4 Berichterstattung nach GRI (GRI-Index)

Erklärung zur Verwendung Die SZKB hat die in diesem GRI-Inhaltsindex zitierten Informationen für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 gemäss dem GRI-Standards erstellt.
Verwendeter Standard GRI 1 Foundation 2021
Verwendeter Branchen-Standard Keiner, da der Bankenstandard noch nicht verfügbar ist.
Genereller Hinweis Es erfolgt prinzipiell keine Offenlegung nach Regionen, da die SZKB lediglich im Kanton Schwyz tätig ist.
GRI-Standard/ andere Quelle Offenlegung Ort der Offenlegung Offenlegung/Auslassung
Die Organisation und die Prinzipien der Berichterstattung
GRI 2: General Disclosures 2021 2–1 Organisatorische Angaben 1.1 Unternehmensprofil
Geschäftsbericht
Die Organisation besteht aus
folgenden Organen: Bankrat
(Oberleitungsorgan), Geschäftsleitung
und Revisionsstelle
(interne Revision).
 2–2 Unternehmenseinheiten, die in die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Organisation einbezogen wurden Geschäftsbericht Die Unternehmen, an denen die
SZKB eine dauernde direkte oder
indirekte wesentliche Beteiligung
hält, sind im Geschäftsbericht
aufgeführt. Der Nachhaltigkeitsbericht
der SZKB enthält keine
Informationen über diese Unternehmen.
 2–3 Berichtszeitraum, Häufigkeit und Kontaktstelle 1.2 Berichterstattung mit
Nachhaltigkeitsfokus
1.3 Kontaktstelle
 
 2–4 Neudarstellung von Informationen  Es gibt keine Änderungen aufgrund
organisatorischer Anpassungen
(Akquisition von Unternehmen,
Änderungen der juristischen Struktur,
Outsourcing). Alle Zielsetzungen
zu Klimabelangen werden im
Kapitel 5 Klimabericht offengelegt.
Es gab kein Wechsel der Messmethode
oder von Ähnlichem,
lediglich Weiterentwicklungen
von bestehenden Methoden und
Prozessen. Dies hat im Bereich der
finanzierten Emissionen zu einem
Restatement der Vorjahreszahlen
geführt.
 2–5 Externe Prüfung 1.2 Berichterstattung mit
Nachhaltigkeitsfokus
Es fand keine externe Prüfung des
Nachhaltigkeitsberichts statt.
Governance
GRI 2: General Disclosures 2021 2–6 Aktivitäten, Wertschöpfungskette und andere Geschäftsbeziehungen 1.1 Unternehmensprofil
Geschäftsbericht
Die SZKB bietet insbesondere
folgende Dienstleitungen an:
• Hypothekarkredite
• Firmenkredite
• Lombardkredite
• Anlageberatung
• Vermögensverwaltung
• Vorsorgeberatung
• Kontoführung
• Zahlungsverkehr
 2–9 Führungsstruktur und Zusammensetzung Geschäftsbericht
1.4 Verankerung der Nachhaltigkeit
in der Organisation
 
 2–10 Nominierungs- und Auswahlverfahren für das höchste Kontrollorgan Geschäftsbericht  
 2–11 Vorsitz des höchsten Kontrollorgans Geschäftsbericht  
 2–12 Rolle des höchsten Leitungsorgans bei der Aufsicht über das Management der Auswirkungen Geschäftsbericht
1.4 Verankerung der Nachhaltigkeit
in der Organisation
 
 2–13 Delegation der Verantwortung für das Management der Auswirkungen 1.4 Verankerung der Nachhaltigkeit
in der Organisation
 
 2–14 Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung 1.2 Berichterstattung mit Nachhaltigkeitsfokus
1.4 Verankerung der Nachhaltigkeit
in der Organisation
Geschäftsbericht
 
 2–15 Interessenkonflikte 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz
und Massnahmen, Abschnitt
Umgang mit Interessenkonflikten
 
