Finanzdienstleistungsgesetz
Informationen für Kundinnen und Kunden der Schwyzer Kantonalbank (SZKB)
Das Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Mit den Bestimmungen des Gesetzes sollen unter anderem der Anlegerschutz und der schweizerische Finanzplatz gestärkt werden.
Die SZKB untersteht dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (BankG) und wird von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt.
Kontaktinformationen SZKB
Schwyzer Kantonalbank
Bahnhofstrasse 3
6431 Schwyz
+41 (0)58 800 20 20
Kontaktinformationen FINMA
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
3003 Bern
+41 (0)31 327 91 00
Wir arbeiten täglich daran, Ihnen passende Finanzdienstleistungen und Finanzinstrumente anzubieten. Sollten wir Ihre Erwartungen einmal nicht erfüllen, kontaktieren Sie bitte Ihren Kundenberater oder Ihre Kundenberaterin bei der SZKB.
Sollte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, haben Sie die Möglichkeit beim Schweizerischen Bankenombudsman ein Vermittlungsverfahren einzuleiten. Der Bankenombudsman setzt für sein Aktivwerden voraus, dass der Kunde bei der Bank
schriftlich reklamiert hat und die Bank die Möglichkeit hatte, zur Reklamation Stellung zu nehmen.
Schweizerischer Bankenombudsman
Bahnhofplatz 9
Postfach
8021 Zürich
Geschäfte mit Finanzinstrumenten enthalten neben Chancen auch Risiken. Die Broschüre "Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten" enthält Informationen zu den typischen Finanzdienstleistungen und den Merkmalen und Risiken von Finanzinstrumenten. Machen Sie sich mit diesen vor Vertragsabschluss bzw. vor Inanspruchnahme der Dienstleistung vertraut und wenden Sie sich mit Fragen an Ihren Kontakt bei der SZKB. Auf Ihren Wunsch hin stellen wir Ihnen gerne eine physische Ausgabe der Broschüre zur Verfügung.
Mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen und den Geschäften mit Finanzinstrumenten fallen Kosten und Gebühren von der SZKB sowie von involvierten Drittparteien an. Eine Übersicht der Konditionen der SZKB finden Sie in folgender Broschüre:
Für viele Finanzinstrumente (ausgenommen sind unter anderem Aktien) muss vom Ersteller von Gesetzes wegen ein Basisinformationsblatt (BIB) erstellt werden. Dieses enthält Angaben, die wesentlich sind, damit Anlegerinnen und Anleger eine fundierte
Anlageentscheidung treffen und unterschiedliche Finanzinstrumente miteinander vergleichen können. Dabei handelt es sich nicht um Werbung. Das BIB enthält insbesondere Angaben zu folgenden Themen:
- Name des Finanzinstruments und Identität des Erstellers;
- Art und Merkmale des Finanzinstruments;
- Risiko und Renditeprofil des Finanzinstruments unter Angabe des höchsten Verlusts, der den Anlegerinnen und Anlegern auf dem unterlegten Kapital droht;
- Kosten des Finanzinstruments;
- Mindesthaltedauer und Handelbarkeit des Finanzinstruments;
- Informationen über die mit dem Finanzinstrument verbundenen Bewilligungen und Genehmigungen.
Sie können das BIB kostenlos abrufen oder über Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater beziehen.
Die Ausführungsgrundsätze der Schwyzer Kantonalbank (SZKB) beinhalten die getroffenen Massnahmen der SZKB zur Erzielung der bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen zum Zweck des Erwerbs oder der Veräusserung von Finanzinstrumenten.
Die SZKB ist bestrebt, ihre Geschäftstätigkeit so zu gestalten, dass die Interessen der Kundinnen und Kunden, der SZKB und ihrer Mitarbeitenden möglichst gleichgerichtet sind. Aufgrund der Tätigkeit als Universalbank können Interessenkonflikte jedoch nicht immer vermieden werden. Die SZKB informiert deshalb wie folgt über Arten, Umgang sowie Massnahmen zur Verminderung daraus resultierender Risiken.