich zu verbessern. Informationen dazu finden sich in den jeweiligen Beschreibungen der Managementansätze in den Kapiteln 2.1.1, 2.2.1, 2.3.1, 2.4.1, 2.5.1, 3.1, 4.1, 5.1. | |
2–25 Verfahren zur Beseitigung negativer Auswirkungen | 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt Diskriminierung verhindern und Abschnitt Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt Whistleblowing | Die SZKB setzt unterschiedliche Strategien, Prozesse und Massnahmen um, um ihre Wirkungen auf Mensch, Gesellschaft und Umwelt kontinuierlich zu verbessern. Informationen dazu finden sich in den jeweiligen Beschreibungen der Managementansätze in den Kapiteln 2.1.1, 2.2.1, 2.3.1, 2.4.1, 2.5.1, 3.1, 4.1, 5.1. Im Berichtsjahr ging keine Meldung bei der Whistleblowing-Stelle ein. | |
2–26 Verfahren für das Einholen von Beratung und das Vorbringen von Bedenken | 2.1.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und massnahmen, Abschnitt Beschwerdemanagement und Kundenfeedback 2.1.2 «Kundenzufriedenheit», Abschnitt Beschwerden und Kundenfeedback systematisch bearbeiten 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt Diskriminierung verhindern 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt Whistleblowing | ||
2–27 Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen | 2.5 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber dem Finanzsektor | ||
2–28 Mitgliedschaft in Verbänden und Interessengruppen | 2.3.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt, Mitgliedschaften | ||
Stakeholder-Engagement | |||
GRI 2: General Disclosures 2021 | 2–29 Ansatz für die Einbindung von Stakeholdern Disclosures | 1.5 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB, Abschnitt «Die wesentlichen Themen» | |
Wesentliche Themen | |||
GRI 3: Material Topics 2021 | 3–1 Verfahren zur Bestimmung der wesentlichen Themen | 1.5 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB, Abschnitt «Die wesentlichen Themen» | |
3–2 Liste der wesentlichen Themen | 1.5 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB, Abschnitt «Die wesentlichen Themen» | ||
Stossrichtung verantwortungsvolles Geschäftsverhalten | |||
Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber der Kundschaft | |||
GRI 3: Material Topics 2021 | 3–3 Management der wesentlichen Themen | 1.5 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB, Abschnitt «Die wesentlichen Themen» 2.1.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen | |
416: Kundengesundheit und -sicherheit 2016 | 416–1 Beurteilung der Auswirkungen verschiedener Produkt- und Dienstleistungskategorien auf die Gesundheit und Sicherheit | Die SZKB stellt keine Produkte oder Dienstleistungen her, die Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit haben. | |
416–2 Verstösse im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf die Gesundheit und Sicherheit | Die SZKB stellt keine Produkte oder Dienstleistungen her, die Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit haben. Entsprechend gab es im Berichtsjahr keine Verstösse. | ||
GRI 417 Marketing und Kennzeichnung 2016 | 417–1 Anforderungen für die Produkt- und Dienstleistungsinformationen und Kennzeichnung | Für die SZKB nicht anwendbar. | |
417–2 Verstösse im Zusammenhang mit Produkt- und Dienstleistungsinformationen und der Kennzeichnung | Im Berichtsjahr gab es keine erheblichen Verstösse gegen Gesetze, Vorschriften oder freiwillige Verhaltensregeln im Zusammenhang mit Produkt- und Dienstleistungsinformationen. | ||
417–3 Verstösse im Zusammenhang mit Marketing und Kommunikation | Im Berichtjahr gab es keine erheblichen Verstösse gegen Gesetze, Vorschriften oder freiwillige Verhaltensregeln im Zusammenhang mit Marketing und Kommunikation. | ||
GRI 418: Schutz der Kundendaten 2016 | 418–1 Begründete Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes und den Verlust von Kundendaten | Im Berichtsjahr fanden keine extern meldepflichtigen Vorfälle statt. | |
Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber Mitarbeitenden | |||
GRI 3: Material Topics 2021 | 3–3 Management der wesentlichen Themen | 1.5 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB, Abschnitt «Die Nachhaltigkeitsambitionen und -zielsetzungen der SZKB», Abschnitt «Die wesentlichen Themen» 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen | Alle im Homeoffice ausgeführten Arbeiten der Mitarbeitenden unterliegen den arbeitsrechtlichen Verträgen. |
