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Staatsgarantie

Alles zur umfassenden Staatsgarantie durch den Kanton Schwyz

Die Schwyzer Kantonalbank geniesst eine umfassende Staatsgarantie durch den Kanton Schwyz.

Die Schwyzer Kantonalbank geniesst eine umfassende Staatsgarantie durch den Kanton Schwyz.

Unbeschränkte Staatsgarantie

Die Schwyzer Kantonalbank (SZKB) kennt gemäss § 7 des Gesetzes über die Schwyzer Kantonalbank (SZKB-Gesetz) grundsätzlich die unbeschränkte Staatsgarantie des Kantons Schwyz. Die Staatsgarantie bedeutet somit, dass der Kanton Schwyz für alle Verbindlichkeiten der SZKB aufkommen muss, sofern die eigenen Mittel der Bank nicht ausreichen. Dem Anleger wird somit eine 100%-ige Rückerstattungsgarantie gewährt.

Von der Staatsgarantie erfasst sind namentlich folgende Gelder und Vorsorgeguthaben der 2. und 3. Säule:

  • Sämtliche Kundengelder bei der SZKB (Privatkonten, Sparkonten, etc.)
  • Kassenobligationen und Festgelder der SZKB
  • Obligationenanleihen der SZKB
  • Sparen 3-Konten und Freizügigkeitskonten bei der SZKB (indirekt über die Stiftung Sparen 3 und die Freizügigkeitsstiftungen Swisscanto und SZKB)

Nicht unter die Staatsgarantie fallen Wertschriftenanlagen, die in Kundendepots bei der SZKB verwahrt werden. Diese sind jedoch bereits gemäss Art. 37d des schweizerischen Bankgesetzes über Banken und Sparkassen zu Gunsten des Kunden ausgesondert und stehen den Kunden direkt zu.

Die SZKB verfügt über eine sehr starke Eigenmittelausstattung und ihr Eigenkapital übersteigt das gesetzlich vorgesehene Minimum deutlich. Diese starke Substanz erhöht die Sicherheit und stärkt das Vertrauen in die Bank zusätzlich. Details zur aktuellen Höhe des Eigenkapitals enthält der Geschäftsbericht.

    Ja, Guthaben bei der Schwyzer Kantonalbank sind durch die Einlagesicherung gesichert. Die Einlagensicherung schützt Guthaben auf Konten von Privat- und Firmenkunden im Konkurs einer Bank oder eines Wertpapierhauses. Die Sicherung ist gesetzlich geregelt. Die Sicherung ist auf höchstens CHF 100 000 pro Kunde und Institut beschränkt. Mehrere Konten werden zusammengezählt. esisuisse garantiert die Deckung der gesicherten Guthaben im Rahmen der Selbstregulierung der Schweizer Banken und Wertpapierhäuser.

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