 2–16 Kommunikation von kritischen Anliegen Geschäftsbericht  
 2–17 Gesammeltes Wissen des höchsten Kontrollorgans Geschäftsbericht  
 2–18 Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans  Der Bankrat führt jährlich eine
Selbstevaluation durch.
 2–19 Vergütungspolitik Geschäftsbericht
2.2.3 «Vergütung der obersten Gremien»
2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz
und Massnahmen, Abschnitt
«Vergütungsmodell»
Die Vergütung der Geschäftsleitung
wird nur gesamthaft und nicht pro
Person ausgewiesen.
 2–20 Verfahren zur Festlegung der Vergütung Geschäftsbericht
2.2.3 «Vergütung der obersten Gremien»
2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz
und Massnahmen, Abschnitt
«Vergütungsmodell»
 
Strategie, Richtlinien und Praktiken
GRI 2: General Disclosures 2021 2–22 Anwendungserklärung zur Strategie für nachhaltige Entwicklung Geschäftsbericht
Nachhaltigkeitsbericht, speziell Kapitel 1
Einordnung und Strategie der Nachhaltigkeit
bei der SZKB
 
 2–23 Verpflichtungserklärung zu Grundsätzen und Handlungsweisen 1.5 Die Nachhaltigkeitsstrategie der
SZKB, Abschnitt «Die Nachhaltigkeitsambitionen
und -zielsetzungen der SZKB»
2.2.2 «Diversität und Integration»
2.4.1 Relevanz, Zielsetzung,
Managementansatz und Massnahmen
2.5.1 Relevanz, Zielsetzung,
Managementansatz und Massnahmen
2.5.2 «Regulatorische Compliance»
2.5.3 «Gesundes Wachstum»
2.5.4 «Reputation»
5 Klimabericht
 
 2–24 Einbeziehung der Verpflichtungserklärungen zu Grundsätzen und Handlungsweisen2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz
und Massnahmen
2.5.2 «Regulatorische Compliance»
5 Klimabericht
Die SZKB setzt unterschiedliche Strategien,
Prozesse und Massnahmen
um, um ihre Wirkungen auf Mensch,
Gesellschaft und Umwelt kontinuierlich
zu verbessern. Informationen
dazu finden sich in den jeweiligen
Beschreibungen der Managementansätze
in den Kapiteln 2.1.1,
2.2.1, 2.3.1, 2.4.1, 2.5.1, 3.1,
4.1, 5.1.
 2–25 Verfahren zur Beseitigung negativer Auswirkungen 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz
und Massnahmen, Abschnitt
Diskriminierung verhindern und Abschnitt
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz
und Massnahmen, Abschnitt
Whistleblowing
Die SZKB setzt unterschiedliche Strategien, Prozesse und Massnahmen
um, um ihre Wirkungen auf Mensch, Gesellschaft und Umwelt kontinuierlich zu verbessern. Informationen dazu finden sich in den jeweiligen Beschreibungen der Managementansätze in den Kapiteln 2.1.1, 2.2.1, 2.3.1, 2.4.1, 2.5.1, 3.1, 4.1, 5.1.

Im Berichtsjahr ging keine Meldung
bei der Whistleblowing-Stelle ein.
 2–26 Verfahren für das Einholen von Beratung und das Vorbringen von Bedenken 2.1.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und massnahmen, Abschnitt Beschwerdemanagement und Kundenfeedback
2.1.2 «Kundenzufriedenheit», Abschnitt
Beschwerden und Kundenfeedback
systematisch bearbeiten
2.2.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt Diskriminierung verhindern
2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt Whistleblowing
 
 2–27 Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen 2.5 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten
gegenüber dem Finanzsektor
 
 2–28 Mitgliedschaft in Verbänden und Interessengruppen 2.3.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz
und Massnahmen, Abschnitt,
Mitgliedschaften
 
