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Pensionskassenguthaben beziehen: Rente oder Kapitalbezug?

Autor
Stefan Grauwiler
Stefan Grauwiler
Leiter Vorsorgezentrum
Publiziert
August 2024
Themen
Pensionsplanung Rente

Einmalige Auszahlung statt monatliche Rente: Der Kapitalbezug des Pensionskassenguthabens wird in der Schweiz immer beliebter. Doch ist das wirklich die bessere Wahl?

Vor dem Eintritt in die Rente steht ein wichtiger Entscheid an: Möchten Sie Ihr Vermögen aus der 2. Säule als monatliche Rente oder doch lieber als einmalige Kapitalauszahlung beziehen? Oder vielleicht als Mischform aus beidem?

Die Wahl will gut überlegt sein, denn sie ist definitiv. Sie legen einmalig fest, wie Sie Ihr Altersguthaben beziehen wollen und stellen damit die Weichen für Ihre finanzielle Situation im Alter. 

Wir nehmen die verschiedenen Möglichkeiten genauer unter die Lupe und zeigen Ihnen, was es beim Entscheid zu beachten gilt. Damit Sie die für Sie passende Bezugsform wählen und den Ruhestand beruhigt angehen können.


Monatliche Rente: sicheres Einkommen

Bei dieser Bezugsart erhalten Sie Ihr Altersguthaben als fixe monatliche Rentenauszahlung – bis an Ihr Lebensende.

Dazu wird der Totalbetrag Ihres angesparten Kapitals mithilfe des sogenannten Umwandlungssatzes in einen monatlichen Rentenbetrag umgerechnet.

Sie wissen also genau, wie hoch Ihr monatliches Einkommen aus der 2. Säule sein wird. Das gibt Ihnen maximale Planbarkeit und Sicherheit.

Die wichtigsten Merkmale des Rentenbezugs

SicherheitSie erhalten eine lebenslang garantierte Monatsrente.
Finanzielle FlexibilitätSie haben weniger finanziellen Spielraum für grössere Ausgaben, da sie das Geld in Monatsraten erhalten.
SteuernSie müssen die Rente jährlich als Einkommen versteuern.
RisikenSie tragen kein Risiko für Anlageentscheide (liegt weiter bei der Pensionskasse).
Sie tragen jedoch das Inflationsrisiko, da Pensionskassen Altersrenten nicht an die Teuerung anpassen müssen.
HinterbliebeneSie können ein allfälliges Restkapital nicht vererben (bleibt bei der Pensionskasse).
Es wird eine Hinterlassenenrente von rund 60% ausbezahlt (sofern die Voraussetzungen erfüllt sind).

 

Was ist der Umwandlungssatz?

Der Umwandlungssatz Ihrer Pensionskasse beschreibt, wie viel Prozent des angesparten Vorsorgekapitals Sie jährlich als Rente erhalten. Geteilt durch 12 ergibt sich Ihre Monatsrente.

Für den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge ist der Umwandlungssatz gesetzlich vorgegeben. Aktuell liegt er bei 6.8%.

Rechenbeispiel:

Ihre Jahresrente: CHF 300’000 * 6.8% = CHF 20’400

Ihre Monatsrente: CHF 20’400 / 12 = CHF 1’700

Hinweis: Der Umwandlungssatz fürs Überobligatorium ist in der Regel tiefer. Sie finden diesen im Pensionskassenreglement Ihrer Vorsorgeeinrichtung.

Einmaliger Kapitalbezug: finanzielle Flexibilität

Wenn Sie sich für einen Kapitalbezug entscheiden, erhalten Sie Ihr angespartes Vorsorgevermögen aus der beruflichen Vorsorge auf einen Schlag ausbezahlt.

Jede Pensionskasse muss per Gesetz mindestens 25% des obligatorischen Guthabens auszahlen. Normalerweise besteht jedoch die volle Kapitalbezugsmöglichkeit. Dagegen gelten fürs Überobligatorium keine gesetzlichen Vorgaben.

