3 Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange gemäss OR
OR Art. | Ort der Offenlegung | ||
Der Bericht über nichtfinanzielle Belange gibt … |
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Art. 964b Abs. 1 | Rechenschaft über Umweltbelange (insbesondere CO2-Ziele) |
NHB1 Kapitel 2.4 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber der Umwelt und entsprechender Abschnitt im GRI-Index NHB Kapitel 3.4 «Klimawandel» NHB Kapitel 4.3 «Klimawandel» |
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Art. 964b Abs. 1 | Rechenschaft über Sozialbelange |
NHB Kapitel 2.1 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber der Kundschaft und entsprechender Abschnitt im GRI-Index NHB Kapitel 2.3 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber dem lokalen Umfeld und entsprechender Abschnitt im GRI-Index NHB Kapitel 3.2 «Finanzierung einer nachhaltigen Immobilie» |
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Art. 964b Abs. 1 | Rechenschaft über Arbeitnehmerbelage |
NHB Kapitel 2.2 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber Mitarbeitenden und entsprechender Abschnitt im GRI-Index |
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Art. 964b Abs. 1 | Rechenschaft über Achtung der Menschenrechte |
NHB Kapitel 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Beschaffungswesen. NHB Kapitel 2.5 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber dem Finanzsektor und entsprechender Abschnitt im GRI-Index |
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Art. 964b Abs. 1 | Rechenschaft über die Bekämpfung der Korruption |
NHB 2.5 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber dem Finanzsektor und entsprechender Abschnitt im GRI-Index |
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Der Bericht enthält diejenigen Angaben, … | |||
Art. 964b Abs. 1 | welche zum Verständnis des Geschäftsverlaufs erforderlich sind |
Geschäftsbericht NHB Kapitel 1.1 Unternehmensprofil GRI 2–6 |
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Art. 964b Abs. 1 | welche zum Verständnis der Lage des Unternehmens erforderlich sind |
Geschäftsbericht | |
Art. 964b Abs. 1 | welche zum Verständnis der Auswirkungen seiner Tätigkeit auf die … erforderlich sind |
Umweltbelange (insbesondere CO2-Ziele) |
NHB Kapitel 2.4 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber der Umwelt und entsprechender Abschnitt im GRI-Index NHB Kapitel 3.4 «Klimawandel» NHB Kapitel 4.3 «Klimawandel» |
Sozialbelange | NHB Kapitel 2.1 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber der Kundschaft und entsprechender Abschnitt im GRI-Index NHB Kapitel 2.6 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber dem lokalen Umfeld und entsprechender Abschnitt im GRI-Index |
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Arbeitnehmerbelage | NHB Kapitel 2.2 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber Mitarbeitenden und entsprechender Abschnitt im GRI-Index |
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Achtung der Menschenrechte | NHB Kapitel 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Beschaffungswesen. NHB Kapitel 2.5 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber dem Finanzsektor und entsprechender Abschnitt im GRI-Index |
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Bekämpfung der Korruption | NHB Kapitel 2.5 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber dem Finanzsektor und entsprechender Abschnitt im GRI-Index |
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Der Bericht umfasst insbesondere … |
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Art. 964b Abs. 2 Ziffer 1 | eine Beschreibung des Geschäftsmodells |
Geschäftsbericht GRI 2–6 |
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Art. 964b Abs. 2 Ziffer 2 | eine Beschreibung der in Bezug auf die Belange gemäss Absatz 1 verfolgten Konzepte, einschliesslich der angewandten Sorgfaltsprüfung |
Umweltbelange (insbesondere CO2-Ziele) |
NHB Kapitel 2.4.1 Relevanz, Zielsetzung, Konzepte und Massnahmen NHB Kapitel 3.1 Relevanz, Zielsetzung, Konzepte und Massnahmen NHB Kapitel 4.2 «Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen» NHB Kapitel 4.3 «Klimawandel» |
Sozialbelange | NHB Kapitel 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung, Konzepte und Massnahmen NHB Kapitel 2.3.1 Relevanz, Zielsetzung, Konzepte und Massnahmen NHB Kapitel 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Konzepte und Massnahmen |
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Arbeitnehmerbelage | NHB Kapitel 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung, Konzepte und Massnahmen |
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Achtung der Menschenrechte | NHB Kapitel 2.4.1 Relevanz, Zielsetzung, Konzepte und Massnahmen NHB Kapitel 2.5.1 Relevanz, Zielsetzung, Konzepte und Massnahmen NHB Kapitel 4.2 «Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen», Abschnitt Nachhaltiges Gold |
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Bekämpfung der Korruption | NHB Kapitel 2.5 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber dem Finanzsektor |