Stakeholder-Engagement
GRI 2: General Disclosures 2021 2–29 Ansatz für die Einbindung von Stakeholdern Disclosures 1.5 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB, Abschnitt «Die wesentlichen Themen»  
Wesentliche Themen
GRI 3: Material Topics 2021 3–1 Verfahren zur Bestimmung der wesentlichen Themen 1.5 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB, Abschnitt «Die wesentlichen Themen»  
 3–2 Liste der wesentlichen Themen 1.5 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB, Abschnitt «Die wesentlichen Themen»  
Stossrichtung verantwortungsvolles Geschäftsverhalten
Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber der Kundschaft
GRI 3: Material Topics 2021 3–3 Management der wesentlichen Themen 1.5 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB, Abschnitt «Die wesentlichen Themen»
2.1.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz
und Massnahmen
 
416: Kundengesundheit und -sicherheit 2016 416–1 Beurteilung der Auswirkungen verschiedener Produkt- und Dienstleistungskategorien auf die Gesundheit und Sicherheit  Die SZKB stellt keine Produkte
oder Dienstleistungen her, die
Auswirkungen auf die Gesundheit
und Sicherheit haben.
 416–2 Verstösse im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf die Gesundheit und Sicherheit  Die SZKB stellt keine Produkte
oder Dienstleistungen her, die
Auswirkungen auf die Gesundheit
und Sicherheit haben.
Entsprechend gab es im Berichtsjahr
keine Verstösse.
GRI 417 Marketing und Kennzeichnung 2016 417–1 Anforderungen für die Produkt- und Dienstleistungsinformationen und Kennzeichnung  Für die SZKB nicht anwendbar.
 417–2 Verstösse im Zusammenhang mit Produkt- und Dienstleistungsinformationen und der Kennzeichnung  Im Berichtsjahr gab es keine
erheblichen Verstösse gegen
Gesetze, Vorschriften oder
freiwillige Verhaltensregeln im
Zusammenhang mit Produkt- und
Dienstleistungsinformationen.
 417–3 Verstösse im Zusammenhang mit Marketing und Kommunikation  Im Berichtjahr gab es keine erheblichen Verstösse gegen Gesetze, Vorschriften oder freiwillige Verhaltensregeln im Zusammenhang mit Marketing und Kommunikation.
GRI 418: Schutz der Kundendaten 2016  418–1 Begründete Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes und den Verlust von Kundendaten  Im Berichtsjahr fanden keine
extern meldepflichtigen Vorfälle
statt.
Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber Mitarbeitenden
GRI 3: Material Topics 2021 3–3 Management der wesentlichen Themen 1.5 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB, Abschnitt «Die Nachhaltigkeitsambitionen und -zielsetzungen der SZKB», Abschnitt «Die wesentlichen Themen»
2.2.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen
Alle im Homeoffice ausgeführten
Arbeiten der Mitarbeitenden
unterliegen den arbeitsrechtlichen
Verträgen.
GRI 2: General Disclosures 2021 2–7 Angestellte Mitarbeitende Anhang 2 Kennzahlen über die
Mitarbeitenden
Bei der SZKB haben alle Mitarbeitenden aktuell entweder das männliche oder das weibliche
Geschlecht. Es gibt keine Mitarbeitenden, welche erklärt haben, dass sie einem anderen oder keinem Geschlecht angehören. Während dem Berichtsjahr gab es keine wesentlichen Schwankungen bezüglich der Anzahl Mitarbeitenden.
 2–8 Beschäftigte, die nicht angestellt sind  Die SZKB beschäftigt keine Mitarbeitenden im Abrufverhältnis.
Die SZKB arbeitet mit verschiedenen ausgewiesenen Fachpersonen im Auftragsverhältnis zusammen.
 2–21 Verhältnis der Jahresgesamtvergütung Geschäftsbericht
2.2.3 «Vergütung der obersten Gremien»
2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz
und Massnahmen, Abschnitt
«Vergütungsmodell»
Die Vergütung der Geschäftsleitung wird nur gesamthaft und nicht pro Person ausgewiesen.
 2–30 Tarifverträge  Die SZKB hat eigene Anstellungsbedingungen, die sich an der Schweizer Gesetzgebung,
branchenüblichen Konditionen
und den Unternehmenswerten der
SZKB orientieren. Keine Mitarbeitenden der SZKB
unterstehen einem Tarifvertrag.
GRI 401: Beschäftigung 2016 401–1 Neu eingestellte Angestellte und Angestelltenfluktuation Anhang 2 Kennzahlen über die
Mitarbeitenden
 
