Geschäftsbericht 2023 des Bürgschaftsfonds
Der 1943 gegründete Bürgschaftsfonds des Kantons Schwyz geht Bürgschaften für Privatpersonen und Unternehmen ein, die einen Kredit bei der Schwyzer Kantonalbank (SZKB) aufnehmen möchten. Der Fonds unterstützt Kreditnehmer, die nicht über ausreichende Eigenmittel und bankfähige Sicherheiten verfügen. Der Fonds bürgt per Ende 2023 für Total 379 Bürgschaften in der Höhe von CHF 31.4 Mio.
Solide Geschäftsentwicklung
Der Bürgschaftsfonds des Kantons Schwyz behandelte im Jahre 2023 leicht weniger Anträge als im Vorjahr. Das Gesamtvolumen der 2023 neu bewilligten 38 Gesuche belief sich auf CHF 8’027’173. Der Durchschnittsbetrag pro Gesuch lag bei CHF 211’241. Es wurden 14 Anträge für reine Bürgschaften, welche in der Regel an KMU-Betriebe gewährt werden, mit einem Gesamtbetrag von CHF 4‘994’000 bewilligt. Ergänzende Bürgschaften wurden 24 mit einem Totalbetrag von CHF 3’033’173 abgegeben. Diese werden zu einem grossen Teil im Zusammenhang mit weitergehenden privaten und gewerblichen Hypothekarfinanzierungen gewährt.
Per Ende 2023 belief sich das Total der 379 Bürgschaftsverpflichtungen auf CHF 31‘387‘606. Der Anteil der reinen Bürgschaften liegt bei CHF 17’125’800, der Anteil der ergänzenden Bürgschaften bei CHF 14‘261‘806.
Erfreuliches Jahresergebnis
Aufgrund der erfreulichen Börsenentwicklung konnte 2023 ein Bruttoertrag von CHF 2’331’034 erzielt werden. Es waren im Jahr 2023 keine Verluste aus Bürgschaften zu verzeichnen. Nach Rückstellungen und Zuweisungen an die Reserven resultiert ein Jahresgewinn von CHF 200’897.
Stabile Bilanzverhältnisse
Die Nachfrage nach neuen Bürgschaften konnte im Berichtsjahr erneut ohne Veränderung des Stammkapitals gewährleistet werden. Die Bilanzsumme hat sich um CHF 1’150’897 auf CHF 28’249’911 erhöht. Stammkapital und Reserven (inkl. Jahresgewinn) betrugen per Ende 2023 CHF 27‘216‘991.
Mit 10% Eigenkapital zum Eigenheim
In der Regel wird für die Finanzierung von Wohneigentum 20% Eigenkapital verlangt. Mit dem Bürgschaftsfonds reduzieren sich die mindestens einzubringenden Kapitalien um die Hälfte. Gerade für jüngere Eigenheimkäufer bringt dies erhebliche Vorteile. Durch die ergänzende Bürgschaft müssen Eigenheimkäufer lediglich 10% der Kaufsumme einbringen, die andere Hälfte der Eigenmittel wird durch den Bürgschaftsfonds sichergestellt. Der Bürgschaftsbetrag ist innert 20 Jahren zurückzuzahlen. Für diese Leistung in Form einer Zusatzsicherheit bezahlt der Kreditnehmer einmalig eine Provision von 1.5%. Die Voraussetzungen für den Erhalt einer ergänzenden Bürgschaft sind einfach: Der Kreditnehmer muss im Kanton Schwyz wohnen, das zu finanzierende Objekt muss sich ebenfalls dort befinden und die SZKB muss das Kreditgesuch positiv bewerten.