Hypothek ablösen – so zügeln Sie Ihre Hypothek ganz einfach zur SZKB
Finanzierung Ihrer Immobilie zur Schwyzer Kantonalbank wechseln? Gemeinsam finden wir aus unserem attraktiven Angebot an Hypothekarprodukten die Lösung, die am besten zu Ihnen passt. Und: Wir kümmern uns für Sie um die Ablösung Ihrer Hypothek bei der alten Bank – damit Sie den Kopf frei haben, um Ihre Zukunft optimal zu gestalten.
Ihre Hypothek abzulösen, heisst: Sie wechseln das Hypothekarmodell und/oder den Anbieter Ihrer bestehenden Finanzierung. In diesem Zusammenhang haben Sie sicherlich viele Fragen – vor allem, wenn Sie Hypotheken mit verschiedenen Laufzeiten abgeschlossen haben.
Wir nehmen uns Ihrer Situation an und begleiten Sie bei jedem Schritt, sodass Sie bei der Ablösung oder Teilablösung Ihrer Hypothek minimalen Aufwand betreiben und gleichzeitig von attraktiven Konditionen bei der SZKB profitieren. Unser Ziel ist, die Lösung zu finden, die genau zu Ihren Bedürfnissen passt. Damit Sie auch in Zukunft glücklich in Ihrem Eigenheim wohnen und leben können.
Gerne zeigen wir Ihnen auf, wann ein Wechsel zur SZKB für Sie sinnvoll ist, und begleiten Sie in diesem Prozess mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise sowie attraktiven Hypothekarprodukten.
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Warum meine Hypothek ablösen und zur SZKB wechseln?
Es gibt verschiedene Gründe, aus denen eine Hypothekenablösung Sinn ergeben kann. Vielleicht läuft Ihre bestehende Hypothek bald aus und Sie suchen eine neue, passendere Finanzierung. Oder Sie nutzen bereits andere Produkte der SZKB und möchten auch noch die Hypothek zügeln, damit Sie alles unter einem Dach haben.
Bei der SZKB treffen Sie nicht nur auf attraktive Produkte und Konditionen, sondern auch auf eine ganzheitliche Beratung. Um Ihnen die besten Lösungen zu bieten, beziehen wir alle Aspekte Ihrer finanziellen Situation mit ein: von A wie Anlagen bis Z wie Zukunftspläne.
Wann sollte ich mir Gedanken zur Ablösung machen?
Abhängig vom bisherigen Anbieter, der Vertragslaufzeit Ihrer aktuellen Finanzierung und dem Hypothekarmodell (variable Hypothek, Festhypothek oder Rollover-Finanzierung) sind bei der Ablösung unterschiedliche Aspekte zu beachten.
Setzen Sie sich deshalb mindestens ein Jahr vor Ablauf ihres aktuellen Vertrags mit dem Thema Hypothek ablösen auseinander und suchen Sie das Gespräch mit der SZKB.
Hypothek einfach zur SZKB wechseln – in 3 Schritten
Zunächst besprechen wir Ihre finanzielle Gesamtsituation sowie die bisherige Finanzierung. Dazu benötigen wir nebst Informationen zu Ihrem Einkommen, Ihrem Vermögen und dem Objekt insbesondere auch Angaben zu Laufzeiten und Konditionen der bisherigen Bank. Diese finden sich beispielsweise in den bisherigen Kreditverträgen, die Sie am besten zum Gespräch mitbringen.
Anschliessend unterbreiten wir Ihnen eine Offerte, anhand derer wir gemeinsam die beste Lösung für Sie finden. Bis hierhin ist der Prozess für Sie komplett kostenlos und unverbindlich.
Sobald Sie sich für uns als neue Partnerin entschieden haben, können Sie die Verträge für die neue Finanzierung bei der SZKB unterzeichnen. Wir überlassen es Ihnen, ob Sie Ihren bisherigen Anbieter über die Kündigung der Hypothek selbst informieren möchten oder wir das übernehmen sollen.
Danach können Sie sich entspannt zurücklehnen, die SZKB löst die Hypothek bei der alten Bank für Sie ab: Das heisst, wir senden dem bisherigen Anbieter ein Ablöseversprechen, zahlen auf den Ablösetermin den Hypothekenbetrag und übernehmen die Schuldbriefe.
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FAQ: Die wichtigsten Fragen rund um das Ablösen der Hypothek
Je nachdem, wie lange Ihr aktueller Vertrag noch läuft, bieten sich Ihnen verschiedene Möglichkeiten:
«Meine Hypothek läuft in den nächsten 6 Monaten ab oder ich habe eine variable Hypothek.»
