1 Offenlegung der methodischen Grundlagen

Bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung 2024 sind für die SZKB folgende generelle Vorgaben relevant:

  • Die SZKB ist seit dem Geschäftsjahr 2023 zu einer Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange gemäss OR verpflichtet.
  • Die SZKB erstellt ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung 2024 gemäss den Standards der Global Reporting Initiative (GRI).
  • Die Berichterstattung über die Klimabelange (Klimaberichterstattung) orientiert sich an den Anforderungen der Schweizer Gesetzgebung (nichtfinanzielle Belange gemäss Art. 964a ff. OR) und den regulatorischen Vorgaben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA). Die SZKB erstellt ihre Klimaberichterstattung gemäss den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), die in die neuen IFRS Sustainability Disclosure Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB) integriert wurden.
  • Die SZKB führt die Berechnung der finanzierten Emissionen gemäss dem PCAF-Standard durch.
  • In diesem Nachhaltigkeitsbericht werden die Bezeichnungen CO₂ und CO₂-Äquivalente (CO₂e) als gleichwertig verwendet.

In Anhang 3 und 4 gibt es zu den Vorgaben «Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange gemäss OR» und «Berichterstattung nach GRI (GRI-Index)» einen Index, mit dem aufgezeigt wird, wo die Informationen im Nachhaltigkeitsbericht zu den zu rapportierenden Punkten zu finden sind.

Für die Berichterstattung einzelner gezielter Fragestellungen kommen bei der SZKB spezifische Konzepte zum Einsatz.

1.2.1 Definition CO2-Emissionen

CO₂ ist ein zentraler Treiber für den Klimawandel. Neben dem Treibhausgas Kohlendioxid (CO₂) gibt es weitere Treibhausgase wie beispielsweise Methan oder Lachgas. Die verschiedenen Gase tragen nicht in gleichem Masse zum Treibhauseffekt bei und verbleiben über unterschiedlich lange Zeiträume in der Atmosphäre. Um die Wirkung vergleichbar zu machen, wurde mit der Masseinheit CO₂-Äquivalente (CO₂e) eine Masseinheit zur Vereinheitlichung der Klimawirkung der unterschiedlichen Treibhausgase geschaffen.

 

1.2.2 CO2-Emissionen: Scope 1, 2, und 3

In der CO₂e-Berichterstattung spielen die Begriffe «Scope 1», «Scope 2» und «Scope 3» eine Rolle. Es gilt:

  • Scope 1 umfasst direkte Treibhausgasemissionen, die aus Quellen stammen, die sich innerhalb der Kontrolle oder dem Einflussbereich des Unternehmens befinden. Dies beinhaltet typischerweise Emissionen aus der Verbrennung von fossilen Brennstoffen wie Gas oder Öl in eigenen Anlagen oder Fahrzeugen.
  • Scope 2 umfasst indirekte Treibhausgasemissionen, die durch den Bezug von externen Strom- oder Wärmeenergiequellen entstehen.
  • Scope 3 umfasst alle anderen indirekten Treibhausgasemissionen, die nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten sind. Dies sind Emissionen, die entlang der gesamten Wertschöpfungskette eines Unternehmens entstehen, einschliesslich der Lieferanten, Kundschaft, des Transports, der Entsorgung und Nutzung der Produkte.

Die SZKB unterscheidet bei ihren CO₂e-Emissionen zwischen finanzierten Emissionen und betrieblichen Emissionen.

1.3.1 Finanzierte CO2-Emissionen

Die SZKB berechnet die finanzierten Emissionen gemäss dem PCAF-Standard. PCAF steht für «Partnership for Carbon Accounting Financials» (Partnerschaft für die Bilanzierung von Kohlenstoffemissionen im Finanzsektor). Die PCAF ist eine globale Initiative, die im Jahr 2019 ins Leben gerufen wurde. Das Hauptziel der PCAF besteht darin, einheitliche Standards und Methoden für die Bilanzierung von Treibhausgasemissionen zu entwickeln. Dadurch soll es insbesondere Banken ermöglicht werden, ihre Emissionen zu quantifizieren, Zielsetzungen zur Emissionsreduktion zu entwickeln und ihre Fortschritte transparent zu kommunizieren.

Die PCAF hat sieben Hauptkategorien für die Bilanzierung von Treibhausgasemissionen im Finanzsektor festgelegt. Die Kategorien sind:

  • Börsenkotierte Aktien und Unternehmensanleihen
  • Unternehmenskredite und nicht börsenkotiertes Eigenkapital
  • Projektfinanzierung
  • Gewerbeimmobilien
  • Hypotheken
  • Kraftfahrzeuge
  • Staatsschulden

Die PCAF-Kategorien Projekte und Finanzierung von Kraftfahrzeugen sind für die SZKB nicht wesentlich, weil die SZKB diese Art von Geschäften nicht anbietet. Im Bereich Leasing vermittelt die SZKB jedoch Kundinnen und Kunden an eine darauf spezialisierte Partnerfirma.

