Medienmitteilung
11. April 2019
Finanzieren

Jahresbericht des Bürgschaftsfonds publiziert

Der Bürgschaftsfonds des Kantons Schwyz erzielte 2018 einen Jahresgewinn von CHF 108'804. Ein Dämpfer beim Wertschriftenerfolg konnte dank höherem Zinsertrag/Dividenden, Aufwertungen auf Wertschriften und der Auflösung von Rückstellungen kompensiert werden.

Der 1943 gegründete Bürgschaftsfonds des Kantons Schwyz (Bürgschaftsfonds) geht Bürgschaften für Privatpersonen und Unternehmen ein, die einen Kredit bei der Schwyzer Kantonalbank aufnehmen möchten. Er eignet sich für interessierte Kreditnehmer aus dem Kanton Schwyz, die nicht über ausreichende Eigenmittel und bankfähige Sicherheiten verfügen. Die Geschäftsführung und Verwaltung wird von der SZKB wahrgenommen.

Rückgang der bewilligten Gesuche und des Gesamtvolumens

Der Bürgschaftsfonds behandelte 2018 leicht weniger Anträge als im Vorjahr. Die Anzahl der bewilligten Gesuche reduzierte sich auf 49 (Vorjahr 54). Das Gesamtvolumen betrug CHF 4'307'766 (Vorjahr CHF 5'921'562). 2018 wurden 10 (Vorjahr 15) Anträge für reine Bürgschaften, die in der Regel an KMU-Betriebe gewährt werden, mit einem Gesamtbetrag von CHF 1'255'000 (Vorjahr CHF 2'590'000) bewilligt. Ergänzende Bürgschaften wurden wie im Vorjahr 39 mit einem Totalbetrag von CHF 3‘052‘766 (Vorjahr CHF 3‘331‘562) abgegeben, die zu einem grossen Teil im Zusammenhang mit weitergehenden privaten und gewerblichen Hypothekarfinanzierungen gewährt werden.

Tieferer Jahresgewinn

Der Wertschriftenerfolg verzeichnete wegen der negativen Marktentwicklung an den Börsen einen Dämpfer. Dank höherem Zinsertrag/Dividenden, Aufwertungen auf Wertschriften und der Auflösung von Rückstellungen konnte ein Jahresgewinn von CHF 108'804 (Vorjahr CHF 193'537) erzielt werden.

Stabile Bilanzverhältnisse

Die Nachfrage nach neuen Bürgschaften konnte im Berichtsjahr erneut ohne Veränderung des Stammkapitals befriedigt werden. Die Bilanzsumme reduzierte sich um CHF 268'681 auf CHF 27‘600'272. Das Stammkapital und die Reserven (inkl. Jahresgewinn) betrugen per Ende 2018 CHF 26'856'084 (Vorjahr CHF 26'747'280).

Mit 10% Eigenkapital zum Eigenheim

In der Regel wird für die Finanzierung von Wohneigentum 20% Eigenkapital verlangt. Mit dem Bürgschaftsfonds reduzieren sich die mindestens einzubringenden Kapitalien um die Hälfte. Gerade für jüngere Eigenheimkäufer bringt dies erhebliche Vorteile. Durch die ergänzende Bürgschaft müssen Eigenheimkäufer lediglich 10% der Kaufsumme einbringen, die andre Hälfte der Eigenmittel wird durch den Bürgschaftsfonds übernommen. Während der nächsten 20 Jahre ist dieser zusätzliche Betrag zurückzuzahlen. Für diese Leistung in Form einer Zusatzsicherheit bezahlt der Kreditnehmer einmalig eine Provision von 1.5%. Die Voraussetzungen für den Erhalt einer ergänzenden Bürgschaft sind einfach: Der Kreditnehmer muss im Kanton Schwyz wohnen, das zu finanzierende Objekt muss sich ebenfalls dort befinden und die SZKB muss das Kreditgesuch positiv bewerten.

Mediensprecher
Mediensprecher

 

Matthias Zettel

Leiter Marketing & Kommunikation

 

Schwyzer Kantonalbank
Bahnhofstrasse 3
Postfach
6431 Schwyz

 

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