Medienmitteilung
17. April 2025
Konjunktur & Wirtschaft

Geschäftsbericht 2024 des Bürgschaftsfonds

Der 1943 gegründete Bürgschaftsfonds des Kantons Schwyz bürgt für Privatpersonen und Unternehmen ein, die einen Kredit bei der Schwyzer Kantonalbank (SZKB) aufnehmen möchten. Er unterstützt Kreditnehmer, die nicht über ausreichende Eigenmittel und bankfähige Sicherheiten verfügen. Per Ende 2024 waren das 345 Bürgschaften in der Höhe von CHF 32.9 Mio.

Solide Geschäftsentwicklung

Der Bürgschaftsfonds des Kantons Schwyz behandelte im Jahr 2024 deutlich mehr Anträge als im Vorjahr. Insgesamt wurden 72 Gesuche mit einem Gesamtvolumen von CHF 9.7 Mio. bewilligt: 41 reine Bürgschaften im Gesamtbetrag von CHF 5.6 Mio. und 31 ergänzende Bürgschaften von Total CHF 4.2 Mio. Das entspricht durchschnittlich CHF 135‘343 pro Gesuch. 2024 wurden erstmals 22 Bürgschaften im Umfang von CHF 866‘000 für energetische Finanzierungen gewährt (Handschlag-Hypotheken). Per Ende 2024 belief sich das Total der 345 eingegangenen Bürgschaftsverpflichtungen auf CHF 32.9 Mio. Die für weitere Bürgschaften verfügbaren Mittel belief sich per 31.12.2024 auf CHF 20.9 Mio.

Erfreuliches Jahresergebnis

Aufgrund der erfreulichen Börsenentwicklung im 2024 konnte ein Bruttoertrag von CHF 2.7 Mio. erzielt werden. Die Verluste aus Bürgschaften konnten mit CHF 67‘860 tief gehalten werden. Nach Rückstellungen und Zuweisungen an die Reserven resultiert ein Jahresgewinn von CHF 197‘436.
Die Nachfrage nach neuen Bürgschaften konnte im Berichtsjahr erneut ohne Veränderung des Stammkapitals gewährleistet werden. Die Bilanzsumme hat sich um CHF 493'836 auf CHF 28.7 Mio. erhöht.

Mit 10% Eigenkapital zum Eigenheim

In der Regel wird für die Finanzierung von Wohneigentum 20% Eigenkapital verlangt. Mit dem Bürgschaftsfonds reduzieren sich diese einzubringenden Kapitalien um die Hälfte. Gerade für jüngere Eigenheimkäufer bringt dies erhebliche Vorteile. Durch die ergänzende Bürgschaft müssen Eigenheimkäufer lediglich 10% der Kaufsumme einbringen, die andere Hälfte der Eigenmittel wird durch den Bürgschaftsfonds sichergestellt. Der Bürgschaftsbetrag ist innert 20 Jahren zurückzuzahlen. Für diese Leistung in Form einer Zusatzsicherheit bezahlt der Kreditnehmer einmalig eine Provision von 1.5%. Die Voraussetzungen für den Erhalt einer Bürgschaft sind einfach: Der Kreditnehmer muss im Kanton Schwyz wohnen, das zu finanzierende Objekt muss sich ebenfalls dort befinden und die SZKB muss das Kreditgesuch positiv bewerten.

Mediensprecher Schwyzer Kantonalbank
Mediensprecher Schwyzer Kantonalbank

 

Daniel Slongo

Marketing & Kommunikation

 

Schwyzer Kantonalbank
Bahnhofstrasse 3
Postfach
6431 Schwyz

 

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