Digitale Vorsorge rechtzeitig an die Hand nehmen
Bereits zu Lebzeiten können Vorkehrungen zum digitalen Nachlass getroffen werden. Dies erleichtert dereinst den Angehörigen die Abwicklung.
Vorsorgen lohnt sich
Manche Menschen tun sich schwer mit dem Gedanken an den eigenen Tod und den damit verbundenen Nachlass, weshalb die notwendige Planung oftmals nicht stattfindet. Beim Thema der digitalen Hinterlassenschaft fehlt die Sensibilisierung häufig erst recht. Dies zum Nachteil der Angehörigen, die später beinahe detektivisch den digitalen Spuren des Verstorbenen nachgehen und Zugangsdaten zusammentragen müssen. Hinzu kommt, dass zahlreiche Dienstleister im Ausland angesiedelt sind und eine rechtliche Durchsetzung schwierig wäre. Immerhin: Bei Privatpersonen könnte im Rechtsfall der Konsumentenvertrag als Grundlage dienen. Dieser wiederum bestimmt das anwendbare Recht und den Gerichtsstand nach dem Wohnsitz des Nutzers. Bei allen juristischen Feinheiten wird eines klar: Wer eine weitsichtige digitale Nachlassplanung vornimmt, erleichtert seinen Angehörigen die dereinstige Abwicklung sehr.
So gehen Sie vor
Eine umfassende Planung Ihres persönlichen digitalen Nachlasses besteht aus verschiedenen Elementen. Gehen Sie deshalb schrittweise vor und beachten Sie folgende Empfehlungen:
- Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über alle digitalen Tätigkeiten und notieren Sie diese. Starten Sie mit den Zugangsdaten zur Hardware (Geräte wie Smartphone, Laptop, Tablet, externe Festplatten etc.).
- Vermerken Sie alsdann Ihre hauptsächlich verwendete E-Mail-Adresse, mit der das Zurücksetzen anderer Passwörter möglich ist. Neben dem Smartphone ist dies für die Erben der wichtigste Zugang, weil damit in der Regel die restlichen Accounts eingesehen werden können. Hinzu kommt, dass heutzutage oft auch Rechnungen per E-Mail verschickt werden, welche von den Erben im Todesfall beglichen werden müssen.
- Anschliessend können Sie alle weiteren Online-Accounts auflisten wie z.B. die Apple-ID, den Samsung-Account oder die Bezahllösung PayPal. Besonders im Auge haben sollten Sie jene Zugänge, für deren Lizenzen regelmässige Zahlungen getätigt werden und die über den Tod hinaus weiterlaufen würden – so lange, bis sie durch die Erben gekündigt werden (z.B. Microsoft, Spotify, Audible, Netflix, Dropbox oder Online-Medien).
- Des Weiteren ist es ratsam, die Zugänge zu Social-Media-Profilen aufzulisten. Die meisten Menschen nutzen mindestens eine der heute gängigen Plattformen (dazu gehören u.a. Instagram, Facebook, LinkedIn, Twitter, YouTube, TikTok). Aktuell kann bei Facebook oder Apple ein sogenannter Nachlasskontakt hinterlegt werden, beim Besitz eines Google-Kontos wiederum kann ein Kontoinaktivitäts-Manager bestimmt werden, der den Account löschen kann.
- Auch Accounts von Online-Warenhäusern (z.B. Zalando, Amazon oder eBay) können Sie gemäss Ihrem Konsumverhalten schriftlich festhalten.
- Generell sollten nicht mehr genutzte Accounts gelöscht werden.
- Wichtig: Wenn Sie all die gesammelten Zugangsdaten und Informationen physisch oder elektronisch festgehalten haben, müssen Sie diese sicher und vor unbefugtem Zugriff geschützt aufbewahren und Ihre Angehörigen entsprechend informieren. Dies kann zu Lebzeiten sein oder in Form eines Hinweises auf den Aufbewahrungsort innerhalb eines Testaments. Zwar gibt es auch Vererbungsdienste von verschiedenen Anbietern, welche die Zugriffsdaten den Erben zugänglich machen. Allerdings sollten Sie deren Qualität in Bezug auf die Sicherheit und die wirtschaftliche Solidität vorgängig gut prüfen.
- Überblick verschaffen über digitale Tätigkeiten
- Zugänge zur Hardware verzeichnen
- Haupt-E-Mail-Adresse vermerken
- Weitere Online-Accounts notieren (Microsoft, Apple-ID, PayPal etc.)
- Auflistung aller Abos und Lizenzen
- Social-Media-Profile aufnehmen
- Nachlasskontakt bei der Apple-ID und/oder Facebook hinterlegen
- Kontoinaktivitäts-Manager beim Google-Konto bestimmen
- Evtl. Accounts von Online-Warenhäusern auflisten
- Unbenutzte Accounts löschen
Wichtig
- Liste/Verzeichnis mit den Zugängen muss sicher aufbewahrt werden
- Angehörige entsprechend informieren