Entschädigungen und Beteiligungen
Gemäss Organisationsreglement gehört es zu den Aufgaben von Bankrat und Personalausschuss, die Entschädigungen der Organe festzulegen. Sie richten sich für die Geschäftsleitung nach dem Vergütungsreglement für die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie nach den Bestimmungen des Personalreglements und für den Bankrat nach dem Entschädigungsmodell für den Bankrat, das von der kantonsrätlichen Aufsichtskommission am 11. Dezember 2020 genehmigt wurde (§ 13 Abs. 1 lit. c und n des SZKB Gesetzes).
Entschädigungen an amtierende Organmitglieder
Gemäss dem per 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Entschädigungsmodell für den Bankrat wurden für das Geschäftsjahr 2022 fixe Entschädigungen von insgesamt CHF 525'000 ausgerichtet. Die höchste fixe Entschädigung für ein Mitglied des Bankrates betrug CHF 155'000.
An die Mitglieder der Bankratsausschüsse wurden zudem Entschädigungen und Sitzungsgelder von insgesamt CHF 160'039 ausbezahlt.
An den Bankrat werden keine Erfolgsbeteiligungen vergütet.
Die fixe Entschädigung für die Mitglieder der Geschäftsleitung betrug im Geschäftsjahr 2022 gesamthaft CHF 1'384'500.
Zusätzlich betrugen die Erfolgsbeteiligungen für die Mitglieder der Geschäftsleitung im Berichtsjahr CHF 1'178'125*. In dieser Zahl ist der maximale jährliche Strategiebonus-Anspruch für die Strategieperiode 2019–2022 enthalten. Am Ende der Strategieperiode erfolgt die Schlussabrechnung auf Basis der gesetzten Ziele. Je nach Zielerreichungsgrad kann eine Reduktion des Strategiebonus-Anspruchs erfolgen.
* In dieser Zahl sind die Erfolgsbeteiligungen von vier Mitgliedern der Geschäftsleitung enthalten.
Revisionsstelle
Die PricewaterhouseCoopers AG (PwC) ist seit 1996 als Revisionsstelle der SZKB tätig. Der Mandatsleiter ist seit 2019 für das Revisionsmandat verantwortlich und zeichnet seit 2019 auch als leitender Revisor. Die Kosten für die Rechnungs- und Aufsichtsprüfung im Berichtsjahr 2022 betragen rund CHF 280'000.
Es bestehen institutionalisierte Prozesse in der Kommunikation zwischen Bankrat und Revisionsstelle. Die Kommunikation erfolgt sowohl schriftlich als auch mündlich.
Informationspolitik
Die SZKB verfolgt gegenüber der Öffentlichkeit und den Finanzmärkten eine offene Informationspolitik auf der Grundlage von Artikel 53 des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange AG vom 25. Juli 2022. Die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Transparenz und Kontinuität wird mit der Herausgabe eines umfassenden Geschäftsberichts, eines Halbjahresberichts, eines Nachhaltigkeitsberichts, aber auch mit der Durchführung von alljährlich mindestens einer Medienorientierung unterstrichen
Weitere Informationen und eine laufend aktualisierte Agenda finden Sie unter www.szkb.ch/medien.
26. Januar 2023 | Bekanntgabe des Jahresergebnisses 2022 an der Medienkonferenz |
März 2023 | Herausgabe des Geschäftsberichts 2022 |
26. April 2023 | Behandlung des Geschäftsberichts (Jahresbericht und -rechnung) im Kantonsrat |
August 2023 | Herausgabe des Halbjahresberichts per 30. Juni: |
August 2023 | Medienmitteilung zum Halbjahresabschluss per 30. Juni 2023 |
31. Dezember 2023 | Abschluss des Geschäftsjahres |