 401–2 Betriebliche Leistungen, die nur vollzeitbeschäftigten Angestellten, nicht aber Zeitarbeitnehmende oder teilzeitbeschäftigten Angestellten angeboten werden 2.2.2 «Diversität und Integration», Abschnitt Attraktive Anstellungsbedingungen
erweitern
Alle betrieblichen Leistungen
stehen allen SZKB-Mitarbeitenden
(in allen Betriebsstätten)
(teilzeitbereinigt) zur Verfügung.
 401–3 Elternzeit 2.2.2 «Diversität und Integration», Abschnitt Chancen- und Lohngleichheit sicherstellen Die Kennzahl zu Mitarbeitenden,
die Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub bezogen haben, wird aufgrund nicht steuerbarer, zufälliger Faktoren ausgelassen.
GRI 402: Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis 2016 402–1 Mindestmitteilungsfrist für betriebliche Veränderungen  Die SZKB hat keine Mindestmitteilungsfristen
(ausser bei vertraglichen Änderungen, bei denen die gesetzlichen Fristen eingehalten werden).
GRI 403: Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2018 403–1 Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz  
 403–2 Gefahrenidentifizierung, Risikobewertung und Untersuchung von Vorfällen 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz  
 Angabe 403–3 Arbeitsmedizinische Dienste 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz  
 Angabe 403–4 Mitarbeiterbeteiligung, Konsultation und Kommunikation zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz  
 403–5 Mitarbeiterschulungen zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Es wird in regelmässigen abständen (ca. alle 2 Jahre) eine interne Kampagne zum betrieblichen Gesundheitsmanagement
durchgeführt.
 403–6 Förderung der Gesundheit der Mitarbeitenden 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz  
 403–7 Vermeidung und Abmilderung von direkt mit Geschäftsbeziehungen verbundenen Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz  
 403–8 Mitarbeiter, die von einem Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz abgedeckt sind  Es sind alle Mitarbeitenden
(also 100%) abgedeckt.
 403–9 Arbeitsbedingte Verletzungen 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Anhang 2 Kennzahlen über die Mitarbeitenden
Das Verletzungs- und Erkrankungsrisiko
im Finanzsektor ist im Vergleich zu anderen Branchen gering.
Die ausgewiesenen Ausfalltage
enthalten auch Unfälle ausserhalb des Arbeitsumfelds.
Im Berichtsjahr kam es zu keinen arbeitsbedingten Todesfällen.
 403–10 Arbeitsbedingte Erkrankungen 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Die ausgewiesenen Ausfalltage
enthalten alle krankheitsbedingten
Ausfalltage, auch solche, die
in keinem Zusammenhang mit der
Arbeit stehen.
GRI 404: Aus- und Weiterbildung 2016 404–1 Durchschnittliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Jahr und angestellte Personen 2.1.3 «Datenschutz/Kundendaten/
Privacy», Abschnitt «Mitarbeitersensibilisierung und -training durchführen»
2.2.2 «Diversität und Integration», Abschnitt «Aus- und Weiterbildung unterstützen»
2.5.2 «Regulatorische Compliance»,
Abschnitt Regulatorische Compliance
Die Anzahl Stunden für die Teilnahme an internen und externen Aus- und Weiterbildungsangeboten sind nicht verfügbar.
Es werden regelmässig Compliance-Schulungen wie bspw. zum Marktverhalten oder Interessenkonflikte durchgeführt.
 Angabe 404–2 Programme zur Verbesserung der Kompetenzen der Angestellten und zur Übergangshilfe 2.2.2 «Diversität und Integration», Abschnitt «Aus- und Weiterbildung unterstützen»  
 Angabe 404–3 Prozentsatz der Angestellten, die eine regelmässige Beurteilung ihrer Leistung und ihrer beruflichen Entwicklung erhalten 2.2.2 «Diversität und Integration»,
Abschnitt «People Days durchführen»
Alle Mitarbeitenden (ohne das
Teilzeitreinigungspersonal)
bekommen eine regelmässige
Beurteilung.
GRI 405: Diversität und Chancengleichheit 2016 405–1 Diversität in Kontrollorganen und unter Angestellten Geschäftsbericht
2.2.2 «Diversität und Integration»,
Abschnitt «Chancen- und Lohngleichheit sicherstellen»
Anhang 2 Kennzahlen über die
Mitarbeitenden
 