 

Methodischer Ansatz

Im Rahmen des PCAF-Standards werden die Emissionen nach den folgenden Schritten erfasst und berechnet:

  1. Datenquellen und Datenerhebung
    1. Emissionsdaten (Scope 1, Scope 2 und gegebenenfalls Scope 3) werden von berichtenden Unternehmen gesammelt oder auf Basis von sektorspezifischen Schätzmodellen ermittelt. Die SZKB verfügt noch kaum über effektive Emissions- und Energieverbrauchsdaten von finanzierten Unternehmen und Immobilien und verwendet deshalb von der PCAF zur Verfügung gestellten Emissionsfaktoren.
    2. Nicht berichtende Unternehmen werden mithilfe branchenspezifischer Modelle und finanzieller oder betrieblicher Kennzahlen bewertet.
  2. Zuordnung der Emissionen
    1. Die Emissionen von Beteiligungen und Krediten werden entsprechend dem Anteil des Investors oder Kreditgebers an der Finanzierungsaktivität zugeordnet.
  3. Berücksichtigung der Datenqualität
    1. Gemäss den PCAF-Vorgaben wird die Datenqualität nach einem Fünf-Stufen-System bewertet, von der höchsten Stufe (direkt berichtete Emissionen) bis zur niedrigsten Stufe (Schätzungen auf Basis generischer Sektordaten).
    2. Der Transparenz halber wird die verwendete Datenqualität im Klimabericht der SZKB offengelegt.
  4. Scope-3-Emissionen
    1. Für Unternehmen, die in emissionsintensiven Sektoren tätig sind, werden auch die Scope-3-Emissionen berücksichtigt, sofern genügend Daten vorhanden und diese für die SZKB relevant sind.
    2. Diese Schätzung orientiert sich an den sektoralen Profilen und Modellen des ISS ESG. Die SZKB verwendet die von der PCAF zur Verfügung gestellten Emissionsfaktoren bei den finanzierten Emissionen.

 

1.3.2 Messung der finanzierten CO2-Emissionen im Finanzierungsbereich

Die SZKB berechnet die Treibhausgasemissionen in ihrem Ausleihungsportfolio (Scope 3, Kategorie 15). Die Berechnung der Emissionen wird gemäss den globalen Standards des Greenhouse Gas Protocol (GHG) sowie den Vorgaben gemäss PCAF durchgeführt. Die SZKB hat ihr Finanzierungsportfolio den folgenden PCAF-Klassen zugeteilt:

  • Hypotheken (selbstgenutzte Wohnimmobilien und Eigentumswohnungen)
  • Gewerbeimmobilien (restliche Hypothekarfinanzierungen mit Grundpfand, exkl. Landwirtschaft)
  • Unternehmensfinanzierungen (restliche Ausleihungen, inkl. Landwirtschaft)

Diese Zuteilungen weichen von den bei der SZKB üblicherweise verwendeten Definitionen ab.

Obwohl die SZKB auch einzelne Finanzierungen im Energiebereich vornimmt, hat die SZKB diese wegen des tiefen Volumens vereinfachend in den Gewerbeimmobilien und Unternehmensfinanzierungen abgebildet.

Die ausgewiesene Emissionsintensität bezieht sich auf die Emissionen aus Scope 1 und Scope 2 der Finanzierungen. Die SZKB berechnet derzeit lediglich auf den Unternehmensfinanzierungen Scope-3-Emissionen der finanzierten Emissionen.

 

Hypotheken und Gewerbeimmobilien

Die finanzierten Emissionen für die Hypotheken und Gewerbeimmobilien wurden mit den von der PCAF zur Verfügung gestellten Emissionsfaktoren in kgCO₂/m2 (PCAF-Score 4) des Jahres 2020 berechnet (gemäss PCAF-Empfehlung, da aktuellere Faktoren noch einen provisorischen Status aufweisen). Für die Anwendung der Emissionsfaktoren werden die Flächen aus den Schätzungen der Bank übernommen. Die jährlichen Gebäudeemissionen werden mittels Multiplikation der Fläche mit dem Emissionsfaktor ermittelt. Der Anteil der SZKB entspricht dem Verhältnis vom ausstehenden Kreditbetrag zum Verkehrswert.

Bei fehlenden Flächen wurde für die Berechnung auf externe öffentliche Datenquellen zurückgegriffen. Wo immer noch Daten zur Berechnung unvollständig waren, wurden aufgrund der bekannten Werte Durchschnittswerte hergeleitet und übernommen. Der PCAF Data Quality Score bildet die durchschnittliche Qualität der verwendeten Daten ab. Die ausgewiesene Emissionsintensität bezieht sich auf Scope-1- und Scope-2-Emissionen der Finanzierungen.

2024 wurden die folgenden methodologischen Änderungen eingeführt:

  • Hypothekarfinanzierungen von landwirtschaftlichen Liegenschaften werden neu den Gewerbeimmobilien zugeteilt. Betriebskredite verbleiben bei den Unternehmenskrediten.

 

Unternehmensfinanzierungen

Die finanzierten Emissionen für die Unternehmensfinanzierungen wurden mit den von der PCAF zur Verfügung gestellten Emissionsfaktoren in kgCO₂e/TCHF Umsatz (PCAF-Score 4) oder kgCO₂e/TCHF Assets (PCAF-Score 5) ermittelt. Gemäss Empfehlung der PCAF werden die Emissionsfaktoren für «advanced economies» auf Sektorenebene übernommen. Die PCAF liefert separate Emissionsfaktoren für Scope 1, Scope 2 und Scope 3.