GRI 2: General Disclosures 2021 | 2–7 Angestellte Mitarbeitende | Anhang 2 Kennzahlen über die Mitarbeitenden | Bei der SZKB haben alle Mitarbeitenden aktuell entweder das männliche oder das weibliche Geschlecht. Es gibt keine Mitarbeitenden, welche erklärt haben, dass sie einem anderen oder keinem Geschlecht angehören. Während dem Berichtsjahr gab es keine wesentlichen Schwankungen bezüglich der Anzahl Mitarbeitenden. |
2–8 Beschäftigte, die nicht angestellt sind | Die SZKB beschäftigt keine Mitarbeitenden im Abrufverhältnis. Die SZKB arbeitet mit verschiedenen ausgewiesenen Fachpersonen im Auftragsverhältnis zusammen. | ||
2–21 Verhältnis der Jahresgesamtvergütung | Geschäftsbericht 2.2.3 «Vergütung der obersten Gremien» 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt «Vergütungsmodell» | Die Vergütung der Geschäftsleitung wird nur gesamthaft und nicht pro Person ausgewiesen. | |
2–30 Tarifverträge | Die SZKB hat eigene Anstellungsbedingungen, die sich an der Schweizer Gesetzgebung, branchenüblichen Konditionen und den Unternehmenswerten der SZKB orientieren. Keine Mitarbeitenden der SZKB unterstehen einem Tarifvertrag. | ||
GRI 401: Beschäftigung 2016 | 401–1 Neu eingestellte Angestellte und Angestelltenfluktuation | Anhang 2 Kennzahlen über die Mitarbeitenden | |
401–2 Betriebliche Leistungen, die nur vollzeitbeschäftigten Angestellten, nicht aber Zeitarbeitnehmende oder teilzeitbeschäftigten Angestellten angeboten werden | 2.2.2 «Diversität und Integration», Abschnitt Attraktive Anstellungsbedingungen erweitern | Alle betrieblichen Leistungen stehen allen SZKB-Mitarbeitenden (in allen Betriebsstätten) (teilzeitbereinigt) zur Verfügung. | |
401–3 Elternzeit | 2.2.2 «Diversität und Integration», Abschnitt Chancen- und Lohngleichheit sicherstellen | Die Kennzahl zu Mitarbeitenden, die Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub bezogen haben, wird aufgrund nicht steuerbarer, zufälliger Faktoren ausgelassen. | |
GRI 402: Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis 2016 | 402–1 Mindestmitteilungsfrist für betriebliche Veränderungen | Die SZKB hat keine Mindestmitteilungsfristen (ausser bei vertraglichen Änderungen, bei denen die gesetzlichen Fristen eingehalten werden). | |
GRI 403: Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2018 | 403–1 Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz | 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz | |
403–2 Gefahrenidentifizierung, Risikobewertung und Untersuchung von Vorfällen | 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz | ||
Angabe 403–3 Arbeitsmedizinische Dienste | 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz | ||
Angabe 403–4 Mitarbeiterbeteiligung, Konsultation und Kommunikation zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz | 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz | ||
403–5 Mitarbeiterschulungen zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz | 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz | Es wird in regelmässigen abständen (ca. alle 2 Jahre) eine interne Kampagne zum betrieblichen Gesundheitsmanagement durchgeführt. | |
403–6 Förderung der Gesundheit der Mitarbeitenden | 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz | ||
403–7 Vermeidung und Abmilderung von direkt mit Geschäftsbeziehungen verbundenen Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz | 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz | ||
403–8 Mitarbeiter, die von einem Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz abgedeckt sind | Es sind alle Mitarbeitenden (also 100%) abgedeckt. | ||
403–9 Arbeitsbedingte Verletzungen | 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Anhang 2 Kennzahlen über die Mitarbeitenden | Das Verletzungs- und Erkrankungsrisiko im Finanzsektor ist im Vergleich zu anderen Branchen gering. Die ausgewiesenen Ausfalltage enthalten auch Unfälle ausserhalb des Arbeitsumfelds. Im Berichtsjahr kam es zu keinen arbeitsbedingten Todesfällen. | |
403–10 Arbeitsbedingte Erkrankungen | 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz | Die ausgewiesenen Ausfalltage enthalten alle krankheitsbedingten Ausfalltage, auch solche, die in keinem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. | |
