13 Berichterstattung über nicht-finanzielle Belange gemäss OR
OR Art. | Ort der Offenlegung |
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Der Bericht über nichtfinanzielle Belange gibt... | |
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Art. 964b Abs. | Rechenschaft über CO2-Ziele | 6.2 CO2-Bilanz (Treibhausgasbilanz) |
Art. 964b Abs. | Rechenschaft über Sozialbelange | 5 Nachhaltigkeit im Bereich Soziales |
Art. 964b Abs. | Rechenschaft über Arbeitnehmerbelange | 5 Nachhaltigkeit im Bereich Soziales |
Art. 964b Abs. | Rechenschaft über die Achtung der Menschenrechte | 6.8 Beschaffungswesen |
Der Bericht enthält diejenigen Angaben, ... | |
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Art. 964b Abs. 1 | welche zum Verständnis des Geschäftsverlaufs erforderlich sind | Geschäftsbericht Nachhaltigkeitsbericht |
Art. 964b Abs. 1 | welche zum Verständnis Lage des Unternehmens erforderlich sind | Geschäftsbericht Nachhaltigkeitsbericht |
Art. 964b Abs. 1 | welche zum Verständnis der Auswirkungen seiner Tätigkeit auf den Bereich ... erforderlich sind | |
Bereich CO2-Ziele | 6 Nachhaltigkeit im Betrieb und bei der Beschaffung | |
Bereich Sozialbelange | 5 Nachhaltigkeit im Bereich Soziales | |
Bereich Achtung der Menschenrechte | 6.8 Beschaffungswesen | |
Bereich Bekämpfung der Korruption | 6.8 Beschaffungswesen 7.3 Korruptions- und Geldwäschereibekämpfung |
Der Bericht umfasst insbesondere... | |
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Art. 964b Abs. 2 Ziffer 1 | eine Beschreibung des Geschäftsmodells | Geschäftsbericht |
Art. 964b Abs. 2 Ziffer 2 | eine Beschreibung der in Bezug auf die Belange gemäss Absatz 1 verfolgten Konzepte, einschliesslich der angewandten Sorgfaltsprüfung | |
Bereich CO2-Ziele | CO2-Bilanz (Treibhausgasbilanz) | |
Bereich Sozialbelange | 5 Nachhaltigkeit im Bereich Soziales | |
Bereich Achtung der Menschenrechte | 6.8 Beschaffungswesen 11.2 Berücksichtigung lokaler Unternehmen, Institutionen und Vereine | |
Bereich Bekämpfung der Korruption | 6.8 Beschaffungswesen 7.3 Korruptions- und Geldwäschereibekämpfung | |
Art. 964b Abs. 2 Ziffer 3 | eine Darstellung der zur Umsetzung dieser Konzepte ergriffenen Massnahmen sowie eine Bewertung de Wirksamkeit dieser Massnahmen | |
Bereich CO2-Ziele | 6 Nachhaltigkeit im Betrieb und bei der Beschaffung | |
Bereich Sozialbelange | 5 Nachhaltigkeit im Bereich Soziales | |
Bereich Achtung der Menschenrechte | 6.8 Beschaffungswesen 11.2 Berücksichtigung lokaler Unternehmen, Institutionen und Vereine | |
Bereich Bekämpfung der Korruption | 6.8 Beschaffungswesen 7.3 Korruptions- und Geldwäschereibekämpfung | |
Art. 964b Abs. 2 Ziffer 4 | eine Beschreibung der wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit den Belangen gemäss Absatz 1 sowie der Handhabung dieser Risiken durch das Unternehmen; massgebend sind Risiken, | |
a. die sich aus der eigenen Geschäftstätigkeit des Unternehmens ergeben und | 2.5 ESG-bezogenes Risikomanagement Geschäftsbericht | |
b. wenn dies relevant und verhältnismässig ist, die sich aus seinen Geschäftsbeziehungen, Erzeugnissen oder Dienstleistungen ergeben; | Keine Informationen verfügbar. Aktuell hat die SZKB lediglich erste Schätzungen über die von ihr finanzierten CO2-Emissionen. Die SZKB prüft in den nächsten ein bis zwei Jahren, wie die entsprechende Datenqualität verbessert werden kann. | |
Art. 964b Abs. 2 Ziffer 5 | die für die Unternehmenstätigkeit wesentlichen Leistungsindikatoren in Bezug auf die Belange gemäss Absatz 1. | |
Bereich CO2-Ziele | CO2-Bilanz (Treibhausgasbilanz) | |
Bereich Sozialbelange | 5.1 Relevanz des Themas für die SZKB | |
Bereich Achtung der Menschenrechte | 6.8 Beschaffungswesen | |
Bereich Bekämpfung der Korruption | 6.8 Beschaffungswesen 7.3 Korruptions- und Geldwäschereibekämpfung |
OR Art. | Ort der Offenlegung |
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Die Unternehmen führen ein Managementsystem und legen darin Folgendes fest | |
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Art. 964k Abs. 1 Ziffer 1 | die Lieferkettenpolitik für möglicherweise aus Konflikt- und Hochrisikogebieten stammende Mineralien und Metalle; | Nicht zutreffend. Die SZKB führt weder Mineralien oder Metalle aus Konflikt- und Hochrisikogebieten ein, noch bearbeitet sie solche. |
Art. 964k Abs. 1 Ziffer 2 | die Lieferkettenpolitik für Produkte oder Dienstleistungen, bei denen ein begründeter Verdacht auf Kinderarbeit besteht; | 6.8 Beschaffungswesen |
Art. 964k Abs. 1 Ziffer 3 | ein System, mit dem die Lieferkette zurückverfolgt werden kann. | 6.8 Beschaffungswesen |
Art. 964k Abs. 2 | Sie ermitteln und bewerten die Risiken schädlicher Auswirkungen in ihrer Lieferkette. Sie erstellen einen Risikomanagementplan und treffen Massnahmen zur Minimierung der festgestellten Risiken. | 6.8 Beschaffungswesen |
Art. 964k Abs. 3 | Sie lassen die Einhaltung der Sorgfaltspflichten bezüglich der Mineralien und Metalle durch eine unabhängige Fachperson prüfen. | Nicht zutreffend. Die SZKB führt weder Mineralien oder Metalle aus Konflikt- und Hochrisikogebieten ein, noch bearbeitet sie solche. |