Wenn die Umsatz- und Bilanzdaten des Unternehmens vorhanden sind, wird der Umsatz mit dem Emissionsfaktor gemäss Sektor (PCAF-Score 4) multipliziert. Die berechnete Gesamtemission des Unternehmens wird im Verhältnis von ausstehendem Kreditbetrag zur Bilanzsumme des Unternehmens der SZKB angerechnet. Wenn keine Umsatz- oder Bilanzdaten der Unternehmen verfügbar sind, werden die Emissionen mittels der Berechnungsmethode nach PCAF-Score 5 berechnet. Die aktuelle Kreditbenützung wird mit dem Emissionsfaktor gemäss Sektor (PCAF-Score 5) multipliziert und die so berechnete finanzierte Emission wird vollständig der SZKB angerechnet.

2024 wurden die folgenden methodologischen Änderungen eingeführt:

  • Blanko-örK-Finanzierungen aus den Unternehmensfinanzierungen exkludiert (PCAF hat keine Emissionsfaktoren für Kantone, Bezirke oder Gemeinden, sondern aktuell nur auf Ebene Staaten).
  • Hypothekarfinanzierungen von landwirtschaftlichen Liegenschaften werden neu den Gewerbeimmobilien zugeteilt. Betriebskredite verbleiben bei den Unternehmenskrediten. Dies entspricht dem Ansatz bei den Gewerbefinanzierungen.
  • Bei Holdings wurden die Finanzierungen wo möglich auf die operativen Firmen aufgeteilt.
  • Durch den Beitritt zur PCAF stehen der SZKB nun deren Emissionsfaktoren zur Verfügung. Gemäss Empfehlung der PCAF werden die Werte für «advanced economies» auf Sektorenebene übernommen. Im Vorjahr wurde ein Input-/Outputmodell, welches von einem Beratungsunternehmen entwickelt wurde, für die Berechnung der Emissionsfaktoren verwendet.

Aufgrund dieser Änderungen nimmt die SZKB ein Restatement der letztjährigen Berechnungen per 31.12.2022 vor.

 

1.3.3 Messung der finanzierten CO2-Emissionen im Anlagebereich (inkl. eigener Finanzanlagen)

Aktuell erfolgen die Erhebung und Messung der CO₂-Emissionen im Anlagebereich primär in den Bereichen, in denen die Bank einen direkten Einfluss auf die Anlageentscheidung ausübt. In diesem Zusammenhang misst die Bank die CO₂-Emissionen ihrer Ethik-Linie. Die SZKB verfolgt hierbei eine methodische Herangehensweise, die es ermöglicht, die CO₂-Emissionen im Portfolio zu quantifizieren und zu überwachen.

 

Erhebung der Emissionen im Anlagebereich

Die SZKB greift für die Beurteilung von Nachhaltigkeitskennzahlen, insbesondere Klimakennzahlen, auf Daten des Nachhaltigkeitsspezialisten ISS ESG zurück. ISS ESG ist ein auf ESG-Lösungen spezialisiertes Tochterunternehmen der 1985 gegründeten Institutional Shareholder Services (ISS) Gruppe.

Die ISS-ESG-Methodik zur Messung und Beurteilung des Klimafussabdrucks von Anlageportfolios beinhaltet verschiedene sektor- und subsektorspezifische Modelle. Dadurch kann jeweils ein besonderer Fokus auf Faktoren gelegt werden, welche für das spezifische Geschäftsfeld besonders relevant sind.

Die ISS-ESG-Methodik umfasst folgende Schritte:

  1. Sammlung der vom Unternehmen selbst angegebenen Emissionen: Hierzu werden unterschiedliche öffentliche Quellen genutzt, etwa Nachhaltigkeitsberichte, Bloomberg-Umfragen, CDP, Investor Relations.
  2. Evaluierung und Validierung dieser Angaben, nötigenfalls deren Verwerfung: Die erhaltenen Datenpunkte werden auf ihre Vertrauenswürdigkeit hin geprüft anhand von Kriterien wie Abweichungen zu historischen Daten, Abweichungen zwischen Quellen, externe Validierung und Erfahrungen des Unternehmens in der Klimadatenerfassung.
  3. Schätzung der Emissionen von Unternehmen, welche keine Angaben zu eigenen Treibhausgas-Emission machen: Hierzu werden sektor- und subsektorspezifische Modelle verwendet.
  4. Beurteilung der Scope-3-Emissionen: Die Scope-3-Emissionen jedes Unternehmens werden je nach unternehmensspezifischem Sektorprofil mit a) einem wertschöpfungskettenorientierten Bottom-Up-Prozess, b) einem produktorientierten Top-Down-Prozess oder c) einem Peergroup-orientierten Prozess modelliert.
  5. Zuordnung der Unternehmensemissionen zu Portfolios: Treibhausgasemissionen der Unternehmen werden gemäss dem «Ownership Principle» ähnlich wie Vermögenswerte des Unternehmens aliquot seinen Investorinnen und Investoren zugewiesen. Bei der Ermittlung der gewichteten Treibhausgasintensität wird auf die Empfehlungen der TCFD zurückgegriffen. Dazu werden die Emissionen je Umsatzdollar mit dem Portfolioanteil des spezifischen Unternehmens multipliziert.

 

Grenzen der Erhebung

Der derzeitige Fokus auf die Messung der CO₂-Emissionen bezieht sich ausschliesslich auf die Anlagen, bei denen die Bank eine Einflussnahme auf die Entscheidung über die Kapitalverwendung hat. Dies bedeutet, dass Investitionen in Anlageklassen, in denen die Bank nur begrenzte Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Emissionsquellen hat, nicht erfasst werden.

 

 

1.3.4 Messung der betrieblichen CO2-Emissionen

Die direkten und indirekten CO₂-Emissionen werden in der Treibhausgasbilanz der SZKB dokumentiert. Aufgrund geschäftsbedingt verzögerter Meldungen durch vorwiegend externe Datenlieferanten bezieht sich die Treibhausgasbilanz nicht auf das gleiche Berichtsjahr wie der Nachhaltigkeitsbericht, sondern jeweils auf das Vorjahr.

Emissionsquellen
Die SZKB weist neben den Scope-1- und Scope-2-Emissionen auch Teile ihrer Scope-3-Emissionen aus dem operativen Betrieb nach ISO 14064-1 und Greenhouse Gas Protocol aus. Folgende Tabelle gibt einen Überblick, welche Emissionsquellen unter dem Scope 3 in der betrieblichen CO₂-Bilanz der SZKB enthalten sind:


GHG Emissionsquelle Berücksichtigt Begründung
3-1 Gekaufte Güter und Dienstleistungen:   
 Papierverbrauch (Kopierpapier, Toilettenpapier, Papierhandtücher) Ja Mengenmässig relevant und relevant für allfällige Massnahmen.
 Druckaufträge (extern) Ja Mengenmässig relevant und relevant für allfällige Massnahmen.
 Versände Ja Mengenmässig relevant und relevant für allfällige Massnahmen.
 Verbrauchsmaterial (Karton, Kunststoff, Folien) Ja Mengenmässig zwar vernachlässigbar, aber relevant für allfällige Massnahmen.
 Chemikalien Nein Keine relevanten Chemikalien vorhanden.
 Wasser Ja Mengenmässig relevant und relevant für allfällige Massnahmen.
3-2 Kapitalgüter (Computer, Laptop, Monitore, Handy, Telefone, Tablets, Beamer) Ja Mengenmässig relevant und relevant für allfällige Massnahmen.
3-3 Aktivitäten mit Energieträgern:   
3-3-a Energiebereitstellung, Vorstufen der Kraftwerke bei Öl, Gas und Holz Ja Relevant
3-3-b Energiebereitstellung, Vorstufen der Kraftwerke bei Strom Ja Relevant
3-4 Vorgelagerte Transporte und Verteilung Ja Mengenmässig relevant und relevant für allfällige Massnahmen.
3-5 Abfall aus Geschäftstätigkeiten Ja Mengenmässig zwar geringe Emissionen, aber relevant für Massnahmen und interne Sensibilisierung.
3-6 Geschäftsfahrten (externe Fahrzeuge) Ja Mengenmässig und für Massnahmen relevant.
3-7 Pendelfahrten Ja Mengenmässig und für Massnahmen relevant.
3-8 Vorgelagerte Leasinganlagen Nein Keine vorhanden bzw. schon in Scope 1-2 integriert.
 
3.9 Transporte und Verteilung der verkauften Güter Nein Keine vorhanden
3-10 Weiterverarbeitung von verkauften Gütern Nein Verkaufte Dienstleistungen verursachen keine Emissionen
3-11 Nutzung von verkauften Gütern Nein Verkaufte Dienstleistungen verursachen bei der Nutzung kaum Emissionen.
3-12 Entsorgung von verkauften Gütern Nein Verkaufte Dienstleistungen verursachen bei der Entsorgung kaum Emissionen.
3-13 Nachgelagerte Leasinganlagen Nein Keine vorhanden bzw. schon in Scope 1-2 enthalten, da es zum Kerngeschäft gehört.
3-14 Franchisen Nein Keine vorhanden
3-15 Investitionen Nein Hier handelt es sich um finanzierte Emissionen, zu welchen sich in den Kapiteln 3 Stossrichtung verantwortungsvolles Finanzieren und 4 Stossrichtung verantwortungsvolles Anlegen und in diesem Anhang Informationen finden.



Die SZKB hat 2024 keine CO₂-Zertifikate gekauft oder Emissionen gehandelt und es erfolgten kein Abbau von Produktionskapazitäten sowie keine grösseren Auslagerungen von Prozessen.

Emissionsfaktoren
Einen grossen Einfluss bei der Berechnung der CO₂-Bilanz haben die von Swiss Climate verwendeten Emissionsfaktoren, die sich aufgrund neuer Erkenntnisse auch immer wieder ändern können.

Die Emissionsfaktoren haben sich wie folgt geändert:

Emissionsfaktoren Δ 2023/2022 Δ 2022/2021
Heizung: Erdgas direkte Emissionen 10.8% 3.5%
Heizung: Erdgas indirekte Emissionen 13.7% 3.5%
Heizung: Heizöl indirekte Emissionen 8.8% 12.7%
Heizung: Holz (Pellets) 11.4% -3.1%
Strom * unverändert
Papier Frischfaser -4.7% unverändert
Papier Recycling -5.7% unverändert
Druckaufträge: Frischfaser -3.6% unverändert
Druckaufträge: Recycling -5.7% unverändert
Geschäftsfahrten: Externe Fahrzeuge Benzin & Diesel 12.3% 0.5%
Transporte: Externe Lastwagen Diesel 12.2% 0.6%
Pendelfahrten: Auto -18.6% 6.6%
Pendelfahrten: Hybridfahrzeug 8.4% 9.9%
Pendelfahrten: Gasfahrzeug -15.0% -0.2%
Pendelfahrten: Elektroauto 4.5% unverändert
Pendelfahrten: Motorrad 2.0% unverändert
Pendelfahrten: ÖV -16.9% 5.7%
Pendelfahrten: Bus 95.0% 4.2%
Wasser -68.6% unverändert
IT-Geräte: Computer 3.6% -5.8%
IT-Geräte: Laptop unverändert 28.6%
IT-Geräte: Monitor unverändert 15.7%
IT-Geräte: Handy unverändert 15.0%
IT-Geräte: Telefon unverändert 114.3%
IT-Geräte: Beamer unverändert -16.6%
IT-Geräte: Tablet 0.4% -16.6%

 

* Bei der Berechnung des CO₂-Ausstosses von Strom werden verschiedene Emissionsfaktoren verwendet. Bei diesen wurden 2023 verschiedene Anpassungen vorgenommen, welche jedoch als nicht signifikant erachtet werden. Bezüglich des Strommixes wurden bei allen Standorten Daten und Informationen zu den jeweiligen Stromprodukten abgefragt (Wasserkraft, Schweizer Strommix etc.). Bei Standorten ohne gesicherte Informationen zum Stromprodukt (z.B. bei externen Bancomaten) wurde eine konservative Annahme getroffen (market-based, d.h. Schweizer Strommix).

Die SZKB ist aufgrund der Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange verpflichtet, einen Transitionsplan zu veröffentlichen, der mit den Schweizer Klimazielen vergleichbar ist. In Übereinstimmung mit dem Pariser Klimaabkommen1 hat sich die Schweiz ein langfristiges Klimaziel gesetzt – «Netto-Null» bis 2050 und ein Zwischenziel von –50% bis 2030. Dieser Vereinbarung folgt die Schweiz mit dem Bundesratsentscheid im August 2019, die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2050 auf Netto-Null zu senken.

Die resultierende Klimastrategie gibt einen Absenkpfad mit Zwischenziel der Reduktion der Treibhausgasemissionen von 50% gegenüber 1990 bis 2030. Mittels eines Klimafonds sollen Massnahmen an Gebäuden und Förderungen von Technologien, die zur Treibhausgasemissionsreduktion beitragen, finanziert werden. Durch CO₂-Abgaben werden Anreize geschaffen zum Umstieg auf CO₂-arme und CO₂-freie Energieträger. Die grössten Ersparnisse der Treibhausgas-Emissionen bis 2050 sollen vom Gebäudesektor kommen mit 16.3 MtCO₂ – eine Reduktion von 98%.

 

1.4.1 Transitionsplan: finanzierte CO2-Emissionen im Finanzierungsgeschäft

Die SZKB orientiert sich beim Transitionsplan für die finanzierten CO₂-Emissionen im Finanzierungsgeschäft an den Schweizer Klimazielen. Der Transitionsplan lässt sich daher top-down einfach aus dem Verlauf der Schweizer Klimastrategie ableiten. Für die Operationalisierung des Abbaupfades wurde eine Bottom-up-Analyse durchgeführt, um für die erforderliche Portfolioentwicklung geeignete Kennzahlen und potenzielle Massnahmen ableiten zu können. Da die Emissionen per 2030 der nächste wichtige Meilenstein auf dem Weg zu Netto-Null sind, steht das Ziel per 2030 stärker im Fokus – sowohl bei der Auswahl der Modellierung der Parameter (Verfügbarkeit, Interpretierbarkeit) als auch bei den betrachteten potenziellen Massnahmen.

Die SZKB unterschied bei der Definition des Transitionsplans zwischen den Szenarien «Weiter wie bisher» (WWB) und «ZERO-Basis» unterschieden und hat sich am ZERO-Basis-Szenario. In diesem Szenario wurden die folgenden Annahmen getroffen:

  • CO₂-Preis wird frei im Emissionshandelssystem mit der EU gebildet
  • CO₂-Abgaben auf Brennstoffe von Sektoren ausserhalb des europäischen Emissionshandelssystems (ETS)
  • CO₂-Abgabe auf Brennstoffe, Subventionen im Gebäudebereich, CO₂-Vorgaben im Verkehr
  • Ab 2030 zusätzliche CO₂-Abgaben auf Treibstoffe
  • Kein Auslaufen der Massnahmen

Bereits im WWB-Szenario gibt es einen starken Rückgang der Emissionen bei Dienstleistungen und Haushalten, was durch Massnahmen verstärkt und so ein konvexer Absenkpfad erreicht wird. Die Klimastrategie Schweiz sieht einen deutlichen Rückgang der Emissionen der Industrie vor – Emissionen industrieller Prozesse stagnieren auf einem etwas tieferen Niveau. Basierend auf den Ist-Emissionen kann ein Zielpfad zum Abbau definiert werden – Ausgangspunkt bietet die Schweizer Klimastrategie mit konkavem Zielpfad. Bei einer konkaven Zielpfad-Entwicklung wird unterstellt, dass die kurz- bis mittelfristige Emissionsreduktion zunächst langsamer verläuft und dann verstärkt zunimmt (entspricht Szenario «Disorderly Transition»). Ein steigender Handlungsdruck oder technologische Innovation sorgen für eine zusätzliche Beschleunigung. Dies entspricht auch der aktuellen langfristigen Klimastrategie der Schweiz, welche für das Szenario «Zero» (für Netto-Null) einen konkaven Verlauf der Emissionsentwicklung vorsieht. Es wird angenommen, dass ab 2035 erste Abscheidungen von CO₂ (durch Negativemissionstechnologien (NET) oder Carbon Capture and Storage (CCS)) möglich sind und diese ab 2040 rasch ansteigen. Der Einsatz von NET und CCS ist auf anderweitig nicht reduzierbare Herstellungsprozesse ausgerichtet.

Mit einer Bottom-up-Simulation des Absenkpfads wurde dessen Machbarkeit geprüft und berechnet, wie viele Finanzierungen für eine Sanierung pro Berater jährlich abgeschlossen werden müssten, um den Absenkpfad zu erreichen. Diese Simulation sowie Massnahmen hierzu werden künftig weiter geprüft und falls möglich Ziele und Massnahmen definiert.

Für die Umsetzung der Schweizer Klimaziele hat der Kanton Schwyz eine Energie- und Klimaplanung 2022+ ausgearbeitet, welche auf die bisherige Energiepolitik 2013 – 2020 aufsetzt. Die Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes des Kantons Schwyz ist am 01.05.2022 in Kraft getreten. Dieses enthält u.a. höhere Anforderungen an Neubauten und bei Sanierungen. Es gibt im Kanton Schwyz kein Verbot von fossilen Heizungen. Im Wesentlichen beinhaltet das Gesetz die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014).

1 Das Übereinkommen von Paris gibt vor, dass Vertragsparteien bis 2020 eine langfristige Klimastrategie zu definieren haben und diese sich nach einem Gleichgewicht von Emissionsquellen und -senken bis Mitte des Jahrhunderts auszurichten sind.

 

1.4.2 Transitionsplan: finanzierte CO2-Emissionen im Anlagebereich

Die Bank verfolgt einen systematischen Ansatz zur Erfassung und Reduktion der CO₂-Emissionen, die durch ihre finanzierten Anlagen entstehen. In diesem Zusammenhang misst die Bank die CO₂-Emissionen der Ethik-Linie (Nachhaltige VV-Mandate und nachhaltige Fonds). Die Bank setzt sich zum Ziel, ihre finanzierten CO₂-Emissionen kontinuierlich zu überwachen, zu analysieren und aktiv zu reduzieren. Dabei steht die Förderung von nachhaltigen Investitionen im Mittelpunkt der Strategie.

Der Transitionsplan der SZKB setzt auf klare Ziele zur Förderung einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Investitionsstrategie. Dieser Plan umfasst mehrere wesentliche Massnahmen zur Dekarbonisierung und zur Orientierung an den Präferenzen der Kunden. Der Transitionsplan der SZKB im Anlagebereich strebt eine umfassende Transformation ihrer Investmentstrategien an, um sowohl die globalen Klimaziele zu unterstützen als auch die wachsenden nachhaltigen Investitionspräferenzen ihrer Kundschaft zu erfüllen. In einem ersten Schritt hat die SZKB folgende Zielsetzungen definiert:

  • Dekarbonisierung der Ethik-Linie mit dem Ansatz des Implied Temperature Rise: Die SZKB nutzt für ihre Ethik-Linie den Ansatz des Implied Temperature Rise (Einhaltung des 1.5°C Ziel). Die Zulässigkeit von Anlagen wird somit auf der Grundlage eines maximal festgelegten impliziten Temperaturanstiegs der von einem Emittenten durchgeführten Tätigkeiten festgelegt.
  • Anteil der SZKB Anlagefonds mit Ausrichtung auf Kundenpräferenzen: Der Anteil der SZKB Anlagefonds mit Ausrichtung auf Kundenpräferenz «Bewusst» oder «Fokussiert» beträgt am Total aller SZKB Anlagefonds: 2025 mind. 20% und bis 2030 mind. 50%.
  • Anzahl der VV-Mandate mit Kundenpräferenzen: Die Anzahl der VV-Mandate mit Kundenpräferenzen «Bewusst», «Fokussiert» oder «Wirkungsvoll» beträgt am Total aller VV-Mandate: 2025 mind. 20% und 2030: mind. 50%.