GRI 404: Aus- und Weiterbildung 2016 | 404–1 Durchschnittliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Jahr und angestellte Personen | 2.1.3 «Datenschutz/Kundendaten/ Privacy», Abschnitt «Mitarbeitersensibilisierung und -training durchführen» 2.2.2 «Diversität und Integration», Abschnitt «Aus- und Weiterbildung unterstützen» 2.5.2 «Regulatorische Compliance», Abschnitt Regulatorische Compliance | Die Anzahl Stunden für die Teilnahme an internen und externen Aus- und Weiterbildungsangeboten sind nicht verfügbar. Es werden regelmässig Compliance-Schulungen wie bspw. zum Marktverhalten oder Interessenkonflikte durchgeführt. |
Angabe 404–2 Programme zur Verbesserung der Kompetenzen der Angestellten und zur Übergangshilfe | 2.2.2 «Diversität und Integration», Abschnitt «Aus- und Weiterbildung unterstützen» | ||
Angabe 404–3 Prozentsatz der Angestellten, die eine regelmässige Beurteilung ihrer Leistung und ihrer beruflichen Entwicklung erhalten | 2.2.2 «Diversität und Integration», Abschnitt «People Days durchführen» | Alle Mitarbeitenden (ohne das Teilzeitreinigungspersonal) bekommen eine regelmässige Beurteilung. | |
GRI 405: Diversität und Chancengleichheit 2016 | 405–1 Diversität in Kontrollorganen und unter Angestellten | Geschäftsbericht 2.2.2 «Diversität und Integration», Abschnitt «Chancen- und Lohngleichheit sicherstellen» Anhang 2 Kennzahlen über die Mitarbeitenden | |
405–2 Verhältnis des Grundgehalts und der Vergütung von Frauen zum Grundgehalt und zur Vergütung von Männern | 2.2.2 «Diversität und Integration», Abschnitt «Chancen- und Lohngleichheit sicherstellen» | Auf die Offenlegung der durchschnittlichen Bezahlung für Männer und Frauen innerhalb jeder Angestelltenkategorie (Level) wird verzichtet. | |
GRI 406: Nichtdiskriminierung 2016 | 406–1 Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemassnahmen | 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt Diskriminierung verhindern | Im Berichtsjahr wurden keine Diskriminierungsvorfälle gemeldet. |
GRI 407: Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen 2016 | 407–1 Betriebsstätten und Lieferanten, bei denen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen bedroht sein könnte | Die SZKB garantiert ihren Mitarbeitenden das allgemeine Recht auf Vereinigungsfreiheit. Sie haben das Recht, ohne vorherige Genehmigung durch die SZKB, Arbeitnehmerorganisationen ihrer Wahl zu bilden oder sich solchen anzuschliessen. Die SZKB diskriminiert keine Arbeitnehmenden aufgrund ihrer Mitgliedschaft in einer solchen Organisation oder ihrer Teilnahme an gewerkschaftlichen Aktivitäten. | |
Eigener Standard | Anzahl Streiks und Massenentlassungen | Im Berichtsjahr kam es zu keinen Streiks und keinen Massenentlassungen bei der SZKB. | |
Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber dem lokalen Umfeld | |||
GRI 3: Material Topics 2021 | 3–3 Management der wesentlichen Themen | 1.5 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB, Abschnitt «Die wesentlichen Themen» 2.3.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen | |
GRI 204: Beschaffungspraktiken 2016 | 204–1 Anteil der Ausgaben für lokale Lieferanten | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Nachhaltige und regionale Werbematerialien beschaffen» | |
GRI 408: Kinderarbeit 2016 | 408–1 Betriebsstätten und Lieferanten mit einem erheblichen Risiko für Vorfälle von Kinderarbeit | 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt «Sorgfaltspflichten in der Lieferkette» 2.5.2 «Regulatorische Compliance», Abschnitt Prozesse zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette etablieren | Bei allen Betriebsstätten der SZKB und den direkten Lieferanten besteht kein erhebliches Risiko für Kinderarbeit. |
GRI 409: Zwangs- oder Pflichtarbeit 2016 | 409–1 Betriebsstätten und Lieferanten mit einem erheblichen Risiko für Vorfälle von Zwangs- oder Pflichtarbeit | 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt «Sorgfaltspflichten in der Lieferkette» 2.5.2 «Regulatorische Compliance», Abschnitt «Prozesse zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette etablieren» | Bei allen Betriebsstätten der SZKB und den direkten Lieferanten besteht kein erhebliches Risiko für Kinderarbeit. |
GRI 410: Sicherheitspraktiken 2016 | 410–1 Sicherheitspersonal, das in Menschenrechtspolitik und -verfahren geschult wurde | Kein Schulungsbedarf, da die SZKB kein Sicherheitspersonal, welches quasi-hoheitlich auftritt, beschäftigt. | |
GRI 411: Rechte Angabe 2016 | 411–1 Vorfälle, in denen die Rechte der indigenen Völker verletzt wurden | Die SZKB hat keine Kenntnisse über Vorfälle, in denen Rechte der indigenen Völker verletzt wurden. | |
GRI 413: Lokale Gemeinschaften 2016 | 413–1 Betriebsstätten mit Einbindung der lokalen Gemeinschaften, Folgenabschätzungen und Förderprogrammen | 2.3.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen | |
413–2 Geschäftstätigkeiten mit erheblichen oder potenziellen negativen Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften | 2.3.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen 5 Klimabericht | ||
Eigener Standard | Zugangsstellen in dünn besiedelten oder strukturschwachen Gebieten | 2.1.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt «Zugang zu den SZKB-Dienstleistungen» | |
Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber der Umwelt | |||
GRI 3: Material Topics 2021 | 3–3 Management der wesentlichen Themen | 1.5 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB, Abschnitt «Die wesentlichen Themen» und «Die Nachhaltigkeitsambitionen und -zielsetzungen der SZKB» 5 Klimabericht Anhang 1 Offenlegung der methodischen Grundlagen | |
GRI 301: Materialien 2016 | 301–1 Eingesetzte Materialien nach Gewicht oder Volumen | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie» | |
301–2 Eingesetzte recycelte Ausgangsstoffe | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Verbrauch an Materialien (Papier, Wasser etc.) und Abfall reduzieren» 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie» | ||
301–3 Wiederverwertete Produkte und ihre Verpackungsmaterialien | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Verbrauch an Materialien (Papier, Wasser etc.) und Abfall reduzieren» 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie» | ||
GRI 302: Energie 2016 | 302–1 Energieverbrauch innerhalb der Organisation | 5.5 Kennzahlen und Ziele Anhang 1 Offenlegung der methodischen Grundlagen 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie» | |
302–2 Energieverbrauch ausserhalb der Organisation | 5 Klimabericht 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie» Anhang 1 Offenlegung der methodischen Grundlagen | ||
302–3 Energieintensität | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie» 5 Klimabericht | ||
302–4 Verringerung des Energieverbrauchs | 2.4.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen 5 Klimabericht 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie» Anhang 1 Offenlegung der methodischen Grundlagen | ||
302–5 Senkung des Energiebedarfs für Produkte und Dienstleistungen | Für die SZKB nicht anwendbar. | ||
GRI 303: Wasser und Abwasser 2018 | 303–1 Wasser als gemeinsam genutzte Ressource | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Verbrauch an Materialien (Papier, Wasser etc.) und Abfall reduzieren» | |
303–2 Umgang mit den Auswirkungen der Wasserrückführung | Die SZKB führt 100% des Schmutzwassers Kläranlagen zu. | ||
303–3 Wasserentnahme | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie» | Die SZKB bezieht das von ihr benötigte Wasser nur von offiziellen Wasserversorgern. | |
303–4 Wasserrückführung | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Verbrauch an Materialien (Papier, Wasser etc.) und Abfall reduzieren» 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie» | ||
303–5 Wasserverbrauch | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Verbrauch an Materialien (Papier, Wasser etc.) und Abfall reduzieren» 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie» | ||
GRI 305: Emissionen 2016 | 305–1 Direkte THG-Emissionen (Scope 1) | 5.5 Kennzahlen und Ziele Anhang 1 Offenlegung der methodischen Grundlagen 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie» | |
305–2 Indirekte energiebedingte THG-Emissionen (Scope 2) | 5.5 Kennzahlen und Ziele Anhang 1 Offenlegung der methodischen Grundlagen 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie» | ||
305–3 Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3) | 5.5 Kennzahlen und Ziele Anhang 1 Offenlegung der methodischen Grundlagen 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie» | ||
305–4 Intensität der THG-Emissionen | 5.5 Kennzahlen und Ziele Anhang 1 Offenlegung der methodischen Grundlagen 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie» | ||
