Entschädigungen
Gemäss Organisationsreglement gehört es zu den Aufgaben von Bankrat und Personalausschuss, die Entschädigungen der Organe festzulegen. Sie richten sich für die Geschäftsleitung nach dem Vergütungsreglement für die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie nach den Bestimmungen des Personalreglements und für den Bankrat nach dem Entschädigungsmodell für den Bankrat, das von der kantonsrätlichen Aufsichtskommission am 11. Dezember 2020 genehmigt wurde (§ 13 Abs. 1 lit. c und n des SZKB-Gesetz).
Entschädigungen an amtierende Organmitglieder
Bankrat
Gemäss dem per 01.01.2021 in Kraft getretenen Entschädigungsmodell für den Bankrat wurden für das Geschäftsjahr 2024 fixe Entschädigungen von insgesamt CHF 525'000 ausgerichtet. Die höchste fixe Entschädigung für ein Mitglied des Bankrates betrug CHF 155'000. An die Mitglieder des Bankrates und der Bankratsausschüsse wurden zudem Entschädigungen und Sitzungsgelder von insgesamt CHF 167'580 ausbezahlt. An den Bankrat werden keine Erfolgsbeteiligungen vergütet.
Geschäftsleitung
Im Geschäftsjahr 2024 belief sich die fixe Entschädigung für die Mitglieder der Geschäftsleitung auf gesamthaft CHF 1'834'461. Zusätzlich betrug die ausbezahlte Erfolgsbeteiligung für die Mitglieder der Geschäftsleitung im Berichtsjahr 2024 für das Geschäftsjahr 2023 CHF 1'212'832. Die ausbezahlte Gesamtvergütung der Geschäftsleitung im Berichtsjahr 2024 betrug somit CHF 3'047'293.
Ausblick
Zum 01.01.2025 wird für die Geschäftsleitung ein neues Vergütungsreglement eingeführt. Die Vergütung für die Geschäftsleitung besteht ab diesem Zeitpunkt aus einer fixen Entschädigung sowie einer variablen Erfolgskomponente. Die bisherige zusätzliche Erfolgskomponente für die Erreichung von strategischen Performancezielen entfällt.
Aus früheren Jahren besteht noch ein Anspruch auf zugeteilte, aufgeschobene Erfolgsbeteiligungen für strategische Performanceziele in Höhe von CHF 435'664. Diese aufgeschobenen Beträge werden gemäss den Anforderungen des FINMA-Rundschreibens 2010/01 «Vergütungssysteme» nur dann ausgezahlt, wenn kein Fehlverhalten des jeweiligen Geschäftsleitungsmitglieds vorliegt und der Geschäftsverlauf der Bank eine Auszahlung zulässt.
Zeitgleich mit der Einführung des neuen Vergütungsreglements wird ab 01.01.2025 auch die Methodik des Vergütungsberichts an die aktuellen Branchenstandards angepasst. Ab 2025 wird im Hinblick auf die Erfolgsbeteiligung nicht mehr die ausbezahlte, sondern die zugeteilte Erfolgskomponente ausgewiesen. Dies dient der besseren Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit der Vergütung über Jahre hinweg.
Um Transparenz zu gewährleisten und die Nachvollziehbarkeit zu fördern, wird die zugeteilte Erfolgsbeteiligung für das Berichtsjahr 2024 bereits im Geschäftsbericht 2024 ausgewiesen. Diese beträgt maximal CHF 1'275'000 und basiert noch auf dem aktuellen Vergütungsmodell. Die Differenz zwischen der ausbezahlten und der zugewiesenen Erfolgsbeteiligung entspricht dem aufgeschobenen Teil, dessen Auszahlung von den zuvor genannten Kriterien abhängt.
Revisionsstelle
Die PricewaterhouseCoopers AG (PwC) ist seit 1996 als Revisionsstelle der SZKB tätig. Der Mandatsleiter ist seit 2019 für das Revisionsmandat verantwortlich und zeichnet seit 2019 auch als leitender Revisor. Die Kosten für die Rechnungs- und Aufsichtsprüfung im Berichtsjahr 2024 betragen rund CHF 301'000.
Es bestehen institutionalisierte Prozesse in der Kommunikation zwischen Bankrat und Revisionsstelle. Die Kommunikation erfolgt sowohl schriftlich als auch mündlich.
Informationspolitik
Die SZKB verfolgt gegenüber der Öffentlichkeit und den Finanzmärkten eine offene Informationspolitik auf der Grundlage von Artikel 53 des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange AG vom 13.05.2024, in Kraft seit 01.09.2024. Die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Transparenz und Kontinuität wird mit der Herausgabe eines umfassenden Geschäftsberichts, eines Halbjahresberichts, eines Nachhaltigkeitsberichts, aber auch mit der Durchführung von alljährlich mindestens einer Medienorientierung unterstrichen.
Die wichtigsten Termine 2025
- Bekanntgabe des Jahresergebnisses 2024 an der Medienkonferenz: 30.01.2025
- Herausgabe des Geschäftsberichts 2024: 18.03.2025
- Behandlung des Geschäftsberichts (Jahresbericht und -rechnung) im Kantonsrat: 16.04.2025
- Herausgabe des Halbjahresberichts per 30. Juni 2025: 28.08.2025
- Medienmitteilung zum Halbjahresabschluss per 30.06.2025: 28.08.2025
- Abschluss des Geschäftsjahres: 31. Dezember 2025
Weitere Informationen und eine laufend aktualisierte Agenda finden Sie unter www.szkb.ch/medien.