Es wird der nachfolgende Kapitalbetrag einbezahlt, wobei keine Bareinzahlungen akzeptiert werden. Nach erfolgreicher Prüfung des vorliegenden Auftrags teilt die Schwyzer Kantonalbank der Gesellschaft die Nummer des Kapitaleinzahlungskontos mit.
Kapitaleinzahlungsbestätigung
Die Bestätigung wird in 2-facher Ausführung an die Gesellschaft zugestellt.
Freigabe
Das Kapital wird nach erfolgter Kapitalerhöhung oder Nach-/Vollliberierung und Einreichen der entsprechenden Unterlagen (Handelsregisterauszug sowie beim Agio mittels Kopie des öffentlich
beurkundeten Generalversammlungs- und/oder Verwaltungsratsbeschlusses) auf folgendes Firmenkonto bei der Schwyzer Kantonalbank freigegeben.
Gebühren
Die Gebühr für die Eröffnung und Führung des Kapitaleinzahlungskontos in der Höhe von CHF 250.00 wird direkt dem Konto belastet. Wird das Kapital nach Gründung nicht auf
ein Firmenkonto bei der Schwyzer Kantonalbank übertragen, so beträgt die Gebühr mindestens CHF 1'000.00.