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Art. 964b Abs. 2 Ziffer 3 | eine Darstellung der zur Umsetzung dieser Konzepte ergriffenen Massnahmen sowie eine Bewertung der Wirksamkeit dieser Massnahmen |
Umweltbelange (insbesondere CO2-Ziele) |
NHB Kapitel 2.4.1 Relevanz, Zielsetzung, Konzepte und Massnahmen und 2.4.3 Beurteilung der Effektivität und nächste Schritte NHB Kapitel 3.1 Relevanz, Zielsetzung, Konzepte und Massnahmen und 3.5 Beurteilung der Effektivität und nächste Schritte NHB Kapitel 4.1 Relevanz, Zielsetzung, Konzepte und Massnahmen, Abschnitt Managementansatz und 4.4 Beurteilung der Effektivität und nächste Schritte |
Sozialbelange | NHB Kapitel 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung, Konzepte und Massnahmen und 2.2.5 Beurteilung der Effektivität und nächste Schritte NHB Kapitel 2.3.1 Relevanz, Zielsetzung, Konzepte und Massnahmen und 2.3.4 Beurteilung der Effektivität und nächste Schritte |
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Arbeitnehmerbelage | NHB Kapitel 2.2.1 Relevanz, Zielsetzung, Konzepte und Massnahmen und 2.3.4 Beurteilung der Effektivität und nächste Schritte |
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Achtung der Menschenrechte | NHB Kapitel 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Beschaffungswesen. |
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Bekämpfung der Korruption | NHB Kapitel 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Beschaffungswesen. NHB Kapitel 2.5 Verantwortungsvolles Geschäftsverhalten gegenüber dem Finanzsektor |
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Art. 964b Abs. 2 Ziffer 4 | eine Beschreibung der wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit den Belangen gemäss Absatz 1 sowie der Handhabung dieser Risiken durch das Unternehmen; massgebend sind Risiken |
a. die sich aus der eigenen Geschäftstätigkeit des Unternehmens ergeben, und |
Geschäftsbericht NHB Kapitel 2.1.1, 2.2.1, 2.3.1, 2.4.1, 2.5.1, 3.1 und 4.1 Relevanz, Zielsetzung, Konzepte und Massnahmen |
b. wenn dies relevant und verhältnismässig ist, die sich aus seinen Geschäftsbeziehungen, seinen Erzeugnissen oder seinen Dienstleistungen ergeben; |
NHB Kapitel 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Beschaffungswesen. NHB Kapitel 3.4 «Klimawandel» NHB Kapitel 4.3 «Klimawandel» |
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Art. 964b Abs. 2 Ziffer 5 | die für die Unternehmenstätigkeit wesentlichen Leistungsindikatoren in Bezug auf die Belange gemäss Absatz 1. Die SZKB verwendet die Begriffe (Nachhaltigkeits-)Ziele und Leistungsindikatoren (KPI) synonym. |
Bereich CO2-Ziele | NHB Kapitel 1.7 Nachhaltigkeitsziele NHB Kapitel 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Kennzahlen zur Betriebsökologie NHB Kapitel 3.4 «Klimawandel» NHB Kapitel 4.3 «Klimawandel» |
Bereich Sozialbelange | NHB Kapitel 1.7 Nachhaltigkeitsziele NHB Kapitel 2.1.2 «Kundenzufriedenheit», Abschnitt Kundenzufriedenheitsumfrage |
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Bereich Arbeitnehmerbelage | NHB Kapitel 1.7 Nachhaltigkeitsziele NHB Kapitel 2.2.2 «Diversität und Integration», Abschnitt Mitarbeiterzufriedenheit NHB Anhang 2 Kennzahlen über Mitarbeitenden |
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Bereich Achtung der Menschenrechte |
Es wurden bezüglich des Belangs Menschenrechte keine spezifischen Leistungsindikatoren definiert. |
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Bereich Bekämpfung der Korruption | Es wurden bezüglich des Belangs Korruption keine spezifischen Leistungsindikatoren definiert. |
1 NHB = Nachhaltigkeitsbericht
OR Art. | Ort der Offenlegung | |
Die Unternehmen führen ein Managementsystem und legen darin Folgendes fest | ||
Art. 964k Abs. 1 Ziffer 1 | die Lieferkettenpolitik für möglicherweise aus Konflikt- und Hochrisikogebieten stammende Mineralien und Metalle; | Nicht zutreffend. Die SZKB führt weder Mineralien oder Metalle aus Konflikt- und Hochrisikogebieten ein, noch bearbeitet sie solche. |
Art. 964k Abs. 1 Ziffer 2 | die Lieferkettenpolitik für Produkte oder Dienstleistungen, bei denen ein begründeter Verdacht auf Kinderarbeit besteht; | NHB Kapitel 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Beschaffungswesen |
Art. 964k Abs. 1 Ziffer 3 | ein System, mit dem die Lieferkette zurückverfolgt werden kann. | NHB Kapitel 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Beschaffungswesen NHB Kapitel 4.2 «Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen«, Abschnitt Nachhaltiges Gold |
Art. 964k Abs. 2 | Sie ermitteln und bewerten die Risiken schädlicher Auswirkungen in ihrer Lieferkette. Sie erstellen einen Risikomanagementplan und treffen Massnahmen zur Minimierung der festgestellten Risiken. | NHB Kapitel 2.4.2 «Energieverbrauch und Effizienz (Treibhausgas-Emissionen)», Abschnitt Beschaffungswesen NHB Kapitel 4.2 «Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen«, Abschnitt Nachhaltiges Gold |
Art. 964k Abs. 3 | Sie lassen die Einhaltung der Sorgfaltspflichten bezüglich der Mineralien und Metalle durch eine unabhängige Fachperson prüfen. | Nicht zutreffend. Die SZKB führt weder Mineralien oder Metalle aus Konflikt- und Hochrisikogebieten ein, noch bearbeitet sie solche. |