Details zum Kapitalbezug entnehmen Sie dem Pensionskassenreglement.

Die wichtigsten Merkmale des Kapitalbezugs

Finanzielle FlexibilitätSie erhalten Ihr Altersguthaben auf einmal ausbezahlt und können flexibel über die Summe verfügen (z. B. für Eigentumserwerb oder Amortisation einer Hypothek).
SicherheitSie haben nach der Auszahlung keine Ansprüche mehr auf Leistungen aus der Pensionskasse (kein regelmässiges Einkommen).
SteuernIm Bezugsjahr müssen Sie eine einmalige Kapitalleistungssteuer bezahlen (hier Höhe im Kanton Schwyz berechnen). 
In den folgenden Steuerjahren wird das Kapital und die daraus resultierenden Erträge wie sonstiges Vermögen besteuert.
RisikenSie tragen alle Risiken im Zusammenhang mit der Anlage des Kapitals.
Es besteht das Risiko, dass das Geld vielleicht nicht bis an Ihr Lebensende reicht.
HinterbliebeneSie können verbleibendes Kapital im Rahmen des Erbrechts vollumfänglich vererben. (Bei Wohnsitz im Kanton Schwyz fällt dafür keine Erbschaftssteuer an.)

 

Rente und Kapitalbezug kombinieren

Sie möchten oder können sich nicht zwischen Rente und Kapitalbezug entscheiden? Oft ist eine Mischform die passende Lösung: Sie erhalten einen Teil Ihres Altersguthabens als monatliche Rente, den Rest als einmalige Zahlung.

Doch wie gross sollen die jeweiligen Anteile sein? Als Faustregel gilt: Die monatlichen Rentenleistungen aus AHV und Pensionskasse sollten zusammen mindestens Ihre Fixkosten für Miete oder Hypothek, Krankenkasse, Steuern sowie Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs decken.

Rechenbeispiel:
Angenommen, Sie haben ein Alterskapital von CHF 300’000 angespart. 

Ihre Budgetplanung hat einen monatlichen Bedarf von CHF 3’200 für Ihren alltäglichen Lebensunterhalt ergeben. Ihre AHV-Rente beträgt CHF 2’000 im Monat, aus der Pensionskasse wollen Sie entsprechend eine Monatsrente von CHF 1’200 beziehen.

Im Obligatorium bräuchten Sie dafür rund CHF 212’000 (1’200 mal 12 geteilt durch 6.8%). Die restlichen CHF 88’000 können Sie guten Gewissens als einmalige Kapitalabfindung beziehen. 

Gut zu wissen: Bei (Ehe-)Paaren kann eine Mischform auch darin bestehen, dass eine Person ihr Alterskapital als Rente bezieht, die andere ihres als Kapitalabfindung. Jedoch ist es oft vorteilhaft, wenn beide über eine eigene Altersrente verfügen. Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihrer individuellen Situation.

Rente oder Kapitalbezug: entscheidende Faktoren

Bei der Frage nach der richtigen Bezugsform ist das Wichtigste, dass sie zu Ihren Bedürfnissen und Wünschen passt und Sie Ihren gewünschten Lebensstandard halten können. 

Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle: Ihre allgemeine finanzielle Situation einschliesslich der privaten Vorsorge, Ihre persönliche Lebenserwartung, aber auch die Situation einer allfälligen Person an Ihrer Seite. Nicht zuletzt ist es auch wichtig, dass Sie sich mit Ihrer Wahl wohlfühlen.

Die folgende Tabelle dient Ihnen als Orientierungshilfe: Je nachdem, mit welchen Aussagen Sie sich stärker identifizieren, passt tendenziell die Rente oder der Kapitalbezug besser zu Ihnen.

Welche Bezugsform passt besser zu mir?

 RentenbezugKapitalbezug
Ich schätze Sicherheit und wünsche mir einen garantierten, gleichbleibenden Lebensstandard im Alter. 
Ich möchte flexibel über mein Vorsorgegeld verfügen können und traue mir eine sinnvolle langfristige Einteilung zu. 
Ich habe Mühe mit der Vorstellung, meine Ersparnisse aufzubrauchen und mein Vorsorgeguthaben kontinuierlich schwinden zu sehen. 
Ich verfüge über ausreichende anderweitige Reserven und/oder regelmässige Einnahmen (z. B. aus Dividenden oder Immobilien). 
Ich plane grössere Investitionen und/oder möchte meine Hypothek zurückzahlen. 
Ich erwarte grosse Vermögenszuflüsse, z. B. aus einer Erbschaft. 
Ich bin gesund und rechne mit einer langen Lebenserwartung. 
Ich rechne mit einer eingeschränkten Lebenserwartung. 
Mein (Ehe-)Partner oder meine (Ehe-)Partnerin ist jünger als ich und ich möchte sicherstellen, dass er oder sie eine lebenslange Hinterlassenenrente erhält. 
Ich möchte mein restliches Vorsorgekapital im Todesfall vollumfänglich vererben. 
Ich möchte mehr aus meinem Geld machen und verfüge über fundierte Anlageerfahrung (oder bin bereit, die Vermögensverwaltung zu delegieren). 
Ich möchte meine Steuerbelastung langfristig senken. 

 

Pensionskassenguthaben beziehen: So bereiten Sie den Entscheid optimal vor

Ob Rente, Kapitalbezug oder Mischform: Beim Bezug des Altersguthabens ist eine gute Vorbereitung das A und O. Mit unseren Tipps ebnen Sie den Weg für einen reibungslosen Entscheid:

  1. Machen Sie sich idealerweise schon bis zu zehn Jahre vor Ihrer Pensionierung Gedanken, wie Sie Ihr Altersguthaben beziehen wollen. So haben Sie genügend Zeit, sich umfassend beraten zu lassen und allenfalls Optimierungen vorzunehmen (z. B. Einkauf in die Pensionskasse oder gestaffelter Bezug von Vorsorgegeldern zur Verringerung der Steuerlast).
  2. Erkundigen Sie sich frühzeitig, bis wann Sie Ihre Pensionskasse über Ihren Entscheid informieren müssen. Die Fristen variieren je nach Vorsorgeeinrichtung.
  3. Für eine solide Entscheidungsgrundlage erstellen Sie am besten ein Ausgabenbudget, das Ihre Fixkosten nach der Pensionierung abbildet. Unser Budgetrechner hilft Ihnen dabei.
  4. Überlegen Sie sich genau, was Sie über den alltäglichen Bedarf hinaus brauchen. Welche Pläne und Wünsche wollen Sie nach der Pensionierung realisieren? Vergleichen Sie entsprechend die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Bezugsformen punkto Sicherheit und finanzielle Flexibilität.
  5. Wenn sowohl Sie als auch Ihre (Ehe-)Partnerin oder Ihr (Ehe-)Partner einer Pensionskasse angeschlossen sind, sollten Sie sorgfältig prüfen, welche Bezugsmodelle unterm Strich am sinnvollsten für Sie sind. Vergleichen Sie dazu insbesondere die zu erwartenden Alters- und Risikoleistungen sowie die Umwandlungssätze beider Pensionskassen.
  6. Ob allein oder zu zweit: Bedenken Sie auch die steuerlichen Auswirkungen. Je nach Bezugsart und Kombination mit dem Bezug anderer Vorsorgegelder aus der 2. und 3. Säule können Sie Ihre Steuerbelastung teils signifikant senken. 
  7. Stellen Sie im Falle eines Kapitalbezugs eine professionelle Bewirtschaftung des Kapitals sicher, um möglichst lange davon zu profitieren. Die Spezialistinnen und Spezialisten der SZKB unterstützen Sie gerne dabei.

Planen Sie Ihre Pensionierung mit der SZKB

Gerne beraten wir Sie bei all Ihren Anliegen rund im die Pensionierung in einem persönlichen Gespräch. So können Sie einen fundierten Entscheid treffen und sich umso mehr auf den dritten Lebensabschnitt freuen.

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