305–5 Senkung der THG-Emissionen | 5.5 Kennzahlen und Ziele Anhang 1 Offenlegung der methodischen Grundlagen 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie» | ||
305–6 Emissionen Ozonabbauender Substanzen (ODS) | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Verlust von Kältemittel vermeiden» | ||
305–7 Stickstoffoxide (NOx), Schwefeloxide (SOx) und andere signifikante Luftemissionen | Keine relevanten Emissionen. | ||
GRI 306: Abfall 2020 | 306–1 Anfallender Abfall und erhebliche abfallbezogene Auswirkungen | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Verbrauch an Materialien (Papier, Wasser etc.) und Abfall reduzieren» 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie» | |
306–2 Management erheblicher abfallbezogener Auswirkungen | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Verbrauch an Materialien (Papier, Wasser etc.) und Abfall reduzieren» 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie» | ||
306–3 Angefallener Abfall | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie» | ||
306–4 Von Entsorgung umgeleiteter Abfall | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Verbrauch an Materialien (Papier, Wasser etc.) und Abfall reduzieren» 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie» | ||
306–5 Zur Entsorgung weitergeleiteter Abfall | 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Verbrauch an Materialien (Papier, Wasser etc.) und Abfall reduzieren» 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie» | ||
GRI 308: Umweltbewertung der Lieferanten 2016 | 308–1 Neue Lieferanten, die anhand von Umweltkriterien überprüft wurden | 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt «Sorgfaltspflichten in der Lieferkette» 2.5.2 «Regulatorische Compliance», Abschnitt Prozesse zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette etablieren | |
308–2 Negative Umweltauswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Massnahmen | 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt «Sorgfaltspflichten in der Lieferkette» 2.5.2 «Regulatorische Compliance», Abschnitt «Prozesse zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette etablieren» | ||
GRI 414: Soziale Bewertung der Lieferanten 2016 | 414–1 Neue Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien überprüft wurden | 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt «Sorgfaltspflichten in der Lieferkette» 2.5.2 «Regulatorische Compliance», Abschnitt «Prozesse zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette etablieren» | |
414–2 Negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Massnahmen | 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt «Sorgfaltspflichten in der Lieferkette» 2.5.2 «Regulatorische Compliance», Abschnitt «Prozesse zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette etablieren» | ||
Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber dem Finanzsektor | |||
GRI 3: Material Topics2021 | 3–3 Management der wesentlichen Themen | 1.5 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB, Abschnitt «Die wesentlichen Themen» und «Die Nachhaltigkeitsambitionen und -zielsetzungen der SZKB» 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen 5 Klimabericht | |
GRI 207: Steuern 2019 | 207–1 Steuerkonzept | 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt «Verhinderung von Steuerhinterziehung» | |
207–2 Tax Governance, Kontrolle und Risikomanagement | Der SZKB wurden im Berichtsjahr keine Bussgelder oder anderweitige nicht monetäre Sanktionen aufgrund der Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften (generell, aber insbesondere auch nicht im sozialen oder wirtschaftlichen Bereich) auferlegt. | ||
207–3 Einbeziehung von Stakeholdern und Management von steuerlichen Bedenken | Die SZKB ist als eine selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts von direkten Gewinnund Kapitalsteuern auf Ebene Bund, Kanton und Gemeinden befreit. | ||
207–4 Länderbezogene Berichterstattung | Für die SZKB nicht relevant, da die SZKB nur in der Schweiz tätig ist. | ||
Eigener Standard | Bestätigte Fälle mit unversteuerten Kundengeldern und ergriffene Massnahmen | Im Berichtsjahr mussten keine Meldungen oder Massnahmen betreffend unversteuerte Kundengelder ergriffen werden. | |