 405–2 Verhältnis des Grundgehalts und der Vergütung von Frauen zum Grundgehalt und zur Vergütung von Männern 2.2.2 «Diversität und Integration», Abschnitt «Chancen- und Lohngleichheit
sicherstellen»
Auf die Offenlegung der durchschnittlichen Bezahlung für Männer und Frauen innerhalb jeder Angestelltenkategorie (Level) wird verzichtet.
GRI 406: Nichtdiskriminierung 2016 406–1 Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemassnahmen 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt
Diskriminierung verhindern
Im Berichtsjahr wurden keine
Diskriminierungsvorfälle gemeldet.
GRI 407: Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen 2016 407–1 Betriebsstätten und Lieferanten, bei denen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen bedroht sein könnte  Die SZKB garantiert ihren Mitarbeitenden das allgemeine Recht auf Vereinigungsfreiheit. Sie haben das Recht, ohne vorherige Genehmigung durch die SZKB, Arbeitnehmerorganisationen ihrer Wahl zu bilden oder sich solchen anzuschliessen. Die SZKB diskriminiert keine Arbeitnehmenden aufgrund ihrer Mitgliedschaft in einer solchen Organisation oder ihrer Teilnahme an gewerkschaftlichen Aktivitäten.
Eigener Standard Anzahl Streiks und Massenentlassungen  Im Berichtsjahr kam es zu keinen
Streiks und keinen Massenentlassungen bei der SZKB.
Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber dem lokalen Umfeld
GRI 3: Material Topics 2021 3–3 Management der wesentlichen Themen 1.5 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB, Abschnitt «Die wesentlichen Themen»
2.3.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz
und Massnahmen
 
GRI 204: Beschaffungspraktiken 2016 204–1 Anteil der Ausgaben für lokale Lieferanten 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt
«Nachhaltige und regionale Werbematerialien beschaffen»
 
GRI 408: Kinderarbeit 2016 408–1 Betriebsstätten und Lieferanten mit einem erheblichen Risiko für Vorfälle von Kinderarbeit 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz
und Massnahmen, Abschnitt
«Sorgfaltspflichten in der Lieferkette»
2.5.2 «Regulatorische Compliance»,
Abschnitt Prozesse zur Einhaltung der
Sorgfaltspflichten in der Lieferkette etablieren
Bei allen Betriebsstätten der SZKB
und den direkten Lieferanten
besteht kein erhebliches Risiko
für Kinderarbeit.
GRI 409: Zwangs- oder Pflichtarbeit 2016 409–1 Betriebsstätten und Lieferanten mit einem erheblichen Risiko für Vorfälle von Zwangs- oder Pflichtarbeit 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz
und Massnahmen, Abschnitt
«Sorgfaltspflichten in der Lieferkette»
2.5.2 «Regulatorische Compliance»,
Abschnitt «Prozesse zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette etablieren»
Bei allen Betriebsstätten der SZKB
und den direkten Lieferanten
besteht kein erhebliches Risiko
für Kinderarbeit.
GRI 410: Sicherheitspraktiken 2016 410–1 Sicherheitspersonal, das in Menschenrechtspolitik und -verfahren geschult wurde  Kein Schulungsbedarf, da die
SZKB kein Sicherheitspersonal,
welches quasi-hoheitlich auftritt,
beschäftigt.
GRI 411: Rechte Angabe 2016 411–1 Vorfälle, in denen die Rechte der indigenen Völker verletzt wurden  Die SZKB hat keine Kenntnisse
über Vorfälle, in denen Rechte
der indigenen Völker verletzt
wurden.
GRI 413: Lokale Gemeinschaften 2016 413–1 Betriebsstätten mit Einbindung der lokalen Gemeinschaften, Folgenabschätzungen und Förderprogrammen 2.3.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz
und Massnahmen
 
