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Nachzahlung Sparen 3

Die neue Regelung erlaubt das Schliessen von Lücken in der Säule 3a.

Die neue Regelung erlaubt das Schliessen von allfälligen Lücken in der Säule 3a.

Die neue Regelung erlaubt das Schliessen von allfälligen Lücken in der Säule 3a.

Nachzahlungen in die Säule 3a ab 2026: Das müssen Sie wissen

Ab dem Jahr 2026 können verpasste Beiträge in die Säule 3a unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich eingezahlt werden. Die Regelung betrifft jedoch nur Lücken ab dem Beitragsjahr 2025. Welche Bedingungen dabei gelten, erfahren Sie hier. 

Durch eine Anpassung der Verordnung über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Beiträgen an die Säule 3a, die der Bundesrat im November 2024 beschlossen hat, wird eine neue Möglichkeit geschaffen: Verpasste Einzahlungen in die Säule 3a können ab 2026 nachgeholt werden. Voraussetzung ist, dass die Lücke aus den Beitragsjahren 2025 oder später stammt. Ältere Lücken sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 

Ein zentraler Vorteil: Nachträgliche Einzahlungen können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.

Voraussetzungen für Nachzahlungen in die Säule 3a 

Für die nachträgliche Einzahlung gelten strenge Vorgaben: 

Ein Nachholbetrag ist nur möglich, wenn im betreffenden Jahr ein Einkommen vorlag, das grundsätzlich zu Einzahlungen in die Säule 3a berechtigt hätte. 

Für jedes Jahr mit fehlendem Beitrag ist nur eine einzelne Nachzahlung erlaubt. Mehrere Lücken können jedoch in einem Jahr geschlossen werden. 

Nachträgliche Einzahlungen orientieren sich am Maximalbetrag für erwerbstätige Personen mit Pensionskassenanschluss (kleine Säule 3a). 2025 liegt dieser bei CHF 7'258. Dies gilt auch für erwerbstätige Personen ohne Pensionskassenanschluss.

Im Jahr der Nachzahlung muss der reguläre Maximalbetrag der Säule 3a vollständig einbezahlt werden. 

Es können Lücken der letzten zehn Jahre nachgezahlt werden.

Sobald aus der Säule 3a im Rahmen einer Pensionierung (bis 5 Jahre vor Erreichen des gesetzlichen Referenzalters möglich) ein Bezug erfolgt ist, sind keine weiteren Nachzahlungen möglich.

Ursprung der Regelung

Die Idee, eine Nachzahlungsmöglichkeit für die Säule 3a zu schaffen, stammt von Ständerat Erich Ettlin. Bereits 2019 brachte er einen entsprechenden Vorstoß ein, der später von beiden Kammern des Parlaments angenommen wurde. Die letztlich umgesetzte Regelung weicht jedoch von Ettlins ursprünglichem Vorschlag ab, der großzügigere Nachholmöglichkeiten vorgesehen hatte. Mit der Einführung dieser Reform wird die Vorsorgeplanung ab 2026 flexibler – allerdings nur innerhalb klarer Grenzen. Für all jene, die ihre Beitragsmöglichkeiten künftig optimal ausschöpfen möchten, lohnt sich eine frühzeitige Planung.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung 

Das nachfolge Beispiel zeigt schematisch die einzelnen Ein- und Nachzahlungen in den zehn Jahren zwischen 2025 und 2035: