Erbschaftsberatung
Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr Vermögen dereinst wunschgemäss aufgeteilt wird, sollten Sie die nötigen Vorkehrungen treffen und Ihren letzten Willen frühzeitig festhalten. Dies gibt Ihnen das gute Gefühl, für die Ihnen nahestehenden Personen optimal vorgesorgt zu haben. Die Erbschaftsberatung der spezialisierten Beraterinnen und Berater unseres Vorsorgezentrums bietet Ihnen:
- Umfassende und kompetente Beratung im Ehegüter und Erbrecht
- Erarbeitung von Ehe- und / oder Erbverträgen
- Erstellung von Testamenten, Konkubinatsverträgen und Vorsorgeaufträgen
- Unterstützung in der korrekten Abwicklung von Erbvorbezügen / Schenkungen
- Ausführung von Willensvollstreckungsmandaten und Durchführung von Erbteilungen
Stundenansatz von CHF 250.00 (exkl. MwSt.) für Erbschaftsberatungen und Erbteilungen
Ab dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz ein erneuertes Erbrecht. Dadurch erhält der Erblasser mehr Handlungsspielraum bei der Regelung seines Nachlasses. Ein zentraler Punkt dabei ist die Anpassung der Pflichtteile - also jener Teile des Nachlasses, die einem nahen Angehörigen nicht via Testament entzogen werden können. Zudem gibt es Änderungen beim Erbvertrag.