Im Rahmen der Verwaltung der AuM (Assets under Management) berücksichtigt die SZKB bei der Ethik-Linie (Fonds und VV-Mandaten) bereits in der Portfoliokonstruktion das Kriterium der Ausrichtung auf ein 1.5° C Ziel. Durch diese strikte Fokussierung auf Klimaneutralität im Einklang mit den Vorgaben des Pariser Abkommens ist die SZKB in der Lage, bereits heute ein «Ziel» von 100% der Fondswerte als mit dem 1.5° C Ziel übereinstimmend zu deklarieren. Diese Vorgehensweise dient als Nachweis für die konsequente Ausrichtung der Fonds auf die Klimaziele. Durch den gewählten Ansatz stellt die SZKB sicher, dass die Ziele immer in Linie mit den Erkenntnissen der Wissenschaft sind. Allerdings besteht auch eine starke Abhängigkeit von Klimaszenarien, was zu einem höheren Bedarf an Rebalancing führen kann und auch als Risiko auf die Grösse des Anlageuniversums wirkt. Die SZKB wird sich dem Thema Transitionsplan und Zielsetzungen in den kommenden Jahren erneut widmen und die Szenariowahl, die Zielsetzungen und den Transitionsplan im Anlagebereich sowie im Treasury prüfen und bei Bedarf anpassen und erweitern.

 

1.4.3 Transitionsplan: Betriebliche CO2-Emissionen

Die SZKB hat 2024 den Absenkpfad für ihre betrieblichen Emissionen für die Jahre 2030, 2040 und 2050 berechnet. Dabei wurden folgende Annahmen getroffen:

Generelle Annahmen

  • Alle Berechnungen und Analysen stützen sich auf die zertifizierten Klimabilanzen der SZKB.
  • Die Klimabilanz berücksichtigt auch in Zukunft dieselben Emissionsquellen wie im Jahr 2023, um eine konsistente und nachvollziehbare Berechnungsgrundlage sicherzustellen.
  • Es wird davon ausgegangen, dass sich die Emissionsfaktoren im Scope 1 und 2 (sowie teilweise im Scope 3) gemäss den schweizweit gültigen Klimazielen bis 2040 halbieren und bis 2050 auf null sinken. Für alle anderen Emissionsfaktoren gelten die Werte des Jahres 2023, da die SZKB allfällige Anpassungen der Emissionsfaktoren nicht adaptieren kann.
  • Die Anzahl der Vollzeitäquivalente (FTEs) bleibt über den betrachteten Zeitraum hinweg konstant.

Annahmen bezüglich Scope 1

Heizung

  • Der Verbrauch wird durch die Anzahl der Heiztage beeinflusst. Alle fossilen Heizsysteme in Bankgebäuden im Alleineigentum der SZKB werden bis 2030 ersetzt, jene in gemieteten Liegenschaften und bei STWG bis 2050.
  • Der CO₂-Ausstoss durch Holzheizungen wird bis 2030 um 50% steigen und danach konstant bleiben (Annahme: Mindestens eine weitere Liegenschaft im Alleineigentum der SZKB wird in Zukunft mit Holzpellets geheizt). Da es sich beim Holz um biogene CO₂-Emissionen handelt, wird davon ausgegangen, dass diese 2040 nur noch zu 50% und 2050 gar nicht mehr in der Klimabilanz zu berücksichtigen sind.

Leckage Kühlmittel

  • Diese Emissionen sind schwer vorhersehbar. Für den Absenkpfad wird angenommen, dass die Emissionen bis 2030 dem Durchschnitt der Jahre 2021–2023 entsprechen und bis 2040 zu 50% und bis 2050 zu 100% durch klimaneutrale Kühlmittel ersetzt werden.

Transporte (Fahrzeuge im Besitz des Unternehmens)

  • Die noch vorhandenen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren werden bis 2026 durch emissionsarme Fahrzeuge ersetzt. Anschliessend betragen die CO₂-Emissionen im Scope 1 null.

 

Annahmen bezüglich Scope 2:

Stromverbrauch

  • Stromverbrauch, Mix: Für Liegenschaften, die nicht im Alleineigentum der SZKB sind, sowie für Bancomaten an Drittstandorten liegen bislang keine Informationen zum Strommix vor. Aufgrund begrenzter Einflussmöglichkeiten wird angenommen, dass die Emissionen bis 2030 auf dem Niveau von 2023 bleiben (was einem Rückgang von 47.9% im Vergleich zum Basisjahr 2021 entspricht). Ab 2040 wird der Emissionsfaktor für den Strommix halbiert, bis er 2050 null erreicht.
  • Stromverbrauch, 100% erneuerbar: Ein Anstieg des Stromverbrauchs wird aufgrund des FTE-Wachstums, der zunehmenden Elektrifizierung und der vermehrten Nutzung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge durch SZKB-Mitarbeitende erwartet.

Heizung/Wärme

  • Bei der SZKB sind der Hauptsitz und mehrere Niederlassungen an das Fernwärmenetz angeschlossen. Da der Umstieg von fossilen Heizungen auf Fernwärme voranschreitet, wird ein Anstieg der Emissionen um 40% bis 2030 (im Vergleich zu 2023) angenommen. Ab 2040 wird der Emissionsfaktor für Fernwärme halbiert und 2050 auf null gesenkt.