Prüfen Sie die Kündigungsfrist in Ihrem aktuellen Kreditvertrag. Wenn Sie diese einhalten, können Sie Ihre Hypothek ganz einfach und ohne zusätzliche Kosten wechseln.
«Meine Hypothek läuft in den nächsten 7–12 Monaten ab.»
Sie sind früh genug dran, um sich über eine neue Finanzierung zu informieren und die Konditionen für Ihre neue Hypothek zu vergleichen. Allenfalls lohnt es sich, Ihr neues Hypothekarprodukt schon frühzeitig zu fixieren, beispielsweise bei einem besonders attraktiven Zinsniveau. Dazu müssen Sie Ihre bestehende Hypothek noch nicht auflösen, denn die Ablösung erfolgt per Ablauftermin der bisherigen Finanzierung. Informieren Sie sich bei den SZKB Kundenberaterinnen und Kundenberatern, ob dies für Sie sinnvoll ist.
«Meine Hypothek läuft in den nächsten 2 Jahren ab.»
Bei der SZKB können Sie bis zu 2 Jahre im Voraus eine neue Hypothek abschliessen. Das heisst, sie können die Konditionen für Ihre Finanzierung bei der SZKB bereits bis zu 24 Monaten vor Inanspruchnahme fixieren und die Verträge für Ihre neue Hypothek bei uns unterzeichnen. So können Sie die aktuelle Finanzierung während dieser Zeit auslaufen lassen und haben aber bereits Gewissheit über die nachfolgende Lösung. Beachten Sie: Möchten Sie Ihre bestehende Festhypothek vorzeitig (also vor dem offiziellen Ablauftermin) kündigen, wird in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig – also eine Gebühr dafür, dass der Vertrag mit der bisherigen Bank früher aufgelöst wird als ursprünglich vereinbart. Lassen Sie sich deshalb beraten, ob und wann dies sinnvoll ist.
Es ist wichtig, dass Sie sich frühzeitig über die Kündigungsfristen Ihrer Bank informieren, denn: Je nach Anbieter und Hypothekarmodell gelten andere Bestimmungen. Die jeweilige Kündigungsfrist können Sie Ihrem Kreditvertrag entnehmen.
- Eine Festhypothek ist grundsätzlich erst auf das Ablaufdatum hin kündbar,
andernfalls fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an - Bei variablen Hypothekarmodellen liegt die Kündigungsfrist in der Regel bei
6 Monaten. - Bei Rollover-Finanzierungen ist die Frist abhängig von der gewählten Laufzeit
Welche Kosten für die Ablösung Ihrer Hypothek anfallen, hängt von der jeweiligen Restlaufzeit und den Vereinbarungen im Kreditvertrag ab.
Bei den meisten Banken gibt es eine Gebühr für die Rückzahlung der Hypothek, also quasi eine Aufwandsentschädigung an die bisherige Bank für die Ablösung der Hypothek. Der Betrag kann variieren, bei der SZKB liegt er beispielsweise bei CHF 250. Die Zahlung wird allerdings erst fällig, wenn alles bei der bisherigen Bank aufgelöst ist, also noch nicht bei einer allfälligen Teilablösung.
Insbesondere bei einer Festhypothek kann eine Vorfälligkeitsentschädigung an die bisherige Bank anfallen, wenn der Vertrag vorzeitig aufgelöst wird.
Am einfachsten funktioniert die Hypothekenablösung, wenn Sie nur eine Hy oder wenn Sie mehrere Hypotheken haben, die aber kurz hintereinander ablaufen. Dann können Sie den gesamten Schuldbetrag auf einmal von Ihrem bisherigen Anbieter zur SZKB zügeln.
Doch auch wenn Sie mehrere Hypotheken (also Tranchen) mit weiter auseinander liegenden Ablaufdaten haben, können Sie für einen Teil schon mal den Anbieter wechseln: Es kommt zur sogenannten Teilablösung. In diesem Fall wird der bisherige Schuldbrief in der Regel
zweigeteilt, da nun nicht mehr die gesamte Schuld bei einem Anbieter liegt, sondern je anteilig bei zwei Banken. Dieses Vorgehen nennt sich Schuldbrief-Splitting und muss notariell beurkundet werden. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Schritt und koordinieren den entsprechenden Auftrag für Sie mit dem Notariat.
