Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten.
(Jene natürliche Personen, welche die Gesellschaft kontrollieren/beherrschen)
1. Wirtschaftlich Berechtigte
2. Wirtschaftlich Berechtigte
3. Wirtschaftlich Berechtigte
4. Wirtschaftlich Berechtigte
Kapitaleinzahlungsbestätigung
Die Bestätigung wird in 2-facher Ausführung an den Eröffner zugestellt.
Freigabe
Das Kapital wird nach erfolgter Gründung der Firma und Einreichen des entsprechenden Handelsregisterauszugs auf das neu zu eröffnende Firmenkonto bei der Schwyzer Kantonalbank freigegeben, vorausgesetzt die
Kundenbeziehung konnte regulatorisch konform eröffnet werden.
GebührenDie Gebühr für die Eröffnung und Führung des Kapitaleinzahlungskontos in der Höhe von CHF 250.00 wird direkt dem
Konto belastet.
Wird das Kapital nach Gründung nicht auf ein Firmenkonto bei der Schwyzer Kantonalbank übertragen, so beträgt die Gebühr mindestens CHF 1'000.00