 

Annahmen bezüglich Scope 3

Energiebereitstellung (nicht in Scope 1 oder 2 enthaltene energiebezogene Emissionen)

  • Vorbemerkung: Für Energie, welche die SZKB bezieht, berechnet Swiss Climate sogenannte Energiebereitstellungs-Emissionen. Beispielsweise lagen 2023 für den Stromverbrauch mit 100% erneuerbarem Strom CO₂-Emissionen von 9.8 t an.
  • Die Energiebereitstellungs-Emissionen werden basierend auf dem prognostizierten Verbrauch angepasst.
  • Die CO₂-Emissionen der Elektrowärmepumpen steigen bis 2030 auf 1.0 t und bleiben konstant.
  • Der Emissionsfaktor für den Stromverbrauch, Mix wird 2050 dem Emissionsfaktor Stromverbrauch, 100% erneuerbar entsprechen.
  • Biogene CO₂-Emissionen durch Holz werden ab 2040 zu 50% und ab 2050 nicht mehr berücksichtigt.

Geschäftsfahrten (externe Fahrzeuge)

  • Die Nutzung von Benzin- und Diesel-Fahrzeugen wird aufgrund des Umstiegs auf emissionsarme Fahrzeuge bis 2030 um 21%, bis 2040 um 50% und bis 2050 um 100% reduziert. Die Fahrten mit Elektrofahrzeugen werden entsprechend steigen. Bei der Verwendung von öffentlichen Verkehrsmitteln wie Zug und Bus wird es zu keiner wesentlichen Veränderung gegenüber 2023 kommen.

Transporte (externe Fahrzeuge)

  • Auch bei den Valorentransporten und dem Unterhalt der Geldautomaten wird ein Rückgang des Einsatzes von Benzin- und Diesel-Fahrzeugen bis 2030 um 21%, bis 2040 um 50% und bis 2050 um 100% angenommen. Es wird keine wesentliche Änderung in den Prozessen erwartet.

Pendelfahrten

  • Energieverbrauch Homeoffice: Annahme: CO₂-Emissionen bleiben gegenüber 2023 gleich bei 6.9 t. Kein FTE-Wachstum.
  • Benzin- und dieselbetriebene Fahrzeuge: Der Einsatz von Fahrzeugen mit fossilen Treibstoffen sinkt bis 2030 um 21%, bis 2040 um 50% und bis 2050 um 100%, bedingt durch den Umstieg auf emissionsarme Fahrzeuge.
  • Elektrofahrzeuge: Mit dem Anstieg von Elektrofahrzeugen wächst die gefahrene Strecke bis 2030 jährlich um 15%. Bis 2040 werden 1.5 Mio. km und bis 2050 2.5 Mio. km zurückgelegt, was zu einem CO₂-Ausstoss von 66.9 t führt.
  • Hybridfahrzeuge, Gasfahrzeuge, Motorräder, Zug, E-Trottinett, E-Bike: Die CO₂-Emissionen bleiben analog den Werten von 2023.

IT-Geräte

  • Die Beschaffung von IT-Geräten erfolgt im Rahmen eines Ersatzzyklus. Der Absenkpfad basiert auf dem Durchschnitt der Jahre 2021–2023.

Papier

  • Die SZKB nutzt grösstenteils Recyclingpapier, was nur geringe CO₂-Reduktionen bringt (keine wesentliche CO₂-Reduktion bei der Reduktion des Verbrauchs an Frischfaserpapier).
  • Der Papierverbrauch wird bis 2030 jährlich um 3% sinken, mit einem weiteren Rückgang von 9.17% bis 2040 und 17.43% bis 2050.

Druckaufträge

  • Das Volumen der Druckaufträge hat in den Jahren 2021 – 2023 stark geschwankt.
  • Die CO₂-Emissionen der externen Druckaufträge bleiben bis 2030 bei 10'000 kg jährlich und sinken auf 9'000 kg bis 2040 und 8'000 kg bis 2050.

Versand

  • Annahme: –4% jährlich bis 2030, mit konstanten Annahmen für 2040 und 2050.

Verbrauchsmaterial

  • Annahme: CO₂-Emissionen bleiben konstant bei 1.5 t jährlich.

Abfall

  • Annahme: CO₂-Emissionen betragen jährlich 5.0 t.

Wasser

  • 2023 wurde der Emissionsfaktor für Wasser massiv reduziert. Basierend auf diesem neuen Emissionsfaktor wird von CO₂-Emissionen im Umfang von jährlich 1.0 t ausgegangen.

Die SZKB hat 2024 zusammen mit einem spezialisierten Beratungsunternehmen eine Kundenzufriedenheitsumfrage mit folgenden Eckwerten durchgeführt:

  • Befragungszeitraum: 14.08. – 09.09.2024
  • Fallzahlen
    • Total: n=1'396 (12% Rücklaufquote)
    • Privatkundschaft: n=1'087 (12% Rücklaufquote)
    • Private Banking: n=171 (16% Rücklaufquote)
    • Unternehmenskunden: n=138 (8% Rücklaufquote)
  • Datenselektion und Versand wurden durch die SZKB durchgeführt.
  • Die Kunden hatten die Möglichkeit, die Antworten anonym abzugeben.
  • Erhebungsmethodik: online nach brieflichem Anschreiben mit Zugangscode zur Befragung.

Die SZKB führt alle zwei Jahre Mitarbeitendenzufriedenheitsumfrage (MAZU) durch. Da die letzte Befragung 2023 durchgeführt wurde, ist die nächste Umfrage für 2025 geplant.