Beispiel
Sie haben bei Bank X eine Festhypothek über CHF 1 Mio., die in 9 Monaten ausläuft. Eine weitere über CHF 300'000 beim selben Anbieter läuft erst in 3 Jahren aus. Die eine Hypothek können Sie nach Ablauf der 9 Monate im Zuge einer Teilablösung schon mal zur SZKB wechseln, die andere läuft noch 3 Jahre bei Bank X weiter. Im Schuldbrief-Splitting werden die Schuldbriefe so angepasst, dass CHF 1 Mio. bei der SZKB sind, CHF 300'000 weiterhin bei Bank X. Nach Ablauf der zweiten Tranche können Sie wiederum entscheiden, ob Sie auch diese Hypothek ablösen wollen – jetzt können Sie auch den Restbetrag noch zur
SZKB zügeln und haben dann wieder alles unter einem Dach.
Die Ablösung Ihrer Hypothek will gut geplant sein. Wir freuen uns, wenn wir Sie dabei begleiten dürfen.
Schritt 1: Finanzielle Bedürfnisse abklären
Machen Sie sich Gedanken zu Ihren aktuellen und zukünftigen finanziellen Bedürfnissen und Plänen. Wird Ihr Finanzierungsbedarf steigen, beispielsweise wegen einer Renovation? Oder steht vielleicht eine Veränderung beim Einkommen an aufgrund einer bevorstehenden Pensionierung?
Schritt 2: Aktuellen Hypothekenvertrag überprüfen
Informieren Sie sich frühzeitig über die Laufzeiten und Kündigungsfristen Ihrer Hypotheken, über anfallende Gebühren und die Bedingungen für einen allfälligen frühzeitigen Ausstieg aus dem Vertrag.
Schritt 3: SZKB kontaktieren
Treten Sie mit uns in Kontakt, damit wir in einem ersten unverbindlichen Gespräch Ihre Ausgangslage und Bedürfnisse besprechen können. Dazu brauchen wir Informationen zu Ihnen und Ihrer finanziellen Situation (Einkommen und Vermögen) sowie Angaben zum Objekt. Ausserdem interessiert uns, wie Ihre Immobilie aktuell finanziert ist. Am einfachsten ist es, wenn Sie alle relevanten Unterlagen zum Gespräch mitbringen.
Mit diesen Dokumenten sind Sie perfekt für das Beratungsgespräch bei der SZKB vorbereitet:
- Zur Einkommenssituation- und Vermögenssituation: Lohnausweis(e) und
Bankauszüge oder Steuererklärung - Zum Eigenheim: Grundbuchauszug oder damaliger Kaufvertrag
- Zur bisherigen Finanzierungslösung: bisherige Kreditverträge
Schritt 4: Offerte erhalten & besprechen
Auf Basis des Beratungsgesprächs erstellen wir Ihnen eine Offerte, die wir detailliert mit Ihnen besprechen. Dabei gehen wir auch auf die verschiedenen Hypothekarprodukte ein und schauen uns an, welche davon am besten zu Ihren Bedürfnissen passen. Bis hierhin ist alles unverbindlich, Sie können in Ruhe Fragen stellen, sich besprechen und einen Entscheid fällen.
Schritt 5: Bestehende Hypothek kündigen
Sobald Sie sich für die SZKB entschieden haben, startet der Ablöseprozess. Dazu kündigen Sie zunächst die aktuelle Hypothek oder warten das Ende der Laufzeit Ihrer Festhypothek ab.
Schritt 6: Neue Hypothek abschliessen
Sie unterzeichnen die Verträge für die neue Finanzierung bei der SZKB. Wir treten dann mit der bisherigen Bank in Kontakt und geben ein sogenanntes Ablöseversprechen ab.
Schritt 7: Ablösung der Hypothek
Die Hypothek gilt offiziell als abgelöst, sobald die SZKB die Zahlung des entsprechenden Schuldbetrags an die bisherige Bank vorgenommen und die Schuldbriefe erhalten hat.
Schritt 7b: Schuldbrief-Splitting beim Notariat
Falls vorerst nur eine Teilablösung stattfindet und der Restbetrag erst später abgelöst werden kann, muss das sogenannte Schuldbrief-Splitting beim Notariat beurkundet werden. Wir kümmern uns dabei um alles im Vorfeld, Sie müssen nur noch beim Notariat unterschreiben.
Beim Verkauf kommt es nicht zum Ablösen der Hypothek. Diese wird entweder auf Ihr allfälliges neues Wohneigentum oder die Käuferschaft übertragen – oder aber gänzlich aufgelöst, indem Sie den Vertrag kündigen und den Hypothekenbetrag zurückzahlen.