BVG-Reform – was Sie konkret tun können
Ob mit oder ohne BVG-Reform – die Eigenverantwortung bleibt in jedem Fall wichtig. Wer seine Vorsorgesituation optimieren will, sollte das Heft selbst in die Hand nehmen.
Die Grundlage der individuellen Optimierung liegt in der privaten Vorsorge, genauer gesagt: der steuerbegünstigten Säule 3a. So nutzen Sie diese am besten:
- Schöpfen Sie die jährlichen Maximalbeträge aus, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben.
- Wenn Sie und Ihre Partnerin/Ihr Partner erwerbstätig sind: Zahlen Sie beide in die Säule 3a ein.
- Eröffnen Sie ab rund CHF 50‘000 ein neues Sparen 3-Konto – dies wird später einen gestaffelten Bezug ermöglichen, was steuerlich attraktiv ist.
- Investieren Sie in Wertschriften und profitieren Sie von langfristig erhöhten Renditechancen.
- Legen Sie eine Auszahlungsstrategie fest und vermeiden Sie steuerlich nachteilige Kumulationen.
Ein näherer Blick auf die Pensionskasse
Die allermeisten Pensionskassen bieten Leistungen an, die über das gesetzliche Minimum (BVG) hinausgehen. Auf diesem überobligatorischen Teil der Vorsorge sind Umwandlungssätze erlaubt, die tiefer sind als der gesetzliche BVG-Mindestumwandlungssatz von 6.8%. Sinkende Renten sind dabei schon seit Jahren die Realität. Um die eigene Rente zu erhöhen, muss das Altersguthaben, das die Basis für die Rentenberechnung bleibt, erhöht werden. Folgende zwei Möglichkeiten bieten sich dafür an:
Option 1: Wahlpläne nutzen
Vorausgesetzt, die eigene Pensionskasse bietet diese Option, kann mit einem Wahlplan der eigene Sparbeitrag (z.B. +1% oder +2%) freiwillig erhöht werden. Das Kapital wächst in kleinen Schritten stärker an; das Netto- und damit auch das steuerbare Einkommen wird reduziert. Wahlpläne können regelmässig gewechselt werden und enthalten keine Sperrfristen, was den Kapitalbezug angeht. Diese Option sollten Sie unbedingt prüfen.
Option 2: Freiwillige Einkäufe tätigen
Vorsorgelücken können auch durch zusätzliche Einzahlungen geschlossen werden. Solche Pensionskasseneinkäufe erhöhen das Alterskapital und können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die Steuerersparnis leistet einen nicht zu unterschätzenden Beitrag an den Ausbau der Altersvorsorge. Mit der (teilweisen) Kapitalauszahlung der Pensionskasse kann Umwandlungssätzen begegnet werden, die nicht den eigenen Erwartungen entsprechen. Anstelle der Rentenzahlungen treten die eigenverantwortliche Anlage und der Verzehr des Vermögens.