 413–2 Geschäftstätigkeiten mit erheblichen oder potenziellen negativen Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften 2.3.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz
und Massnahmen
5 Klimabericht
 
Eigener Standard Zugangsstellen in dünn besiedelten oder strukturschwachen Gebieten 2.1.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz
und Massnahmen, Abschnitt
«Zugang zu den SZKB-Dienstleistungen»
 
Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber der Umwelt
GRI 3: Material Topics 2021 3–3 Management der wesentlichen Themen

1.5 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB, Abschnitt «Die wesentlichen Themen» und «Die Nachhaltigkeitsambitionen und -zielsetzungen der SZKB»
2.4.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen

5 Klimabericht Anhang 1 Offenlegung der methodischen Grundlagen

 
GRI 301: Materialien 2016 301–1 Eingesetzte Materialien nach Gewicht oder Volumen 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie»  
 301–2 Eingesetzte recycelte Ausgangsstoffe 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Verbrauch an Materialien (Papier, Wasser etc.) und Abfall reduzieren»
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie»
 
 301–3 Wiederverwertete Produkte und ihre Verpackungsmaterialien 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Verbrauch an Materialien (Papier, Wasser etc.) und Abfall reduzieren»
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie»
 
GRI 302: Energie 2016 302–1 Energieverbrauch innerhalb der Organisation 5.5 Kennzahlen und Ziele Anhang 1 Offenlegung der methodischen Grundlagen
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie»
 
 302–2 Energieverbrauch ausserhalb der Organisation 5 Klimabericht
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie»
Anhang 1 Offenlegung der methodischen Grundlagen
 
 302–3 Energieintensität 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie»
5 Klimabericht
 
 302–4 Verringerung des Energieverbrauchs 2.4.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen
5 Klimabericht
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie»
Anhang 1 Offenlegung der methodischen Grundlagen
 
 302–5 Senkung des Energiebedarfs für Produkte und Dienstleistungen  Für die SZKB nicht anwendbar.
GRI 303: Wasser und Abwasser 2018 303–1 Wasser als gemeinsam genutzte Ressource 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Verbrauch an Materialien (Papier, Wasser etc.) und Abfall reduzieren»  
 303–2 Umgang mit den Auswirkungen der Wasserrückführung  Die SZKB führt 100% des Schmutzwassers Kläranlagen zu.
 303–3 Wasserentnahme 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie» Die SZKB bezieht das von ihr benötigte Wasser nur von offiziellen Wasserversorgern.
 303–4 Wasserrückführung 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Verbrauch an Materialien (Papier, Wasser etc.) und Abfall reduzieren»
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie»
 
 303–5 Wasserverbrauch 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Verbrauch an Materialien (Papier, Wasser etc.) und Abfall reduzieren»
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie»
 
GRI 305: Emissionen 2016 305–1 Direkte THG-Emissionen (Scope 1) 5.5 Kennzahlen und Ziele Anhang 1 Offenlegung der methodischen Grundlagen
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie»
 
 305–2 Indirekte energiebedingte THG-Emissionen (Scope 2) 5.5 Kennzahlen und Ziele Anhang 1 Offenlegung der methodischen Grundlagen
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie»
 
 305–3 Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3) 5.5 Kennzahlen und Ziele Anhang 1 Offenlegung der methodischen Grundlagen
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie»
 
 305–4 Intensität der THG-Emissionen 5.5 Kennzahlen und Ziele Anhang 1 Offenlegung der methodischen Grundlagen
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie»
 
 305–5 Senkung der THG-Emissionen 5.5 Kennzahlen und Ziele Anhang 1 Offenlegung der methodischen Grundlagen
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie»
 
