Entschädigungen
Gemäss Organisationsreglement gehört es zu den Aufgaben von Bankrat und Personalausschuss, die Entschädigungen der Organe festzulegen. Sie richten sich für die Geschäftsleitung nach dem Vergütungsreglement für die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie nach den Bestimmungen des Personalreglements und für den Bankrat nach dem Entschädigungsmodell für den Bankrat, das von der kantonsrätlichen Aufsichtskommission am 11. Dezember 2020 genehmigt wurde (§ 13 Abs. 1 lit. c und n des SZKB-Gesetz).
Entschädigungen an amtierende Organmitglieder
Bankrat
Gemäss dem per 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Entschädigungsmodell für den Bankrat wurden für das Geschäftsjahr 2023 fixe Entschädigungen von insgesamt CHF 525'000 ausgerichtet. Die höchste fixe Entschädigung für ein Mitglied des Bankrates betrug CHF 155'000.
An die Mitglieder der Bankratsausschüsse wurden zudem Entschädigungen und Sitzungsgelder von insgesamt CHF 175'059 ausbezahlt.
An den Bankrat werden keine Erfolgsbeteiligungen vergütet.
Geschäftsleitung
Per 01.01.2023 wurde für die Geschäftsleitung ein neues Vergütungsreglement eingeführt. Dieses sieht eine höhere fixe Entschädigung zu Lasten der variablen Erfolgsbeteiligung vor.1 Die fixe Entschädigung für die Mitglieder der Geschäftsleitung betrug im Geschäftsjahr 2023 gesamthaft CHF 1'907'339.
Zusätzlich betrugen die auf dem bisherigen Vergütungsreglement basierenden Erfolgsbeteiligungen für die Mitglieder der Geschäftsleitung im Berichtsjahr CHF 2'059'375. In dieser Zahl ist der maximale jährliche Strategiebonus-Anspruch für die Strategieperiode 2019–2022 sowie die Schlussabrechnung auf Basis der gesetzten Ziele enthalten.2
Revisionsstelle
Die PricewaterhouseCoopers AG (PwC) ist seit 1996 als Revisionsstelle der SZKB tätig. Der Mandatsleiter ist seit 2019 für das Revisionsmandat verantwortlich und zeichnet seit 2019 auch als leitender Revisor. Die Kosten für die Rechnungs- und Aufsichtsprüfung im Berichtsjahr 2023 betragen rund CHF 340'000.
Es bestehen institutionalisierte Prozesse in der Kommunikation zwischen Bankrat und Revisionsstelle. Die Kommunikation erfolgt sowohl schriftlich als auch mündlich.
Informationspolitik
Die SZKB verfolgt gegenüber der Öffentlichkeit und den Finanzmärkten eine offene Informationspolitik auf der Grundlage von Artikel 53 des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange AG vom 3. November 2022, in Kraft seit 1. Mai 2023. Die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Transparenz und Kontinuität wird mit der Herausgabe eines umfassenden Geschäftsberichts, eines Halbjahresberichts, eines Nachhaltigkeitsberichts, aber auch mit der Durchführung von alljährlich mindestens einer Medienorientierung unterstrichen.
Die wichtigsten Termine 2024
- Bekanntgabe des Jahresergebnisses 2023 an der Medienkonferenz: 1. Februar 2024
- Herausgabe des Geschäftsberichts 2023: 22. März 2024
- Behandlung des Geschäftsberichts (Jahresbericht und -rechnung) im Kantonsrat: 24. April 2024
- Herausgabe des Halbjahresberichts per 30. Juni 2024: 30. August 2024
- Medienmitteilung zum Halbjahresabschluss per 30. Juni 2024: 30. August 2024
- Abschluss des Geschäftsjahres: 31. Dezember 2024
Weitere Informationen und eine laufend aktualisierte Agenda finden Sie unter www.szkb.ch/medien.
1 Analog der 2022 erfolgten Reduktion des variablen Anteils der Gesamtvergütung bei den Mitarbeitenden.
2 Die Schlussabrechnung der Strategieperiode 2019 – 2022 beinhaltet die Auszahlung der über die letzten 4 Jahre aufgeschobenen Strategiebonus-Anteile.
Dabei beträgt der jährlich aufgeschobene Teil 25% des zugewiesenen Strategiebonus.