Rechtsverfahren wegen Insiderhandel und Marktmanipulation | Im Berichtsjahr war die SZKB in kein Rechtsverfahren wegen Insiderhandel oder Marktmanipulation verwickelt. | ||
Meldungen an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) im Bundesamt für Polizei (fedpol) | Der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) im Bundesamt für Polizei (fedpol) wurden im Berichtsjahr vereinzelte Fälle mit Verdacht auf Geldwäscherei im Sinne des Geldwäschereigesetzes gemeldet. | ||
GRI 205: Korruptionsbekämpfung | 205–1 Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden | 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen 2.5.2 «Regulatorische Compliance» | Die intern und extern vorgegebenen Regelungen gelten für alle Bereiche und Filialen der SZKB. |
205–2 Kommunikation und Schulungen zu Richtlinien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung | 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen 2.5.2 «Regulatorische Compliance» | Die SZKB führt jährlich verpflichtende Compliance-Schulungen für alle Mitarbeitenden durch. | |
205–3 Bestätigte Korruptionsvorfälle und ergriffene Massnahmen | 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt «Sorgfaltspflichten in der Lieferkette» 2.5.2 «Regulatorische Compliance», Abschnitt «Prozesse zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette etablieren» | Für das Berichtsjahr 2024 hat die SZKB keine Hinweise auf mögliche Korruptionsfälle ihrer Mitarbeitenden erhalten. Es sind daher keine spezifischen Massnahmen nötig. | |
GRI 206: Wettbewerbswidriges Verhalten 2016 | 206–1 Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten, Kartell- und Monopolbildung | Im Berichtsjahr kam es zu keinem Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten, Kartell- und Monopolbildung. | |
GRI 415: Politische Einflussnahme 2016 | 415–1 Parteispenden | Die SZKB verzichtet auf eine politische Einflussnahme. Die SZKB hat Im Berichtsjahr CHF 2'500 als Beitrag zur Kantonsratspräsidentenfeier geleistet. Ansonsten bezahlte die SZKB im Berichtsjahr keine Beiträge an politische Parteien oder einzelne Politikerinnen oder Politiker. Die SZKB ist politisch und konfessionell neutral und bezieht keine politischen Positionen. Interessen der Kantonalbanken beziehungsweise des Finanzplatzes, wie zum Beispiel politische Vernehmlassungen oder Initiativen, werden über die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) und den Verband Schweizerischer Kantonalbanken (VSKB) vertreten. Die SZKB ist Mitglied in beiden Organisationen. | |
Stossrichtung verantwortungsvolles Finanzieren | |||
GRI 3: Material Topics 2021 | 3–3 Management der wesentlichen Themen | 1.5 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB, Abschnitt «Die wesentlichen Themen» und «Die Nachhaltigkeitsambitionen und -zielsetzungen der SZKB» 3.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen 5 Klimabericht | |
Eigener Standard | Zusammensetzung des Kreditgeschäfts nach Region, Deckungsart und Branche | 3.2 «Finanzierung einer nachhaltigen Immobilie», Abschnitt «Kreditportfolio nachhaltig entwickeln und dessen Qualität insgesamt steigern» 5 Klimabericht | |
Kreditgeschäft mit speziellem gesellschaftlichem Nutzen | 3.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen 3.2 «Finanzierung einer nachhaltigen Immobilie», Abschnitt «Produkte für die energetische Sanierung anbieten und diese weiterentwickeln» 5 Klimabericht | ||
Stossrichtung verantwortungsvolles Anlegen | |||
GRI 3: Material Topics 2021 | 3–3 Management der wesentlichen Themen | 1.5 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB, Abschnitt «Die wesentlichen Themen» und «Die Nachhaltigkeitsambitionen und -zielsetzungen der SZKB» 4.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen 5 Klimabericht | |
Eigener Standard | Anzahl der VV-Mandate mit Kundenpräferenzen «Bewusst», «Fokussiert» oder «Wirkungsvoll» am Total aller VV-Mandate | 4.2 «Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen» 5 Klimabericht | |
Anteil der SZKB Anlagefonds mit Ausrichtung auf Kundenpräferenz «Bewusst» oder «Fokussiert» am Total aller SZKB Anlagefonds (Volumen) | 4.2 «Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen» | ||
Interaktion in Umwelt- und Sozialfragen mit Unternehmen, die in Portfolios der Institution gehalten werden | 4.2 «Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen», Abschnitt «Aktionärsstimmrechte wahrnehmen» |