 305–6 Emissionen Ozonabbauender Substanzen (ODS) 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Verlust von Kältemittel vermeiden»  
 305–7 Stickstoffoxide (NOx), Schwefeloxide (SOx) und andere signifikante Luftemissionen  Keine relevanten Emissionen.
GRI 306: Abfall 2020 306–1 Anfallender Abfall und erhebliche abfallbezogene Auswirkungen 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Verbrauch an Materialien (Papier, Wasser etc.) und Abfall reduzieren»
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie»
 
 306–2 Management erheblicher abfallbezogener Auswirkungen 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Verbrauch an Materialien (Papier, Wasser etc.) und Abfall reduzieren»
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie»
 
 306–3 Angefallener Abfall 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie»  
 306–4 Von Entsorgung umgeleiteter Abfall 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Verbrauch an Materialien (Papier, Wasser etc.) und Abfall reduzieren»
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie»
 
 306–5 Zur Entsorgung weitergeleiteter Abfall 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Verbrauch an Materialien (Papier, Wasser etc.) und Abfall reduzieren»
2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt «Kennzahlen zur Betriebsökologie»
 
GRI 308: Umweltbewertung der Lieferanten 2016 308–1 Neue Lieferanten, die anhand von Umweltkriterien überprüft wurden 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt «Sorgfaltspflichten in der Lieferkette»
2.5.2 «Regulatorische Compliance», Abschnitt Prozesse zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
etablieren
 308–2 Negative Umweltauswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Massnahmen 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt «Sorgfaltspflichten in der Lieferkette»
2.5.2 «Regulatorische Compliance», Abschnitt «Prozesse zur Einhaltung der
Sorgfaltspflichten in der Lieferkette etablieren»
GRI 414: Soziale Bewertung der Lieferanten 2016 414–1 Neue Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien überprüft wurden 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt «Sorgfaltspflichten in der Lieferkette»
2.5.2 «Regulatorische Compliance»,
Abschnitt «Prozesse zur Einhaltung der
Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
etablieren»
 414–2 Negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Massnahmen 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt «Sorgfaltspflichten in der Lieferkette»
2.5.2 «Regulatorische Compliance», Abschnitt «Prozesse zur Einhaltung der
Sorgfaltspflichten in der Lieferkette etablieren»
Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber dem Finanzsektor
GRI 3: Material Topics2021  3–3 Management der wesentlichen Themen 1.5 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB, Abschnitt «Die wesentlichen Themen» und «Die Nachhaltigkeitsambitionen und -zielsetzungen der SZKB»
2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen
5 Klimabericht
 
GRI 207: Steuern 2019 207–1 Steuerkonzept 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt «Verhinderung von Steuerhinterziehung»  
 207–2 Tax Governance, Kontrolle und Risikomanagement  Der SZKB wurden im Berichtsjahr keine Bussgelder oder anderweitige nicht monetäre Sanktionen aufgrund der Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften (generell, aber insbesondere auch nicht im sozialen oder wirtschaftlichen Bereich) auferlegt.
 207–3 Einbeziehung von Stakeholdern und Management von steuerlichen Bedenken  Die SZKB ist als eine selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts von direkten Gewinnund Kapitalsteuern auf Ebene Bund, Kanton und Gemeinden befreit.
 207–4 Länderbezogene Berichterstattung  Für die SZKB nicht relevant, da die SZKB nur in der Schweiz tätig ist.
Eigener Standard Bestätigte Fälle mit unversteuerten Kundengeldern und ergriffene Massnahmen  Im Berichtsjahr mussten keine Meldungen oder Massnahmen betreffend unversteuerte Kundengelder ergriffen werden.
 Rechtsverfahren wegen Insiderhandel und Marktmanipulation  Im Berichtsjahr war die SZKB in kein Rechtsverfahren wegen Insiderhandel oder Marktmanipulation verwickelt.
 Meldungen an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) im Bundesamt für Polizei (fedpol)  Der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) im Bundesamt für Polizei (fedpol) wurden im Berichtsjahr vereinzelte Fälle mit Verdacht auf Geldwäscherei im Sinne des Geldwäschereigesetzes gemeldet.
GRI 205: Korruptionsbekämpfung 205–1 Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen
2.5.2 «Regulatorische Compliance»
Die intern und extern vorgegebenen Regelungen gelten für alle Bereiche und Filialen der SZKB.
 205–2 Kommunikation und Schulungen zu Richtlinien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen
2.5.2 «Regulatorische Compliance»
Die SZKB führt jährlich verpflichtende Compliance-Schulungen für alle Mitarbeitenden durch.
 205–3 Bestätigte Korruptionsvorfälle und ergriffene Massnahmen 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen, Abschnitt «Sorgfaltspflichten in der Lieferkette»
2.5.2 «Regulatorische Compliance», Abschnitt «Prozesse zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette etablieren»
Für das Berichtsjahr 2024 hat die SZKB keine Hinweise auf mögliche Korruptionsfälle ihrer Mitarbeitenden erhalten. Es sind daher keine spezifischen Massnahmen nötig.
GRI 206: Wettbewerbswidriges Verhalten 2016 206–1 Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten, Kartell- und Monopolbildung  Im Berichtsjahr kam es zu keinem Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten, Kartell- und Monopolbildung.
GRI 415: Politische Einflussnahme 2016 415–1 Parteispenden  Die SZKB verzichtet auf eine politische Einflussnahme. Die SZKB hat Im Berichtsjahr CHF 2'500 als Beitrag zur Kantonsratspräsidentenfeier geleistet. Ansonsten bezahlte die SZKB im Berichtsjahr keine Beiträge an politische Parteien oder einzelne Politikerinnen oder Politiker. Die SZKB ist politisch und konfessionell neutral und bezieht keine politischen Positionen. Interessen der Kantonalbanken beziehungsweise des Finanzplatzes, wie zum Beispiel politische Vernehmlassungen oder Initiativen, werden über die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) und den Verband Schweizerischer Kantonalbanken (VSKB) vertreten. Die SZKB ist Mitglied in beiden Organisationen.
Stossrichtung verantwortungsvolles Finanzieren
GRI 3: Material Topics 2021  3–3 Management der wesentlichen Themen 1.5 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB, Abschnitt «Die wesentlichen Themen» und «Die Nachhaltigkeitsambitionen und -zielsetzungen der SZKB»
3.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen
5 Klimabericht
Eigener Standard Zusammensetzung des Kreditgeschäfts nach Region, Deckungsart und Branche 3.2 «Finanzierung einer nachhaltigen Immobilie», Abschnitt «Kreditportfolio nachhaltig entwickeln und dessen Qualität insgesamt steigern»
5 Klimabericht
 Kreditgeschäft mit speziellem gesellschaftlichem Nutzen 3.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen
3.2 «Finanzierung einer nachhaltigen Immobilie», Abschnitt «Produkte für die energetische Sanierung anbieten und diese weiterentwickeln»
5 Klimabericht
Stossrichtung verantwortungsvolles Anlegen
GRI 3: Material Topics 2021 3–3 Management der wesentlichen Themen 1.5 Die Nachhaltigkeitsstrategie der SZKB, Abschnitt «Die wesentlichen Themen» und «Die Nachhaltigkeitsambitionen und -zielsetzungen der SZKB»
4.1 Relevanz, Zielsetzung, Managementansatz und Massnahmen
5 Klimabericht
Eigener Standard Anzahl der VV-Mandate mit Kundenpräferenzen «Bewusst», «Fokussiert» oder «Wirkungsvoll» am Total aller VV-Mandate 4.2 «Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen»
5 Klimabericht
 Anteil der SZKB Anlagefonds mit Ausrichtung auf Kundenpräferenz «Bewusst» oder «Fokussiert» am Total aller SZKB Anlagefonds (Volumen) 4.2 «Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen»
 Interaktion in Umwelt- und Sozialfragen mit Unternehmen, die in Portfolios der Institution gehalten werden 4.2 «Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen», Abschnitt «Aktionärsstimmrechte wahrnehmen»